E-Commerce-Unternehmen sind ab dem 1. Januar steuerfrei

Wer E-Commerce betreibt, ist ab Januar steuerfrei
Wer E-Commerce betreibt, ist ab Januar steuerfrei

Steuerbefreiung für Verkäufe im Internet Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung sind diejenigen, die die Produkte, die sie zu Hause im Internet herstellen, verkaufen, von der Einkommensteuer befreit. Diejenigen, die E-Commerce betreiben, ohne Maschinen und Werkzeuge für den Industrietyp oder die Massenproduktion ohne Arbeitsplatz zu verwenden, werden im Rahmen der Steuerbefreiung bewertet. Die Steuerbefreiung wird ab dem 1. Januar 2021 umgesetzt.

2 Prozent für den Arbeitnehmer, 4 Prozent für die Arbeitslosen

Um von der Steuerbefreiung zu profitieren, ist es erforderlich, eine Steuerbefreiungsbescheinigung zu erhalten, ein Handelskonto zu eröffnen, alle Einnahmen insbesondere über dieses Konto zu sammeln, und der Einnahmenbetrag darf 220 TL nicht überschreiten. Banken wenden 4 Prozent Einkommensteuerabzug auf diejenigen an, die zum Zeitpunkt der Überweisung keine Mitarbeiter über den auf die Konten überwiesenen Betrag haben. Für diejenigen, die arbeiten, wird eine Einkommenssteuer von 2 Prozent zugrunde gelegt.

Digitales Marketing steht für Umsatzwachstum

Gökhan Bülbül, CEO von EG Information Technologies, bewertete die Steuerbefreiung für E-Commerce-Unternehmen wie folgt: „Der E-Commerce, der als Teil der technologischen Entwicklungen entstanden ist, die den Handel nach den 2000er Jahren erleichterten, ist heute für Millionen von Menschen zu einer unverzichtbaren Einnahmequelle geworden. Da die sozialen Medien als Geschäftsbereich angesehen werden, hat sich der Bereich E-Commerce erheblich erweitert. Die Steuerbefreiung im E-Commerce mit dem Gesetz über Änderungen der Steuergesetze bietet denjenigen, die E-Commerce betreiben, und denjenigen, die dies möchten, große Vorteile. Als EG Bilişim Teknolojileri unterstützen wir auch diejenigen, die E-Commerce betreiben und ihre Produkte über das Internet zu ihren Kunden bringen möchten. Mit effektiven digitalen Marketingstrategien stellen wir sicher, dass E-Commerce-Benutzer ihre Zielgruppen erreichen und potenzielle Kunden rechtzeitig und über die richtigen Medien kontaktieren können. Wir tragen zur Steigerung der Verkaufsraten bei, indem wir deren Sichtbarkeit bei Google mit den Werbekampagnen erhöhen, die wir speziell für jeden unserer Geschäftspartner erstellt haben. " sagte.

50 Prozent Steuerbefreiung für Exporteure

Für Verkäufe mit E-Commerce-Zollanmeldung im Ausland gilt eine Gewinnbefreiung von 50 %. In Bezug auf Gewicht und Menge sind Ausfuhren von Waren, die mit einer Zollanmeldung für den elektronischen Geschäftsverkehr erfolgen, die von der Postverwaltung oder von Unternehmen, die sich mit dem schnellen Gütertransport befassen, ausgestellt wurde, im Umfang der Ausfuhren enthalten. Erlöse, die im Rahmen von Dienstleistungsexporten wie Software, Design und Projekten erzielt werden, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.

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