Antragsverfahren für Zahlungen zur Unterstützung von Umsatzverlusten gestartet

Das Antragsverfahren für Zahlungen zur Unterstützung von Umsatzverlusten wurde gestartet
Das Antragsverfahren für Zahlungen zur Unterstützung von Umsatzverlusten wurde gestartet

Handelsminister Ruhsar Pekcan erklärte, er habe das Antragsverfahren für den Verlust von Zahlungen zur Umsatzunterstützung für Unternehmen eingeleitet, die im Bereich der Lebensmittel- und Getränkeservice tätig sind.

Auf seinem Twitter-Konto kommentiert Minister Pekcan die Unterstützung für Unternehmen, die Lebensmittel- und Getränkeservice betreiben. Pekcan erklärte, dass sie mit dem Antragsverfahren für Zahlungen zur Unterstützung von Umsatzverlusten begonnen haben, die an Unternehmen gezahlt werden sollen, die im Lebensmittel- und Getränkeservice tätig sind und von der neuen Art der Coronavirus-Epidemie (Kovid-19) nachteilig betroffen sind mach durch. " benutzte den Ausdruck.

Unterstützungsprinzipien wurden festgelegt

"Entscheidung des Präsidenten über die Unterstützung von Umsatzverlusten für Unternehmen, die aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs im Lebensmittel- und Getränkeservice tätig sind" wurde am 6. Februar im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

Mit dem am 17. Februar veröffentlichten "Kommuniqué über das Unterstützungsprogramm für Umsatzverluste und die Umsetzungsgrundsätze für Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Epidemie Tätigkeiten im Bereich Lebensmittel- und Getränkeservice ausüben" wurden die Verfahren und Grundsätze für die Bereitstellung dieser Unterstützung vom Handelsministerium festgelegt .

Im Kommuniqué wurden die Bedingungen für die Inanspruchnahme des Unterstützungsprogramms, das Segment, in das es aufgenommen wird, und das Verfahren zur Unterstützung von Einzelpersonen, die Art und Weise der Antragstellung und die Einspruchsfragen geklärt.

Gemäß der Entscheidung des Präsidenten und dem Kommuniqué, dem Geschäft, das vor dem Kalenderjahr 2019 oder im Kalenderjahr 2019 begonnen hat und ab dem 27. Januar 2021 eine aktive Verpflichtung hat, beträgt der Umsatz im Kalenderjahr 2019 3 Millionen TL und weniger im Vergleich zum Umsatz im Kalenderjahr 2020. Für Unternehmen, die im Lebensmittel- und Getränkebereich tätig sind (mit dem allgemeinen Aktivitätsklassifizierungscode NACE 50) mit einem Rückgang von 56 oder mehr und einer Mehrwertsteuerpflicht, liegt ihr Umsatz unter 2 Lira und nicht mehr als 40 Lira, die nur einmal profitieren, werden 3 Prozent des Betrags der Umsatzverlustunterstützung ausgezahlt.

Die Zahlungen an die Unternehmen, die die zuvor beschlossene Unterstützung bei Einnahmeverlusten und Umsatzverlusten verdienen, werden durch Abzug der Einkommensverlustunterstützung geleistet. Wenn die Unterstützung für Umsatzverluste höher ist als die Unterstützung für Einkommensverluste, wird der Überschuss an den Begünstigten ausgezahlt.

Anträge auf Unterstützung bei Umsatzverlusten können von den gesetzlichen Vertretern der berechtigten Unternehmen gestellt werden, indem sie den Dienst unter dem Titel "Antrag auf Unterstützung bei Umsatzverlusten" über E-Government von heute bis 31 Uhr am Mittwoch, dem 2021. März 23.59, nutzen.

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