TCDD gibt die Bedingungen für den Kauf eines vertraglich vereinbarten Maschinisten bekannt

Der Transportvertragsmechaniker erklärte die Einkaufsbedingungen
Der Transportvertragsmechaniker erklärte die Einkaufsbedingungen

Die Generaldirektion Transport, Inc. der Republik der türkischen Staatsbahnen (TCDD) wird im Rahmen des Vertrags als Mechaniker angestellt, Grundsätze und Verfahren für die Prüfung wurden durch die Form der Prüfungskommission festgelegt.

Die in der Generaldirektion von TCDD Tasimacilik Anonim Şirketi anzuwendende Verordnung über die Prüfung und Ernennung von Maschinisten wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft. Mit der Verordnung wurden die Bedingungen festgelegt, die für diejenigen zu suchen sind, die zum ersten Mal offen für die vertraglich vereinbarte Maschinistenposition ernannt werden, die Form der abzuführenden Aufnahmeprüfungen sowie die Verfahren und Grundsätze für die Prüfungskommission.

Gemäß der von TCDD Taşımacılık A.Ş. im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung;

1- Die Aufnahmeprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen / praktischen Prüfungen. Schriftliche Prüfung; ÖSYM kann von Universitäten und dem Ministerium für nationale Bildung oder anderen auf diesen Bereich spezialisierten öffentlichen Institutionen und Organisationen durchgeführt werden.

2- Die Bekanntgabe der Prüfung erfolgt mindestens XNUMX Tage vor dem schriftlichen Prüfungstermin.

3- Die Absolventen der Abteilung für Schienensysteme mit mindestens 70 von KPSS können sich bewerben, und das Zehnfache der maximal offenen Stellen wird für die schriftliche Prüfung angenommen.

4- Fachwissen wird in einer schriftlichen Prüfung abgefragt.

DIE IN DER AMTLICHEN ZEITUNG VOM 22. MAI 2020 VERÖFFENTLICHTE VERORDNUNG

Es wurde im Amtsblatt Nr. 22 vom 2020. Mai 31134 veröffentlicht.

Transport der Republik Türkei Staatsbahnen Aktiengesellschaft Sitz der Gesellschaft:

Türkische Staatsbahnen TRANSPORT GEMEINSAME AKTIENGESELLSCHAFT, DIE MIT ALLGEMEINEN PRÜFUNGS- UND ERNENNUNGSVORSCHRIFTEN UND MECHANIKEN VERPFLICHTET WIRD

KAPITEL EINS

Zweck, Geltungsbereich, Basis und Definitionen

Ziel

ARTIKEL 1 - (1) Der Zweck dieser Verordnung; Die Generaldirektion der staatlichen Aktiengesellschaft der Republik Türkei vom 22 datiert und 1 nummeriert Dekret zum ersten Mal vertraglich festgelegt unter Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit diejenigen offen für Ingenieurpositionen sind. Die Form der Aufnahmeprüfung wird festgelegt, um die Verfahren und Grundsätze für die Prüfungskommission mit Durchführung festzulegen.

Anwendungsbereich

ARTIKEL 2 - (1) Diese Verordnung vom 18 vom und 3/2002 nummerierten Beschluss des Ministerrates verkündete die öffentliche Suche zum ersten Mal, um Prüfungen über die Republik Türkei außerhalb der allgemeinen Bestimmungen des Staatsbahnverkehrs des Hauptsitzes der Aktiengesellschaft Nr. 2002 zu ernennen Es deckt diejenigen ab, die zum ersten Mal offen für die Vertragsmechanikerposition gemäß dem Gesetzesdekret ernannt werden.

Unterstützung

ARTIKEL 3 - (1) Diese Verordnung ist der 399. Artikel des Gesetzesdekrets Nr. 8, des Gesetzesdekrets über öffentliche Wirtschaftsunternehmen Nr. 8 vom 6 und des Beschlusses Nr. 1984 des Beschlusses Nr. 233 vom 15. auf der Grundlage von vorbereitet.

