İSKİ Generaldirektion zur Einstellung von 8 stellvertretenden Inspektoren

Die Generaldirektion von Iski wird einen stellvertretenden Inspektor zum Gelehrten
Die Generaldirektion von Iski wird einen stellvertretenden Inspektor zum Gelehrten

Innerhalb des Gremiums der Generaldirektion der Wasser- und Abwasserverwaltung von Istanbul, vorbehaltlich des Beamtengesetzes Nr. 657, das dem Inspektionsausschuss zugewiesen wird; Gemäß den Bestimmungen der "Verordnung über das Inspektionsgremium der Istanbuler Wasser- und Abwasserverwaltung" werden 6 (acht) stellvertretende Inspektoren eingestellt, die in der 8. Klasse der Klasse "Allgemeine Verwaltungsdienste" vakant sind.

Kandidaten, die die Prüfung zwischen 26/12/2020 und 10/01/2021 ablegen möchten https://www.turkiye.gov.tr/ Sie füllen ein Antragsformular elektronisch unter der Adresse aus.

Aufgrund der weltweiten Coronavirus-Pandemie werden die von den Kandidaten angeforderten Informationen und Dokumente von der Institution über das E-Government-Gateway bereitgestellt.

Form, Datum und Ort der Prüfung

Kandidaten können die schriftliche Prüfung auf der Website unserer Institution ablegen (https://www.iski.gov.tr/) zusammen mit dem Einreisedokument, das sie auf der Seite erhalten, den Personalausweis mit der türkischen Identifikationsnummer, die zur Identifizierung verwendet werden soll, oder ihre Pässe, deren Gültigkeitsdauer weiterhin besteht.

Die Prüfung wird in zwei Phasen abgehalten: schriftlich (Multiple-Choice-Testmethode) und mündlich. Der schriftliche Teil der Prüfung findet am Montag, den 25, um 01:2021 Uhr in der Güzeltepe Mahallesi Osmanpaşa Caddesi Nr. 09.00 7 Eyüpsultan Istanbul im Generaldirektion Wasser- und Abwasserverwaltung von Istanbul statt. Datum und Ort der mündlichen Prüfung sind auf der Webseite (https://www.iski.gov.tr/) wird noch bekannt gegeben.

Da die weiteren Schritte des Personalauswahlverfahrens von der Prüfung und ihren Ergebnissen abhängen, wird eine Entschuldigung für das Nichtantreten zur Prüfung nicht akzeptiert. Kandidaten, die zum bekannt gegebenen Prüfungstermin nicht an der Prüfung teilnehmen, obwohl sie zur Prüfung berechtigt sind, verlieren ihren Prüfungsanspruch.

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