Das Kurzarbeitsgeld kann bis Juni 2021 verlängert werden

Das Kurzarbeitsgeld kann bis Juni 2021 verlängert werden
Das Kurzarbeitsgeld kann bis Juni 2021 verlängert werden

Die aufgrund der Pandemie ergriffenen wirtschaftlichen Maßnahmen werden erweitert. Der Präsident ist befugt, die Kurzarbeitszulage bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Nach dem Bericht von Veli Toprak von SÖZCÜ; „Die Dauer wirtschaftlicher Maßnahmen zur Beseitigung der Auswirkungen der Koronavirus-Epidemie wird verlängert. Der Präsident wird bis Juni 2021 hinsichtlich der Dauer des Kurzarbeitsgeldes ermächtigt. Die Strukturierungsarbeiten für Steuer- und SSI-Prämienschulden sind im Gange, und diese Arbeiten werden in die Sitzungen im Parlament einbezogen.

Der stellvertretende Abgeordnete der AKP Giresun, Cemal Öztürk, führt mit dem dem Vorsitz der Versammlung vorgelegten Vorschlag "Arbeitslosenversicherungsgesetz und Änderungsvorschlag zu einigen Gesetzen" neue wirtschaftliche Maßnahmen ein.

Steuerbefreiung für Gold-Fremdwährungen

Die Dauer des Kurzarbeitsgeldes wird verlängert. Die diesbezügliche Befugnis des Vorsitzes wird bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Die Türkei im Ausland öffnet sich vor der Einführung wirtschaftlicher Instrumente wie der Goldbörse. Es werden keine Steuern erhoben, wenn Fremdwährung und Gold aus dem Ausland gebracht und nicht im Inland (unter dem Kissen) registriert sind. Wer auf diese Weise Fremdwährung und Gold registriert, wird erst am 30. Juni 2021 besteuert.

Unterkunftssteuer Links bis 2022

Die Frist für die vom Tourismussektor erwartete „Unterkunftssteuer“ ist abgelaufen. Das Datum des Inkrafttretens der Unterkunftssteuer wird bis zum 1. Januar 2022 verlängert.

  • Diejenigen, die die Waren, die sie in ihren Häusern produzieren, über das Internet und ähnliche elektronische Medien verkaufen, sind ebenfalls von der Einkommensteuer befreit.
  • Einkommensteuer- und Stempelsteuerbefreiungen werden Servicepersonal auferlegt, das eine Teilzeitbeschäftigung annimmt.
  • Der Präsident ist berechtigt, den Körperschaftsteuersatz von 20 Prozent um 5 Punkte zu senken und auf das vorherige Niveau zurückzusetzen.
  • Ein 20-prozentiger Abzug von Löhnen für Jockeys, Assistentenjockeys und Trainer wird bis zum 31. Dezember 2025 verschoben.

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