Die Geldgrenzen für Anträge an Verbraucherschiedsgerichte wurden erhöht

Die Geldgrenzen für Anträge an Verbraucherschiedsgerichte wurden erhöht
Die Geldgrenzen für Anträge an Verbraucherschiedsgerichte wurden erhöht

Das vom Handelsministerium ausgearbeitete Kommuniqué zur Erhöhung der Währungsgrenzen in Artikel 6502 des Gesetzes Nr. 68 über den Verbraucherschutz und Artikel 6 der Verordnung über Verbraucherschiedsausschüsse wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. Januar 2021 in Kraft.

Dementsprechend wurden die obligatorischen monetären Grenzwerte für Anträge an Verbraucherschiedsausschüsse gemäß der Neubewertungsrate von 9,11 Prozent neu festgelegt.

Bei Anträgen an Verbraucherschiedsausschüsse, Distrikt-Verbraucherschiedsausschüsse für Streitigkeiten mit einem Wert von weniger als 7 Tausend 550 Lira in Städten mit Metropolenstatus, Provinz-Verbraucherschiedsausschüsse in Streitigkeiten zwischen 7 550 11 und 330 11 330 Lira in Städten mit Metropolenstatus und in den Zentren von Städten, die keine Metropolen sind Bei Streitigkeiten mit einem Wert von weniger als XNUMX XNUMX Lira in Distrikten sind die Verbraucher-Schiedsgerichte der Provinzen im Einsatz.

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