Die Noten der Grund- und Sekundarstufe werden anhand der Punktzahl für die Teilnahme am Kurs bestimmt

In Grund- und weiterführenden Schulen werden die Noten durch den Besuchspunkt bestimmt.
In Grund- und weiterführenden Schulen werden die Noten durch den Besuchspunkt bestimmt.

In Grund- und weiterführenden Schulen werden die Noten der Zeugnisse anhand der Ergebnisse der Kursteilnahme bestimmt. Persönliche Prüfungen, die im ersten Semester abgehalten wurden, werden nicht in die Bewertung der Zeugnisnote einbezogen. Wenn Eltern möchten, dass ihre Prüfungsnoten in der Berichtsnote des ersten Semesters verwendet werden, müssen sie sich bis zum 21. Januar bei den Schulleitern bewerben.

In der Verordnung vom 25. Dezember 2020 wurde angekündigt, dass bei der Bestimmung der Zeugnisse für das erste Semester in Grund- und weiterführenden Schulen keine Prüfungen stattfinden und dass die bestehenden persönlichen Prüfungen gültig sind.

In dieser Richtung wurde bei der Erstellung der Zeugnisse für das erste Semester in Grund- und Sekundarschulen eine Vereinbarung getroffen, um die Eltern von den Verfahren zum Ende des Semesters zu entlasten, um unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der epidemischen Bedingungen und des Nutzens der Schüler eine einheitliche Praxis zu gewährleisten.

In dem an die Provinzen gesendeten Brief wurde angekündigt, dass die persönlichen Prüfungen, die im ersten Semester in der 4. Klasse der Grund- und Mittelschule sowie in den Imam-Hatip-Sekundarschulen abgehalten wurden, nicht in die Bewertung am Ende des Semesters einbezogen werden. Eltern, die sich bis zum 21. Januar bei den Schulleitern bewerben möchten, können die Ergebnisse der Prüfungen beantragen, in die Bewertung der Zeugnisse des Zeugnisses aufgenommen zu werden.

Unter Berücksichtigung der epidemischen Bedingungen und des Grundsatzes des Schutzes der öffentlichen Gesundheit wird das Drucken und Verteilen von Zeugnissen im ersten Semester des Schuljahres an Grund- und weiterführenden Schulen nicht durchgeführt. Scorecards werden elektronisch zur Verfügung gestellt.

Die Punkte, die bei der Festlegung der Zeugnisnote für das erste Semester in Grund- und weiterführenden Schulen zu berücksichtigen sind, wurden in der Erklärung vom 25. Dezember 2020 angekündigt. Demnach werden bei der Festlegung der Semesterbewertung, die auf das erste Semester des akademischen Jahres 2020-2021 beschränkt ist, die Verfahren zum Ende des Semesters in der 1., 2. und 3. Klasse weiterhin wie in der einschlägigen Verordnung festgelegt durchgeführt. In der 4. Klasse wird die Semesterbewertung mit dem arithmetischen Durchschnitt der Teilnahmepunkte an den Kursaktivitäten berechnet. In der 5., 6., 7. und 8. Klasse werden die Teilnahmepunkte und gegebenenfalls der arithmetische Durchschnitt der Projektergebnisse berechnet.

Initiative für Eltern

Wenn es auf diesen Ebenen auch persönliche Prüfungen gibt, werden diese nicht in die Bewertung einbezogen. Eltern, die möchten, dass persönliche Prüfungen in die Bewertung einbezogen werden, müssen sich bis Donnerstag, 21. Januar 2021, bei der Schulleitung bewerben.

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