Dezember Arbeitslosengeld und Kurzarbeitszahlungen am 5. Januar

Im Steinbruch werden im Dezember Arbeitslosengeld und Kurzarbeitszahlungen geleistet
Im Steinbruch werden im Dezember Arbeitslosengeld und Kurzarbeitszahlungen geleistet

Dezember Arbeitslosengeld und Kurzarbeitszahlungen am 5. Januar; Zehra Zümrüt Selçuk, Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, kündigte an, dass die Zahlungen für Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für Dezember am 5. Januar auf den Konten hinterlegt werden.

Minister Selçuk erinnerte daran, dass mit der am 23. Dezember im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung die Frist für neue Anträge, die zum 1. Dezember 2020 wieder aufgenommen wurde, im Rahmen des Kurzarbeitsantrags wegen Coronavirus bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurde.

"Zahlungen für Dezember erfolgen am 5. Januar 2021"

Selçuk erinnerte daran, dass die Zahlungen auf Bankkonten eingezahlt werden und Bürger, die keine IBAN-Informationen haben, über PTT bezahlt werden: "Wir werden am 5. Januar 2021 Zahlungen für Arbeitslosigkeit und Kurzarbeitsgeld auf Konten einzahlen."

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