Antragsfrist für Kurzarbeitsgeld verlängert

Antragsfrist für Kurzarbeitsgeld verlängert
Antragsfrist für Kurzarbeitsgeld verlängert

Zehra Zümrüt Selçuk, Ministerin für Familie, Arbeit und soziale Dienste, sagte, dass die Frist für neue Anträge, die zum 1. Dezember 2020 wieder aufgenommen wurde, im Rahmen des zwingenden Kurzarbeitsantrags aufgrund von Coronavirus vom 31. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 verlängert wurde.

Arbeitsplätze, die sich nicht vor dem 31. Dezember bewarben, wurden ebenfalls einbezogen

Minister Selçuk erklärte, dass die Arbeitsplätze, die vor dem 31. Dezember nicht beantragt wurden, mit dem Präsidialdekret ebenfalls zugelassen werden dürfen: „Wenn unsere Arbeitsplätze, die aufgrund des Coronavirus bis zum 31. Dezember keine Kurzarbeitszulage beantragten, bis zum 31. Januar 2021 für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem 1. Januar 2021 per E-Government gelten "Sie können von der Kurzarbeitszulage profitieren."

Arbeitsplätze, die zuvor von Subventionen profitiert haben, können eine PPP für zusätzliche Arbeitnehmer beantragen

Minister Selçuk erwähnte auch die Situation der Arbeitsplätze, die zuvor von der Zulage profitiert hatten. Mit der Angabe, dass Arbeitsplätze, die bis zum 31. Dezember aufgrund von Coronavirus Kurzarbeit beantragt haben, auch Kurzarbeitsgeld für ihre zusätzlichen Mitarbeiter beantragen können; Selçuk erinnerte auch daran, dass die als Kurzarbeitsgeld gezahlten Zeiträume nicht vom Arbeitslosengeld der Arbeitnehmer abgezogen werden.

Anträge werden per E-Government gestellt

Minister Selçuk kündigte an, dass Anträge auf Kurzarbeit bis zum 31. Januar 2021 über E-Government gestellt werden können, und erklärte, dass für Anträge nach dem 1. Januar 2021 der Beginn der Kurzzeitzulage ab dem 1. Januar 2021 oder später angegeben werden kann.

Minister Selçuk erklärte außerdem, dass die vom COVID-19-Pandemieprozess betroffenen Arbeitsplätze bis zum 30 Kurzarbeit beantragten und dass die kurze Arbeitszeit mit Zustimmung unseres Präsidenten um zwei Monate bis zum 6 verlängert wurde. Demzufolge; Es wurde angegeben, dass diese Erweiterung auch für Arbeitnehmer verwendet werden kann, die im Rahmen der bis zum 2020 an denselben Arbeitsplätzen gestellten Anträge hinzugefügt wurden.

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