Die zweite Sitzung der Kommission zur Bestimmung des Mindestlohns fand statt

Die zweite Sitzung der Mindestlohnermittlungskommission fand statt
Die zweite Sitzung der Mindestlohnermittlungskommission fand statt

Die aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierungsvertretern bestehende Kommission zur Bestimmung des Mindestlohns trat im Rahmen der Verhandlungen zum zweiten Mal zusammen, um den Mindestlohn festzulegen, der 2021 gültig sein soll.

Kovid-19-Maßnahmen, die vom Ausbruch des türkischen Arbeitgeberverbandes (TISK) betroffen waren, wurden in internen Sitzungen abgehalten, in denen Zyklen abgehalten wurden.

Die Kommission trat unter dem Vorsitz von Nurcan Önder, Generaldirektor für Arbeit des Ministeriums für Familie, Arbeit und soziale Dienste, TİSK-Generalsekretär Akansel Koç in der Arbeitgeberdelegation und Nazmi Irgat, dem Sekretär für Türk-İş-Allgemeinbildung in der Arbeitnehmerdelegation, zusammen.

Auf dem Treffen wurden die Ziele und Prognosen unseres Landes für 2021, wirtschaftliche Ereignisse im Jahr 2020, soziale Entwicklungen, globale und wirtschaftliche Zusammenhänge sowie Daten zum In- und Außenhandel erörtert. Die von den Vertretern des Ministeriums für Finanzen und Finanzen, des Handelsministeriums und von TURKSTAT erstellten Berichte wurden vorgelegt. Der türkische Arbeitgeberverband (TISK) wurde durch die Offenlegung gemacht.

Die dritte Sitzung der Kommission findet am 22. Dezember online statt und wird von TÜRK-İŞ ausgerichtet.

Um den Mindestlohn für 2021 festzulegen, hielt die Kommission zur Bestimmung des Mindestlohns am 4. Dezember ihre erste Sitzung unter dem Vorsitz der Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, Zehra Zümrüt Selçuk, ab.

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