Wann werden Internetcafés und Play Station Halls geöffnet? Dieses Datum

Wann werden Internetcafés und Spielstationshallen geöffnet?
Wann werden Internetcafés und Spielstationshallen geöffnet?

Das Innenministerium sandte ein Rundschreiben über "Internetcafés, Hallen und elektronische Spielplätze" an 81 Provinzgouvernements. In dem Rundschreiben wurden ab dem Zeitpunkt des COVID-19-Ausbruchs die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums und des wissenschaftlichen Ausschusses für Coronaviren, unseres Präsidenten, Herrn Dr. In Übereinstimmung mit den Anweisungen von Recep Tayyip Erdogan wurde daran erinnert, dass viele Maßnahmen ergriffen und umgesetzt wurden, um das Risiko der Epidemie / Kontamination im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit und Ordnung zu bewältigen, die soziale Isolation zu gewährleisten, den Sicherheitsabstand zu schützen und die Ausbreitungsrate zu kontrollieren.

In der Zeit des kontrollierten sozialen Lebens; Es wurde festgestellt, dass die Ministerien von den zuständigen Ministerien gemäß den Empfehlungen des Coronavirus Scientific Board sowie den Reinigungs-, Masken- und Entfernungsbedingungen festgelegt werden, die die Grundprinzipien bei der Bekämpfung der Epidemie sind. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass die Internetcafés / -salons und Orte für elektronische Spiele, die beschlossen, ihre Aktivitäten zum 17. März einzustellen, vom Coronavirus Scientific Board in Abhängigkeit von den Bedingungen, unter denen sie in einer kontrollierten sozialen Lebensperiode arbeiten konnten, festgelegt und unserem Ministerium gemeldet wurden.

Im Einklang mit den Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und öffentlichen Institutionen und Organisationen sowie den Anweisungen von Präsident Recep Tayyip Erdoğan, Internetcafés / -salons und elektronischen Spielstätten, gesetzlichen Bestimmungen, die ihre Aktivitäten ermöglichen (Verordnung über die Eröffnung und Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für Arbeitsplätze usw.) und Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sofern die im Rundschreiben genannten Maßnahmen getroffen werden, kann das Unternehmen seine Tätigkeit ab dem 01. Juli aufnehmen.

A) Allgemeine Grundsätze

1. Die Betreiber dieser Einrichtungen sind verpflichtet, Vorsichtsmaßnahmen in Bezug auf die in diesem Rundschreiben festgelegten Regeln und die vom wissenschaftlichen Ausschuss von Coronavirus festgelegten Regeln zu treffen, insbesondere die Reinigungs-, Masken- und Abstandsmaßnahmen.

2. Innerhalb dieses Rahmens wird der Entfernungsplan bezüglich der allgemeinen Nutzungsbereiche und des Layouts von den Betreibern erstellt, die Kundenkapazität der Internetcafés / -hallen und elektronischen Spielplätze wird gemäß der Entfernungsregel bestimmt, die Kapazitätsinformationen werden an einem sichtbaren Ort am Eingang des Geschäfts aufgehängt und die Anzahl der Kunden wird gemäß dieser Kapazität akzeptiert.

3. Informationsplakate zu Reinigungs-, Masken- und Entfernungsregeln sowie andere zu befolgende Regeln werden am Eingang von Internetcafés / -salons und Veranstaltungsorten für elektronische Spiele sowie an geeigneten Stellen aufgehängt.

4. Die Planung der Anzahl der Personen, die gleichzeitig in Internetcafés / -salons und elektronischen Spielstätten sein können (berechnet unter Einbeziehung von Mitarbeitern und Kunden), erfolgt mindestens 4 Quadratmeter pro Person.

5. Zwischen den Personen und Tischen / Einheiten, die sich gleichzeitig im Inneren befinden, wird eine Abstandsregel von mindestens 1 Meter eingehalten. Diese Entfernung wird durch Orientierungspunkte bestimmt. Bei Spielen mit zwei oder mehr Personen in einer Einheit besteht zwischen jeder Person ein Abstand von mindestens 1 Meter.

6. Es werden Maßnahmen getroffen, um den Kontakt zwischen den Tischen / Einheiten mit Elementen wie transparenter Plane, Glastrennwand und Holzrand zu verringern.

7. Nicht maskierte Kunden oder Mitarbeiter werden nicht zu Internetcafés / Lounges und elektronischen Spielstätten zugelassen. Die Maske wird während der gesamten Zeit weiter getragen. Gebrauchte Masken werden mit Deckel in den Abfallbehälter geworfen und regelmäßig geleert.

8. Am Eingangstor werden Vorkehrungen getroffen, um unkontrollierte Menschenmengen an den oben genannten Arbeitsplätzen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird ein einfacher Stimulator / Blocker (eine einfache rote Schnur oder ein Band usw., der durch Aufhängen an beiden Seiten der Tür angebracht werden kann) an der Außentür angebracht.