Begriffsbestimmungen

ARTIKEL 4 - (1) In dieser Verordnung;

a) Der Generaldirektor der Republik Türkei, Generaldirektor der Aktiengesellschaft des Staatsbahnverkehrs,

b) Die Generaldirektion der Republik Türkei Generaldirektion der staatlichen Aktiengesellschaft für den Eisenbahnverkehr,

c) Aufnahmeprüfung: Eine Prüfung, die aus schriftlichen und mündlichen / praktischen Abschnitten für Kandidaten besteht.

ç) KPSS: Prüfung des öffentlichen Personals für das Personal der Gruppe (B) gemäß der Allgemeinen Verordnung über Prüfungen, die zum ersten Mal auf öffentliche Stellen angewendet werden sollen.

d) Maschinist (Lokführer): Empfang der gemäß den Gesetzen, Arbeitsanweisungen, Arbeitsschutz-, Umwelt- und Qualitätsstandards vorbereiteten Zugfahrzeuge und Züge auf sichere, komfortable und wirtschaftliche Weise innerhalb der in den Gesetzen festgelegten Arbeitszeit und Arbeitsregeln. qualifizierte technische Person, die verwaltet und verwaltet,

e) ÖSYM: Mess-, Auswahl- und Vermittlungszentrum,

f) Prüfungskommission: Die Kommission, die für die vertrauliche und ohne Zögern und Zögern der Aufnahmeprüfungsverfahren zuständig ist.

g) Führerschein: Er bezieht sich auf das Dokument, aus dem hervorgeht, dass ein Lokführer über die gesundheitlichen, psychotechnischen und beruflichen Qualifikationen verfügt, die für eine sichere Arbeit erforderlich sind.

ZWEITER TEIL

Grundsätze zur Aufnahmeprüfung

Bildung einer Prüfungskommission

ARTIKEL 5 - (1) Zur Durchführung der Prüfungsverfahren wird eine Prüfungskommission gebildet. Die Prüfungskommission besteht aus insgesamt fünf ständigen Mitgliedern, wobei drei Mitglieder vom Leiter der Personal- und Verwaltungsangelegenheiten unter dem Vorsitz des Generaldirektors oder des vom Generaldirektor ernannten stellvertretenden Generaldirektors bestimmt werden. Darüber hinaus werden vier Ersatzmitglieder vom General Manager auf die gleiche Weise bestimmt. Falls die ursprünglichen Mitglieder aus irgendeinem Grund nicht der Prüfungskommission beitreten können, treten die Ersatzmitglieder der Prüfungskommission gemäß der Reihenfolge der Bestimmung bei.

(2) Vorsitzender und Mitglieder der Prüfungskommission; Selbst wenn sie geschieden sind, selbst wenn ihre Blut- und Ehebeziehung einschließlich des dritten Grades endet, können ihre Buchenverwandten, diejenigen, die eine Bindung zu ihnen oder ihren Ehepartnern eingegangen sind, ihre Verlobten, diejenigen, die als ihre eigenen oder die Vormundschaft, der Vormund, der Treuhänder oder der Rechtsberater des Ehepartners befugt sind, nicht an der Prüfung teilnehmen. Anstelle der Mitglieder, die sich in dieser Situation befinden, wird ein Ersatzmitglied ernannt.

Die Aufgaben der Prüfungskommission

ARTIKEL 6 - (1) Die Prüfungskommission ist verantwortlich und befugt, die Angelegenheiten festzulegen, die in die Ankündigung der Aufnahmeprüfung einbezogen werden sollen, die Prüfung durchzuführen, die Einwände zu prüfen und abzuschließen und andere mit der Prüfung verbundene Verfahren durchzuführen.

(2) Die Prüfungskommission trifft sich mit der Gesamtzahl der Mitglieder und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Während der Abstimmung können keine Stimmenthaltungen abgegeben werden. Diejenigen, die nicht einverstanden sind, müssen ihre Stimmen mit ihren Begründungen gegen sie abgeben.

