Die Gemeinde Mamak wird 50 Polizisten einstellen

Die Gemeinde Mamak wird 50 Polizisten einstellen
Die Gemeinde Mamak wird 50 Polizisten einstellen

Um nach dem Beamtengesetz Nr. 657 in der Gemeinde Mamak beschäftigt zu sein; Gemäß den Bestimmungen der städtischen Polizeiverordnung wird ein Polizeibeamter den unten angegebenen freien Stellen zugewiesen, sofern er über Titel, Klasse, Besoldungsgruppe, Nummer, Qualifikation, KPSS-Punktzahltyp, KPSS-Basispunktzahl und andere Bedingungen verfügt.

ALLGEMEINE UND BESONDERE ANWENDUNGSBEDINGUNGEN:

Die allgemeinen und besonderen Bedingungen, die in den oben genannten Anträgen für die vakanten Polizeibeamtenkader unserer Gemeinde zu beachten sind, sind nachstehend aufgeführt.

1. ANWENDUNG ALLGEMEINE BEDINGUNGEN:

Kandidaten, die sich für die Ernennung zu den angekündigten vakanten Polizeibeamten bewerben, müssen die folgenden allgemeinen Bedingungen erfüllen, die in Artikel 657 Absatz (A) des Beamtengesetzes Nr. 48 aufgeführt sind.

  • a) Türkischer Staatsbürger sein.
  • b) Nicht der öffentlichen Rechte beraubt werden.
  • c) auch wenn die in Artikel 53 des türkischen Strafgesetzbuchs genannten Fristen abgelaufen sind; Verbrechen gegen die Sicherheit des Staates, auch wenn eine Freiheitsstrafe oder Begnadigung für ein Jahr oder länger für ein absichtlich begangenes Verbrechen, Verbrechen gegen die Verfassungsordnung und ihre Funktionsweise, Unterschlagung, Erpressung, Bestechung, Diebstahl, Betrug, Betrug, Vertrauensmissbrauch, Betrug nicht wegen Insolvenzverbrechen verurteilt zu werden, das Angebot zu manipulieren, die Ausführung der Tat zu manipulieren, die Vermögenswerte zu waschen, die sich aus dem Verbrechen oder dem Schmuggel ergeben.
  • d) in Bezug auf den militärischen Status männlicher Kandidaten; nichts mit Militärdienst zu tun haben oder das Alter des Militärdienstes nicht erreicht haben oder, wenn es das Alter des Militärdienstes erreicht hat, als aktiver Militärdienst gedient oder verschoben oder in die Reserveklasse versetzt wurden.
  • e) Keine psychischen Erkrankungen oder körperlichen Behinderungen haben, die ihn daran hindern könnten, seine Pflicht kontinuierlich zu erfüllen.
  • f) Um die anderen Bewerbungsvoraussetzungen für die ausgeschriebenen Stellen zu erfüllen.

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