Fragen zur Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen werden ermittelt

Probleme hinsichtlich der Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen wurden festgestellt
Probleme hinsichtlich der Unterstützung landwirtschaftlicher Investitionen wurden festgestellt

Die Einzelheiten der Zuschussunterstützung für die Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, den Bau neuer Anlagen, den Abschluss teilweise getätigter Investitionen, die Kapazitätserhöhung bestehender Anlagen sowie die Erneuerung oder Modernisierung der Technologie wurden festgelegt.

Das Kommuniqué des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft über die Unterstützung wirtschaftlicher Investitionen auf der Grundlage der Landwirtschaft im Rahmen der Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Das Kommuniqué vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2025 für die Investitionen natürlicher und juristischer Personen, vor allem von Frauen und Jungunternehmern, in ihre landwirtschaftlichen wirtschaftlichen Aktivitäten, um die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in ländlichen Gebieten sicherzustellen, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Beschäftigung zu entwickeln, Einkommen zu steigern und zu differenzieren. Es enthält die Fragen im Zusammenhang mit den zu leistenden Zuschusszahlungen.

Dementsprechend werden die Verarbeitung, Trocknung, Gefrierung, Verpackung und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Bau neuer Anlagen, der Abschluss teilweise getätigter Investitionen, die Kapazitätserweiterung bestehender Anlagen sowie die Erneuerung oder Modernisierung der Technologie im Rahmen von Zuschüssen bewertet.

Bei Anlageinvestitionen für die landwirtschaftliche Produktion wird auch der Bau von Anlagen zur Erzeugung von Wärme oder Strom aus Geothermie und Biogas aus erneuerbaren Energiequellen sowie von Anlagen zur Stromerzeugung aus Solar- und Windenergie in die Zuschussunterstützung einbezogen.

Im Rahmen des Programms werden alle oder einige der festgelegten Investitionsfragen in 81 Provinzen vom Ministerium gemäß den sektoralen Prioritäten der Provinzen festgelegt und vor dem Antrag mit dem Antrag und dem aktualisierten Antragsleitfaden bekannt gegeben, der jedes Jahr im Oktober veröffentlicht wird. Bewerbungen werden im Rahmen der Zuschussunterstützung angenommen.

EIGENSCHAFTEN FÜR ANTRAGSTELLER ZU SUCHEN

Echte und juristische Personen des Antragstellers müssen vor Ablauf der Frist im Farmer Registration System (ÇKS) oder einem anderen vom Ministerium eingerichteten Registrierungssystem registriert sein.

Die juristischen Personen, die sich für alle Investitionsprojekte bewerben, sind administrativ und finanziell unabhängig von der Öffentlichkeit und legen eine Verpflichtungserklärung vor, aus der hervorgeht, dass sie unabhängig sind.

GESAMTBETRAG FÜR DIE GEWÄHRUNG

In wirtschaftlichen Investitionsfragen beträgt der Basisprojektbetrag für den Zuschuss, wenn die Antragsteller echte Personen, landwirtschaftliche Genossenschaften und Gewerkschaften oder juristische Personen sind, in den angegebenen Investitionsfragen 3 Millionen TL für Anträge mit neuen Investitionsqualitäten, 2 Millionen TL für Anträge mit Investitionsqualifikation, Investitionsqualitätskapazität Für Anwendungen mit zunehmender Technologie wird die Erneuerung oder Modernisierung der Technologie 1,5 Millionen Lira nicht überschreiten.

Die Untergrenze des Basisprojektbetrags für den Zuschuss wurde mit 250 TL festgelegt. Wenn die Anträge angenommen werden, werden 50 Prozent des Basisprojektbetrags für den Zuschuss unterstützt.

Alle im Rahmen des Programms getätigten Transaktionen werden vom Ministerium überprüft. Alle Informationen und Dokumente, die in Bezug auf die während dieser Inspektionen getätigten Transaktionen angefordert wurden, werden ihnen von der Provinzdirektion vorgelegt.

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