(3) Die Sekretariatsdienste der Prüfungskommission werden von der Personal- und Verwaltungsabteilung durchgeführt.

Aufnahmeprüfung

ARTIKEL 7 - (1) Die Aufnahmeprüfung wird von der Prüfungskommission zu Zeiten abgehalten, die von der Generaldirektion entsprechend der vakanten Position und Anforderung als angemessen erachtet werden. Die Aufnahmeprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen / praktischen Prüfungen.

(2) schriftliche Prüfung der Prüfungskommission; ÖSYM hat die Universitäten und das Ministerium für nationale Bildung oder andere öffentliche Institutionen und Organisationen, die auf dieses Thema spezialisiert sind. Die mit der Prüfung verbundenen Angelegenheiten werden durch das Protokoll zwischen der Generaldirektion und der Institution festgelegt, an der die Prüfung stattfinden wird.

Eingangsprüfung Ankündigung

ARTIKEL 8 - (1) Die Bedingungen für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung, die Form der Prüfung, das Datum und der Ort der Prüfung, die Mindestpunktzahl für KPSS, der Ort und das Datum der Bewerbung, die Form der Bewerbung, die in der Bewerbung anzufordernden Unterlagen, die Internetadresse, der Prüfungsgegenstand, die Anzahl der geplanten Stellen und die erforderlichen Stellen andere Probleme gesehen mindestens dreißig Tage vor dem schriftlichen Prüfungstermin Sie wird im Amtsblatt und auf der Website der Generaldirektion sowie auf der vom Präsidenten festgelegten Website der Institution bekannt gegeben.

Voraussetzungen für die Aufnahmeprüfung

ARTIKEL 9 - (1) Wer die Aufnahmeprüfung ablegen möchte, muss zum Bewerbungsschluss folgende Voraussetzungen erfüllen:

a) Die in Artikel 399 des Dekretsgesetzes 7 genannten allgemeinen Bedingungen mitführen.

b) Um einen Führerschein zu haben.

c) Bereitstellung mindestens einer der folgenden formalen Bildungsbedingungen:

1) Abschluss in einem der Bereiche Schienensystemtechnik, Schienenverkehrselektronik, Schienensystemmaschinen, Schienensystemmechatronik, Zweigstellen der beruflichen und technischen Bildung, Sekundarschulen.

2) zweijährige Berufsschulen; Abschluss in einer der Abteilungen für elektrische und elektronische Technologie für Schienensysteme, Maschinentechnologie für Schienensysteme, Straßentechnologie für Schienensysteme, Mechaniker für Schienensysteme, Management von Schienensystemen, Maschinen, Motoren, Elektrizität und Elektroelektronik.

3) Absolvierte ein vierjähriges Bachelor-Programm für Ingenieurwissenschaften, Schienensysteme oder technische Lehrer an Universitäten.

d) um die in der Ankündigung der Aufnahmeprüfung festgelegte Mindestpunktzahl zu erhalten, mindestens siebzig Punkte von der KPSS, deren Gültigkeitsdauer ab dem Abschluss der Ausbildung fortgesetzt wird.

Bewerbungsverfahren für die Aufnahmeprüfung

ARTIKEL 10 - (1) Anträge auf Aufnahmeprüfung können persönlich oder per Post an die in der Anzeige angegebene Adresse oder online gestellt werden, sofern dies in der Anzeige angegeben ist.

(2) Bewerber, die die Aufnahmeprüfung ablegen möchten, fügen dem Bewerbungsformular, das sie auf der Website der Generaldirektion erhalten, folgende Unterlagen hinzu:

a) Original oder beglaubigte Kopie des Diploms oder der Abschlussbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie der Diplomäquivalenzbescheinigung für diejenigen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben).

b) Computerausgabe des KPSS-Ergebnisdokuments.

c) Führerschein.

