Verbot der Entlassung und Unterstützung von Bargeldlöhnen um weitere 2 Monate verlängert

Das Verbot der Verweigerung und der Bargeldunterstützung wurde um einen weiteren Monat verlängert
Das Verbot der Verweigerung und der Bargeldunterstützung wurde um einen weiteren Monat verlängert

Zehra Zümrüt Selçuk, Ministerin für Familienarbeit und soziale Dienste, kündigte an, dass die Unterstützung der Geldlöhne und das Entlassungsverbot um zwei Monate verlängert würden.

Minister Selçuk kündigte an, dass die Frist für die Unterstützung des Geldlohns und die Entlassung ab dem 17.03.2021 mit dem im Amtsblatt veröffentlichten Dekret des Präsidenten um zwei weitere Monate verlängert wurde.

Minister Selçuk sagte in seinem Beitrag auf seinem Social-Media-Konto: „Wir setzen unsere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung im Normalisierungsprozess fort. Mit der Entscheidung unseres Präsidenten, Herrn Recep Tayyip Erdogan, verlängern wir die Bargeldlohnunterstützung und die Kündigungsbeschränkung um zwei Monate. “

Minister Selçuk sagte: "Wir setzen unsere Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigung während des Normalisierungsprozesses fort."

Barlohnunterstützung 47 Lira pro Tag

Um die Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie (Covid-19) auf das wirtschaftliche und soziale Leben zu verringern, müssen die Zahlungen der Arbeitslosenversicherungskasse und von İŞKUR für die Personen geleistet werden, die unter den vorübergehenden Artikel 4447 des Gesetzes Nr. 24 für den Zeitraum fallen, in dem Sie erhalten unbezahlten Urlaub oder sind arbeitslos. Dies wird als Bargeldlohnunterstützung bezeichnet.

Mit dem im April 2020 gestarteten Antrag auf Barlohnunterstützung wird für 2021 eine tägliche Zahlung von 47,70 TL gezahlt. Die Barlohnunterstützung wird dem Arbeitnehmer für maximal 30 Tage im Monat ausgezahlt.

Keine Entscheidung über Kurzarbeitsgeld

In den vergangenen Monaten, als die Entscheidung über die Unterstützung von Bargeldlöhnen und das Entlassungsverbot getroffen wurde, wurden auch Vorkehrungen für Kurzarbeitsgeld getroffen. Mit der Entscheidung vom 19. Februar 2021 wurde die Dauer des Kurzarbeitsgeldes an Arbeitsplätzen im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus bis zum 31. März 2021 verlängert.

Der Präsident und AKP-Vorsitzende Recep Tayyip Erdogan kündigte im Februar an, dass das Kurzzeitarbeitsgeld Ende März abgeschafft werde. Aus diesem Grund gab es in der heute im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung keine Erklärung zur Verlängerung der Kurzarbeitszulage.

Experten warnen davor, dass mit der Beendigung des Antrags die Zahl der Arbeitslosen zunehmen kann.

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