9. Zeitungen, Zeitschriften usw. für den allgemeinen Gebrauch im Inneren. wird nicht berücksichtigt.

10. Kunden werden vorzugsweise gebeten, kontaktlose Zahlungen zu leisten. Das Zahlungsterminal (POS-Gerät) wird häufig mit 70% Alkohol gereinigt. Indem Kunden daran erinnert werden, dass sie kontaktlos mit der Karte bezahlen können, wird sichergestellt, dass Barzahlungen so weit wie möglich vermieden werden, und das Zahlungsterminal (POS-Gerät usw.), das die Kunden nach jedem Kunden kontaktieren / mit 70% Alkohol reinigen / desinfizieren.

11. Tisch / Stühle, Computerbildschirm, Tastatur und Maus, Spielekonsole usw. Geräte und Materialien werden nach jedem Gebrauch des Kunden mit 70% Alkohol abgewischt.

12. Der Service für Speisen und Getränke wird vom Betriebspersonal gemäß der Entfernungsregel durchgeführt, und es ist den Personen nicht gestattet, ihre eigenen Speisen und Getränke zu kaufen.

13. Einwegmaterialien werden für den Service von Tee / Kaffee und anderen Getränken verwendet.

14. Küchen-, Teehaus- und Servicebereiche in Internetcafés / -salons und Bereichen für elektronische Spiele werden gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 30.05.2020 des Ministeriums vom 8556 und den vom Wissenschaftlichen Ausschuss des Gesundheitsministeriums Coronavirus im Rahmen von COVID-19 für Cafés und Restaurants erstellten Regeln eingerichtet.

B) Personalmaßnahmen

1. Das Personal wird über die Übertragungswege und vorbeugenden Maßnahmen von COVID-19 informiert.

2. Die Körpertemperaturmessungen am Ein- / Ausgang des Personals werden mit Wärmesensoren oder berührungslosen Fiebermessgeräten durchgeführt. Diese Daten werden täglich aufgezeichnet und mindestens 14 Tage lang gespeichert.

3. Wenn die Mitarbeiter die Symptome von COVID-19 bei sich selbst oder bei den Menschen sehen, mit denen sie zusammenleben, werden sie dies sofort dem Geschäftsführer melden.

4. Personal mit Symptomen von Fieber, Husten, laufender Nase und Atemnot wird mit einer medizinischen Maske zur Beurteilung durch COVID-19 an die Gesundheitseinrichtung weitergeleitet.

5. Das mit COVID-19 diagnostizierte und kontaktierte Personal wird von der Gesundheitsdirektion der Provinz / des Distrikts gemäß den Regeln in den COVID-19-Richtlinien des Gesundheitsministeriums verwaltet.

6. Das gesamte Personal trägt eine Maske gemäß der Regel, die Maske wird gewechselt, wenn sie feucht oder schmutzig wird, und es wird vor und nach dem Austausch ein Handantiseptikum oder Kölnischwasser verwendet, das mindestens 70% Alkohol enthält.

7. Es wird sichergestellt, dass das Personal auf die Händehygiene achtet, und das Personal wird vor diesem Problem gewarnt.

8. Die Arbeitskleidung des Personals wird täglich gewechselt.

9. Andere Mitarbeiter als das Reinigen und Spülen von Geschirr von Mitarbeitern an diesen Arbeitsplätzen (um kein falsches Vertrauensgefühl zu erzeugen) verwenden keine Handschuhe.

10. In den Ruhebereichen wird ein Abstand von mindestens 1 Meter zwischen dem Personal eingehalten und eine Maske getragen.

C) Maßnahmen für Kunden,

1. Informationen, die die Regeln erklären, von denen erwartet wird, dass sie eingehalten werden, die an einem sichtbaren Ort aufgehängt sind, ohne hineinzugehen, werden gelesen und die angegebenen Regeln werden befolgt.

2. An den Eingängen werden Fiebermessungen an den Eingängen durchgeführt, und Personen mit einer Körpertemperatur von mehr als 38 Grad werden zur nächstgelegenen Gesundheitseinrichtung geleitet. Es werden Brandmesspersonal / verantwortliche medizinische Masken und Gesichtsschutzmittel verwendet.

3. Personen mit COVID-19-Fällen oder Kontakt mit Symptomen wie Fieber, Husten, laufender Nase und Atemnot werden nicht in Internetcafés / Lounges und elektronische Spiele zugelassen.

4. Kunden werden gewarnt, einen Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Kunden und Mitarbeitern einzuhalten.

5. Vor dem Betreten der Internetcafés / -salons und elektronischen Spielbereiche wird eine Maske gemäß der Regel getragen, die Mund und Nase vollständig bedeckt. An den Eingängen werden von den Eigentümern des Internetcafés angemessene Masken zur Verfügung gestellt, und die Masken werden am Eingang ohne Maske an die Kunden verteilt. Die Maske wird im Inneren nicht entfernt.

6. Beim Betreten von Internetcafés / -lounges und elektronischen Spielstätten wird ein Handantiseptikum oder Köln verwendet, das mindestens 70% Alkohol enthält.