ç) Fortsetzen.

d) 3 Passfotos.

e) Fotokopie des Originalausweises der Türkischen Republik durch Vorlage des Originals.

f) Schriftliche Erklärung, dass keine geistige oder körperliche Behinderung vorliegt, die ihn daran hindern könnte, seine Pflicht zu erfüllen.

g) Schriftliche Erklärung männlicher Kandidaten, dass sie nicht mit dem Militärdienst verbunden sind.

»Andere im Büro angeforderte Dokumente.

(3) Mit Ausnahme der Annahme von Anträgen über das Internet sind die in Absatz XNUMX aufgeführten Unterlagen bis zum Ende der Arbeitszeit der Generaldirektion vorzulegen. Diese Dokumente können von der Personal- und Verwaltungsabteilung genehmigt werden, sofern sie ursprünglich eingereicht wurden.

(4) Bei Anträgen per Post müssen die in Absatz XNUMX aufgeführten Unterlagen bis zu der in der Bekanntmachung über die Aufnahmeprüfung angegebenen Frist bei der Generaldirektion eingegangen sein. Anträge, die nach den Verzögerungen in der Post und der Frist für Überstunden bei der Generaldirektion registriert werden, werden nicht berücksichtigt.

Bewertung von Anwendungen

ARTIKEL 11 - (1) Die Personal- und Verwaltungsabteilung prüft die Anträge, die innerhalb der für die Prüfung festgelegten Frist gestellt wurden, und stellt fest, ob die Bewerber die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Bewerbungen, bei denen festgestellt wurde, dass sie keine der erforderlichen Bedingungen erfüllen, werden nicht bewertet.

(2) Kandidaten, die die Anforderungen erfüllen, werden in eine Rangliste aufgenommen, beginnend mit dem Kandidaten, der die höchste Punktzahl in dem in der Anzeige angegebenen KPSS-Punktetyp aufweist und das Zehnfache der Anzahl der geplanten Stellen nicht überschreitet. Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie der letzte Kandidat in Bezug auf die KPSS-Punktzahl werden ebenfalls zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Die Vor- und Nachnamen der aufgeführten Kandidaten sowie die Prüfungsplätze werden mindestens zehn Tage vor der Aufnahmeprüfung auf der Website der Generaldirektion bekannt gegeben. Darüber hinaus werden Kandidaten, die sich für die Prüfung bewerben, schriftlich und / oder elektronisch über ihre Bewerbungsergebnisse informiert.

(3) Diejenigen, die sich nicht für die Bewerbungsbedingungen qualifizieren, und Kandidaten, die nicht in die Rangliste aufgenommen werden können, werden ihnen auf persönlichen Wunsch innerhalb von XNUMX Tagen nach Bekanntgabe der Namensliste derjenigen, die die Aufnahmeprüfung ablegen können, vorgelegt.

Klausur und Themen

ARTIKEL 12 - (1) Alle schriftlichen Teilfragen der Aufnahmeprüfung werden aus den in der Ankündigung der Aufnahmeprüfung angegebenen Berufsinformationen erstellt.

(2) Prüfungsfragen bestehen aus folgenden Themen:

a) Grundlegende und berufliche Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (OHS).

b) Manövrier- und Fahranwendungen.

c) Eisenbahnverkehr und Zugbetrieb.

ç) Berufskultur, Umweltschutz und Eingriffe in außergewöhnliche Situationen.

d) türkische Sprache und Ausdruck.

(3) Die Bewertung der schriftlichen Prüfung erfolgt über hundert Punkte. Um in der Prüfung erfolgreich zu sein, müssen mindestens 70 Punkte erzielt werden.

Aufruf zu mündlichen / beantragten Prüfungen

ARTIKEL 13 - (1) Unter den Kandidaten, die mindestens siebzig von einhundert vollen Punkten aus der schriftlichen Prüfung erhalten; Die Namen der Kandidaten (einschließlich derjenigen, die mit dem letzten Kandidaten die gleichen Punkte erzielen), die dreimal so hoch sind wie die Anzahl der Positionen, die ab der höchsten Punktzahl in der schriftlichen Prüfung ernannt werden sollen, werden ebenfalls auf der Website der Generaldirektion unter Angabe von Datum und Ort der mündlichen / angewandten Prüfung bekannt gegeben. Darüber hinaus werden die Kandidaten, die die mündliche / praktische Prüfung ablegen, schriftlich und / oder elektronisch über Datum und Ort dieser Prüfung informiert.

