Es wurden Maßnahmen festgelegt, die im Rahmen des Normalisierungsprozesses in Ess- und Trinkeinrichtungen anzuwenden sind

Es wurden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die während des Normalisierungsprozesses in Ess- und Trinkeinrichtungen zu treffen sind
Es wurden Vorsichtsmaßnahmen getroffen, die während des Normalisierungsprozesses in Ess- und Trinkeinrichtungen zu treffen sind

Mit der Erklärung des Ministeriums für Kultur und Tourismus vom 20.05.2020 wurde berichtet, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie (Covid-19) ein kontrollierter Normalisierungsprozess eingeleitet wurde. am zu bestimmenden Datum betriebsbereit sein in separaten Speisen- und GetränkeeinrichtungenEs ist notwendig, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen und deren Kontinuität sicherzustellen.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist obligatorisch und die Inspektionen werden von der zuständigen Verwaltung durchgeführt.

ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE UND HINWEIS

Während der Aktivitäten von Tourismusunternehmen werden die von den zuständigen öffentlichen Institutionen oder Organisationen angekündigten Vorsichtsmaßnahmen vollständig befolgt.

  • Geschäftsweit Ein Protokoll, das COVID-19 und Hygienevorschriften / -praktiken abdeckt Es wird vorbereitet, das Protokoll wird in regelmäßigen Abständen bewertet, es wird aktualisiert, indem die bei der Umsetzung aufgetretenen Probleme, die eingebrachten Lösungen und die von öffentlichen Institutionen oder Organisationen in die Praxis umgesetzten Maßnahmen berücksichtigt werden.
  • Im Rahmen des Protokolls werden auch der Ansatz des Personals definiert, der die Symptome der Krankheit zeigt, und die anzuwendenden Verfahren. Diese Verfahren sind im vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Covid-19-Leitfaden beschrieben.
  • Die Anlagenbetreiber sind dafür verantwortlich, soziale Distanzmaßnahmen in der gesamten Anlage zu ergreifen.
  • In Bezug auf allgemeine Nutzungsbereiche und Layout sozialer Distanzplan vorbereitet wird, wird die Gästekapazität der Einrichtung gemäß dem sozialen Entfernungsplan bestimmt, die Anzahl der gemäß dieser Kapazität akzeptierten Gäste wird akzeptiert und die Kapazitätsinformationen werden an einer sichtbaren Stelle am Eingang der Einrichtung aufgehängt.
  • Darüber hinaus sind in der Eingangshalle oder außerhalb der Einrichtung sowie in Bereichen mit allgemeiner Nutzung, in denen Gäste und Mitarbeiter leicht sehen können, Paneele mit COVID-19-Vorsichtsmaßnahmen und -Regeln angeordnet, die in der Einrichtung angewendet werden und befolgt werden müssen.
  • Für COVID-19-Maßnahmen Protokoll für Küchenreinigung und LebensmittelsicherheitSchädlings- und Schädlingsbekämpfungsprotokoll Es ist vorbereitet. Verantwortliches Personal sorgt für die Einhaltung der Protokolle.

Mit dem vom Ministerium für Kultur und Tourismus angekündigten Rundschreiben GastakzeptanzSpeisesaal und allgemeine NutzungsbereichePersonalAllgemeine Reinigung und WartungKüchen- und ServicebereicheGeschäftstools Die Details sind in den Titeln enthalten und das Rundschreiben ist beigefügt.

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