Projektbasierte staatliche Beihilfe für ASELSAN Konya Weapon Systems Inc.

Projektbasierte staatliche Beihilfen werden aselsan konya Waffensystemen als gewährt
Projektbasierte staatliche Beihilfen werden aselsan konya Waffensystemen als gewährt

Die Entscheidung über den Erhalt projektbezogener staatlicher Beihilfen für ASELSAN Konya Silah Sistemleri ist in Kraft getreten. Den Informationen im Amtsblatt vom 6. Februar 2021 zufolge wurde der Präsidialerlass vom 5. Februar 2021 über die Gewährung projektbezogener staatlicher Beihilfen für die Investition in die von ASELSAN in Konya geplante Produktionsanlage für Waffen und Waffensysteme erlassen Die Konya Weapons Systems Joint Stock Company trat in Kraft.

Mit dieser Entscheidung hat ASELSAN Konya Silah Sistemleri A.Ş. Ziel ist es, die Investition in eine Produktionsanlage in der Provinz Konya im Rahmen der Grundsätze und Verfahren zu unterstützen, die in der Entscheidung über projektbasierte staatliche Beihilfen für Investitionen festgelegt sind.

Es wird angegeben, dass die Investition, die 3 Jahre nach dem Startdatum liegen soll, im November 2019 begonnen hat. Nach den vorgelegten Informationen kann das Ministerium für Industrie und Technologie eine zusätzliche Hälfte dieses Zeitraums gewähren, wenn die Investition nicht innerhalb des festgelegten Zeitraums realisiert werden kann.

Es wird angegeben, dass für den Fall, dass der geplante Gesamtinvestitionsbetrag 830.692.017 TL beträgt, 168 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und 30 qualifiziertes Personal beschäftigt werden.

Produkte, deren Produktion am Ende des Investitionszeitraums geplant ist, und Produktionskapazitäten:

Produkt Zusätzliche Kapazität (Stück / Tag)
Waffensysteme 1.000
Mittelkalibrige Waffen 240
Leichte Waffen 5.000

Das im Rahmen der Entscheidung unterstützte Investitionsprojekt wird von folgenden Unterstützungen profitieren:

  • Zollbefreiung
  • Mehrwertsteuerbefreiung
  • Mehrwertsteuerrückerstattung
  • Steuersenkung (Steuersenkungssatz: 100%, Investitionsbeitragssatz 75%, der Investitionssatz, der während des Investitionszeitraums verwendet werden kann, beträgt 100%)
  • Versicherungsprämienbeteiligung des Arbeitgebers (10 Jahre ohne Höchstbetrag)
  • Quellensteuerunterstützung (10 Jahre)
  • Qualifizierte Personalunterstützung (maximal 25.000.000 TL)
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