Ç) Reinigung und Hygiene

1. Internetcafés / Lounges und Bereiche für elektronische Spiele werden täglich gereinigt. Häufig verwendete Bereiche und Materialien werden häufiger gereinigt.

2. Zum Reinigen von Böden und Oberflächen wird feuchtes Wischen bevorzugt. Kehrvorgänge werden mit einer Staubentfernungsbürste vermieden.

3. Bei der Reinigung dieser Arbeitsplätze wird besonderes Augenmerk auf die Reinigung häufig berührter Oberflächen (wie Computertastaturen, Mäuse, Spielekonsolen, Türgriffe, Telefonhörer, Schreibtischoberflächen) gelegt. Zu diesem Zweck wird nach der Reinigung mit Wasser und Reinigungsmittel 1/100 verdünntes Bleichmittel (ein halbes kleines Teeglas mit 5 Litern Wasser) (Natriumhypochlorit Cas Nr. 7681-52-9) zur Desinfektion verwendet. Die Desinfektion erfolgt durch Abwischen der Registrierkasse, der Computertastaturen, des Telefons und anderer Geräteoberflächen mit 70% igem Alkohol, wenn Chlorverbindungen nicht geeignet sind.

4. Zur Oberflächenreinigung und Desinfektion; Es können Oberflächendesinfektionsmittel verwendet werden, die Wirkstoffe enthalten, die nachweislich gegen Viren geschützt sind und über eine vom Gesundheitsministerium ausgestellte „Biozid-Produktlizenz“ verfügen.

5. Reinigungstücher werden nach Verwendungsbereich getrennt und nach jedem Gebrauch ordnungsgemäß gereinigt. Waschen, wiederverwendbare Reinigungsmittel werden mindestens 60 oC gewaschen.

6. Banner zum Händewaschen werden an Toiletten aufgehängt.

7. Toilettenpapier und Einweg-Papiertücher werden in die Toiletten gelegt. Händetrockner mit Luft werden nicht betrieben.

8. Flüssigseife wird in den Toiletten aufbewahrt und aufbewahrt.

9. Batterien und Seifenspender in Toiletten sind nach Möglichkeit Fotozellen.

10. 1/10 verdünntes Bleichmittel (Natriumhypochlorit Cas Nr.: 7681-52-9) wird zur Desinfektion der Toilette verwendet.

11. Für die Verwendung von medizinischen Masken und Handschuhen wird Reinigungspersonal bereitgestellt. Nach der Reinigung ziehen die Mitarbeiter ihre Masken und Handschuhe aus, werfen sie in den Müll und waschen ihre Hände mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.

12. Die Belüftung von Arbeitsplätzen mit zentralen Lüftungssystemen wird so angeordnet, dass eine natürliche Luftzirkulation gewährleistet ist. Wartung und Filterwechsel der Lüftungssysteme werden gemäß den Empfehlungen des Herstellers durchgeführt.

13. Bei Verwendung einer Klimaanlage und eines Beatmungsgeräts wird gemäß den vom Gesundheitsministerium erstellten „Vorsichtsmaßnahmen für Klimaanlagen im Rahmen von COVID-19“ im „Ausbruchsmanagement- und Arbeitshandbuch“ vorgegangen.

14. Türen und Fenster von Internetcafés / -hallen und elektronischen Spielen werden häufig durch Öffnen von Türen und Fenstern belüftet, um eine ausreichende Luftzirkulation sicherzustellen.

D) Andere Probleme

Elektronische Spielzentren (außer Rutsche, Schaukel, Sand- / Ballpool usw.) in den Einkaufszentren können gemäß den in diesem Rundschreiben festgelegten Verfahren und Grundsätzen arbeiten.

In diesem Kontext; Notwendige Entscheidungen werden von den Gouvernements und Distrikt-Gouvernements gemäß Artikel 27 und 72 des Allgemeinen Sanitärgesetzes getroffen, um die Aktivitäten der Internetcafés / -hallen und elektronischen Spielplätze gemäß den oben genannten Regeln durchzuführen.

Die Internetcafés / -salons und Orte für elektronische Spiele, die gemäß den Entscheidungen der öffentlichen Hygienebehörden der Provinzen / Distrikte in Betrieb genommen werden, werden zweimal im Monat überprüft, um sicherzustellen, dass die Anwendung innerhalb des festgelegten Rahmens vollständig implementiert wird.

Gegen diejenigen, die die Maßnahmen nicht einhalten, werden gemäß Artikel 282 des Allgemeinen Sanitärgesetzes Geldbußen verhängt, und die Verfahren werden gemäß den einschlägigen Artikeln des Gesetzes gemäß der Bedingung des Verstoßes durchgeführt. Notwendige Gerichtsverfahren werden im Rahmen von Artikel 195 des türkischen Strafgesetzbuchs in Bezug auf das Verhalten, das eine Straftat darstellt, eingeleitet.

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