Einzelheiten zur Leasing- und Zuschussunterstützung für von Kovid-19 betroffene Gewerbetreibende

Einzelheiten zu Leasing und Zuschussunterstützung für von covid betroffene Gewerbetreibende
Einzelheiten zu Leasing und Zuschussunterstützung für von covid betroffene Gewerbetreibende

Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die negativen Auswirkungen der neuen Art der Coronavirus-Epidemie (Kovid-19) auf das Geschäftsleben unseres Landes zu verringern. In diesem Zusammenhang wurden die Verfahren und Grundsätze für das Zuschussunterstützungsprogramm festgelegt, die Handwerkern und realen Händlern, deren Geschäftstätigkeit nachteilig beeinflusst wird, gewährt werden sollen.

Das Unterstützungspaket für Handwerker, Handwerker und reale Kaufleute, die von der COVID-19-Epidemie betroffen waren, wurde von Präsident Recep Tayyip Erdoğan nach der Kabinettssitzung am 14. Dezember 2020 angekündigt.

In diesem Zusammenhang wurde am 3323. Dezember 23 im Amtsblatt das Präsidialdekret über die Unterstützung von Händlern und Handwerkern sowie realen Kaufleuten aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs mit der Nummer 2020 veröffentlicht und in Kraft getreten.

Gemäß der Entscheidung; Eine direkte Einkommensunterstützung von insgesamt 1.000 türkischen Lira, 3.000 türkischen Lira pro Monat und 750 türkischen Lira pro Monat in Großstädten und 500 türkischen Lira pro Monat in anderen Provinzen wird den von der Epidemie betroffenen Menschen gewährt.

Mit dem am 24. Dezember 2020 im Amtsblatt veröffentlichten Kommuniqué über das Zuschussunterstützungsprogramm aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs und seiner Umsetzungsgrundsätze wurden jedoch die Verfahren und Grundsätze für die Gewährung dieser Zuschussunterstützungen von unserem Ministerium festgelegt.

Dementsprechend werden im Anhang die Wirtschaftszweigdefinitionen unserer Gewerbetreibenden und Gewerbetreibenden, die aufgrund ihrer Haupttätigkeit förderungswürdig sind, sowie derjenigen, deren gewerbliche Einkünfte einfach besteuert werden, und steuerfreien Gewerbetreibenden der Öffentlichkeit vorgestellt.

Support-Anträge, die per E-Government gestellt werden können, werden voraussichtlich in der ersten Januarwoche beginnen.

Für die Unterstützung wirtschaftlicher Aktivitäten im Rahmen des Dekrets Nr. 22.12.2020 des Präsidenten vom 3323 klicken Sie hier

Für das Kommuniqué über das Grant Support Program und die Implementierungsprinzipien aufgrund des Coronavirus-Ausbruchs klicken Sie hier

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