(2) Die Anzahl der Kandidaten, die zur mündlichen / praktischen Prüfung eingeladen werden sollen, darf 40% der Anzahl der Kandidaten für die schriftliche Prüfung nicht überschreiten.

Mündliche / beantragte Prüfungen

ARTIKEL 14 - (1) Bewerber in der mündlichen Prüfung;

a) Themen im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich der Generaldirektion zusammen mit den in der Ankündigung der Aufnahmeprüfung genannten Themen,

b) Verstehen und Zusammenfassen eines Themas, Ausdrucksfähigkeit und Argumentationsfähigkeit,

c) Qualifikation, Repräsentationsfähigkeit, Eignung des Verhaltens und Reaktionen auf den Beruf,

d) allgemeine Fähigkeit und allgemeines Kulturniveau,

d) Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen,

Basierend auf (a) Klausel wird fünfzig (b) bis (d) ganze Klausel mit insgesamt einhundert Punkten bewertet. Die von jedem Mitglied der Prüfungskommission abgegebenen Bewertungen werden separat aufgezeichnet, und die mündliche Prüfungsbewertung des Personals wird ermittelt, indem der arithmetische Durchschnitt der von den Mitgliedern abgegebenen Bewertungen über einhundert volle Punkte ermittelt wird. Diejenigen, die in der mündlichen Prüfung mindestens siebzig von hundert Punkten erhalten, gelten als erfolgreich.

(2) Angewendete Prüfung gemäß den in der Ankündigung angegebenen Verfahren und Grundsätzen.

Bekanntgabe der Aufnahmeprüfungsergebnisse und Einspruch gegen die Prüfungsergebnisse

ARTIKEL 15 - (1) Mindestens 70 Punkte müssen aus jeder schriftlichen und mündlichen / angewandten Prüfung entnommen werden, um als erfolgreich in der Aufnahmeprüfung zu gelten. Die endgültige Punktzahl der Kandidaten wird anhand des arithmetischen Durchschnitts der schriftlichen und mündlichen / angewandten Prüfungsnoten ermittelt. Nach diesen arithmetischen Durchschnittswerten wird eine Erfolgsreihenfolge erstellt. Durch die Prüfung der Kandidaten in der Reihenfolge ihres Erfolgs ab der höchsten Punktzahl ermittelt die Prüfungskommission so viele Kandidaten wie die Anzahl der angekündigten Kader und bis zu die Hälfte der Kandidaten als Reserve und bindet dies an einen Bericht. Wenn die berechnete Anzahl von Ersatzkandidaten fehlerhaft ist, wird eine höhere Ganzzahl als Basis verwendet. Während der Rangliste in der Haupt- und Reserveliste erhält der Kandidat mit einer hohen schriftlichen Punktzahl Priorität, wenn die Punktzahl der Aufnahmeprüfung des Kandidaten gleich ist, und der Kandidat mit einer hohen KPSS-Punktzahl, wenn die schriftliche Punktzahl gleich ist. Die von der Prüfungskommission festgelegte endgültige Erfolgsliste wird an die Direktion für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten gesendet.

(2) Die Erfolgsliste wird im Bulletin Board und auf der Website der Generaldirektion bekannt gegeben. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der erfolgreichen Bewerber schriftlich mitgeteilt und zur Übermittlung der Unterlagen aufgefordert.

(3) Gegen die Prüfungskommission kann innerhalb von sieben Tagen nach Bekanntgabe der schriftlichen und mündlichen / praktischen Prüfungsergebnisse schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Einwände werden von der Prüfungskommission innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf der Einspruchsfrist geprüft und entschieden. Das Ergebnis der Beschwerde wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

(4) Die endgültige Erfolgsliste wird von der Prüfungskommission innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten Tag der mündlichen / praktischen Prüfung bekannt gegeben.

