Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen zur Rekrutierung von 10 Vertragspersonal

Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen
Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen

Um in der Abteilung für Informationstechnologien des Ministeriums für Energie und natürliche Ressourcen auf der Grundlage des Anhangs 375 des Gesetzesdekrets Nr. 6, das im Amtsblatt vom 31 veröffentlicht und mit der Nummer 12 veröffentlicht wurde, eine Vollzeitbeschäftigung zu haben, 2008 (zehn) Das vertraglich vereinbarte IT-Personal wird gemäß der 27097. Klausel des 8. Artikels der „Verordnung über Grundsätze und Verfahren für den Einsatz von Vertragsinformatikpersonal in großen IT-Einheiten“ eingestellt.

Bei der Auswahl der Kandidaten für die mündliche Prüfung durch unser Ministerium; 2019 oder 2020 PPS-Punktzahl für die öffentliche Personalauswahlprüfung (KPSS) und eine gültige Fremdsprachenprüfung (YDS) in englischer Sprache, eine elektronische Fremdsprachenprüfung (e-YDS) oder eine gleichwertige Prüfung in dieser Sprache (CAE, CPE, TOEFL IBT) , PEARSON PTE Academic usw.) wird die Fremdsprachenbewertung aus anderen Fremdsprachenprüfungen als Grundlage herangezogen.

Ergebnisse von Fremdsprachenprüfungen sind 5 Jahre gültig, wenn die Gültigkeitsdauer nicht im Dokument angegeben ist. Kandidaten, die keine KPSS-Bewertung haben oder kein Dokument einreichen, werden mit 70 (siebzig) KPSS-Bewertungen berechnet. Fremdsprachenbewertungen von Kandidaten, die kein Fremdsprachenbewertungsdokument einreichen, werden mit 0 (Null) berechnet.

Die Kandidaten können höchstens 2 (zwei) verschiedene Positionen wählen, als erste und zweite Präferenz unter den ausgeschriebenen Positionen. Ausgehend von den meisten Punkten für jede Position 6.1. Die Anzahl der Kandidaten, die in der Spalte „Anzahl der für die Prüfung einzuberufenden Kandidaten“ in der Tabelle im Abschnitt „Anzahl der zu besetzenden Personen nach Positionen“ angegeben ist, ist zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt. Die Bewertung erfolgt in erster Linie unter den Bewerbern für die Stelle ihrer ersten Wahl. Welche Kandidaten zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt sind, wird anhand ihrer Punktzahl und der Reihenfolge ihrer Präferenz ermittelt. Demzufolge; Die Kandidaten werden entsprechend ihrer ersten Präferenz an erster Stelle gereiht. Ein Kandidat, der nicht in seine erste Präferenz eingestuft werden kann, weil Kandidaten mit höheren Punktzahlen zur Prüfung berechtigt sind, wird in die Rangliste nach denen aufgenommen, die gegebenenfalls ihre erste Wahl getroffen haben, indem ihre Punktzahl entsprechend ihrer zweiten Präferenz (falls vorhanden) betrachtet wird, aber aufgrund der Tatsache, dass für diese Präferenz als erste Wahl keine gültige Bewerbung eingereicht wurde oder Bewerbungen als ungültig gelten oder weil nicht so viele Bewerbungen vorliegen, wie die Anzahl der für die Prüfung vorgesehenen Kandidaten beträgt.

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