Neue Entscheidungen im Rahmen von Covid-19-Maßnahmen für das Ergan Ski Center

Neue Entscheidung im Rahmen von Covid-Maßnahmen für das Skigebiet Ergan
Neue Entscheidung im Rahmen von Covid-Maßnahmen für das Skigebiet Ergan

Im Rahmen der Maßnahmen des Koronavirus (Covid-19) für das Ergan Ski Center in Erzincan trat der Generalhygienerat der Provinz unter dem Vorsitz des Gouverneurs Mehmet Makas gemäß dem 1593. Artikel des Gesetzes über öffentliche Gesundheit Nr. 26 und XNUMX zusammen neue Entscheidungen wurden getroffen.

Die in der Erklärung des Gouverneurs getroffenen Entscheidungen wurden wie folgt aufgeführt:

„1- An Tagen mit Ausgangssperre hat unser städtisches Ergan-Skizentrum außer lizenzierten Athleten, die an offiziellen Sportwettkämpfen teilnehmen, die von der Provinzdirektion für Jugend und Sport zugelassen sind, aber niemand außer Athleten und Trainern, die in der von der Dieselbe Direktion und diejenigen, die über eine Auftragsbescheinigung verfügen. Das Fehlen einer Einreisegenehmigung und die Beschränkung des Zugangs zu unserem Skizentrum, mit Ausnahme der Gäste, die in unserer Entscheidung des Provincial General Hygiene Council mit der Nummer 01-04 angegeben sind und auch in den Hotels übernachten in unserer Stadt und bescheinigen dies.

2- Wir wenden weiterhin alle epidemischen Maßnahmen, insbesondere Reinigungsmasken und Entfernungen, als Beispiel für unsere Bürger in allen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen in unserer Stadt an und verhindern Störungen, indem wir die Maßnahmen aller verantwortlichen Abteilungsleiter strikt befolgen.

3- Um die Inspektionen in unserer Stadt effektiver aufrechtzuerhalten, werden die Mitarbeiter der Ausbruchskontrollteams (alle Inspektionsteams) häufig gewechselt, um abwechselnd zu arbeiten.

4- Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Ausgangssperren am Wochenende in unserer gesamten Provinz verhängt werden, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die kommerziellen Aktivitäten nicht unterbrochen werden, wurde der offene Automarkt mit unserem Versammlungsbeschluss vom 19.03.2020 und nummeriert 03-02, und die am Wochenende auf Automärkten dient, die vom Gesundheitsministerium (Coronavirus Scientific Committee) vorbereitet wurden, notwendige Maßnahmen, um freitags bis zur Rückkehr zur normalen Arbeitsordnung zu operieren, vorausgesetzt, die im Covid-19-Ausbruch veröffentlichten Maßnahmen Management und Studienführer werden befolgt.

Keine Unterbrechung bei der Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zu verursachen und keine ungerechte Behandlung zu verursachen, gegen Bürger, die die gemäß Artikel 282 des Allgemeinen Hygienegesetzes getroffenen Entscheidungen nicht treffen, Geldbußen zu verhängen und Maßnahmen zu ergreifen In Übereinstimmung mit den einschlägigen Artikeln des Gesetzes wurde entsprechend der Situation des Verstoßes beschlossen, das erforderliche Gerichtsverfahren im Rahmen von Artikel 195 des Strafgesetzbuchs einzuleiten. "

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*