(5) Eine Punktzahl von siebzig und mehr in der Aufnahmeprüfung stellt kein Besitzrecht für die Kandidaten dar, die nicht eingestuft werden können. Wenn die Anzahl derjenigen, die die Prüfung bestehen, geringer ist als die Anzahl der angekündigten Stellen, wird davon ausgegangen, dass nur diejenigen, die erfolgreich sind, die Prüfung bestanden haben. Die Teilnahme an der Reserveliste stellt für Kandidaten für nachfolgende Prüfungen kein unverfallbares Recht oder keine Priorität dar.

Falschdarstellung

ARTIKEL 16 - (1) Die Testergebnisse derjenigen, bei denen sich herausstellt, dass sie im Prüfungsanmeldeformular falsche Angaben oder Dokumente gemacht haben, sind ungültig und werden nicht ernannt. Es wird storniert, auch wenn es zugewiesen wurde. Sie können keine Rechte geltend machen.

(2) Es werden strafrechtliche Beschwerden an die Generalstaatsanwaltschaft über diejenigen erhoben, von denen festgestellt wird, dass sie falsch dargestellt oder Dokumente vorgelegt haben.

Aufbewahrung der Prüfungsunterlagen

ARTIKEL 17 - (1) Dokumente im Zusammenhang mit der Prüfung der ernannten Personen in den Personalakten der Betroffenen; Prüfungsunterlagen von Personen, die trotz Erfolg aus irgendeinem Grund nicht ernannt werden können, werden von der Direktion für Personal- und Verwaltungsangelegenheiten ein Jahr lang aufbewahrt.

TEIL DREI

Zuordnung und Benachrichtigung an vertraglich vereinbarte Personalposition

Dokumente, die vor der Zuweisung angefordert werden

ARTIKEL 18 - (1) Kandidaten, die die Aufnahmeprüfung bestehen, benötigen folgende Unterlagen:

a) Dokument, aus dem hervorgeht, dass männliche Kandidaten nicht mit dem Militärdienst verbunden sind.

b) Sechs Passfotos.

c) Strafregister.

ç) Bericht des Gesundheitsausschusses von vollwertigen öffentlichen Gesundheitsdienstleistern einzuholen, dass keine geistigen oder körperlichen Behinderungen vorliegen, die die im Projekt genannten Details möglicherweise daran hindern, seine Pflicht zu erfüllen.

(2) Zuweisungen, die diese Dokumente nicht liefern, werden nicht vorgenommen.

Zuordnung zur vertraglich vereinbarten Stabsstelle

ARTIKEL 19 - (1) Als Ergebnis der Prüfung werden so viele Kandidaten ernannt, wie die Anzahl der Kader bekannt gegeben werden soll.

(2) Diejenigen, die die Prüfung bestanden haben, werden nicht als ungültig betrachtet und die Ergebnisse der Prüfung werden nicht ungültig, auch wenn sie abgeschlossen sind.

(3) Vor dem Verzicht werden keine Zuweisungen vorgenommen.

(4) Die Ernennungen derjenigen, deren Ernennungen nicht innerhalb von 15 Tagen ohne zwingende Gründe für den Nachweis mit dem Dokument begonnen werden, werden annulliert. Übersteigt die Tatsache, dass sie aus möglicherweise zwingenden Gründen ihre Tätigkeit nicht aufnehmen können, zwei Monate, wird der Auftrag von den zur Ernennung befugten Behörden annulliert.

(5) Diejenigen, die ihre Unterlagen nicht fristgerecht zur Ernennung einreichen, diejenigen, die im zweiten, dritten und vierten Absatz aufgeführt sind, und diejenigen, die ihre Position aus verschiedenen Gründen nach ihrer Ernennung verlassen und ihre Tätigkeit aufnehmen, gehören zu den Kandidaten, die innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Liste der Gewinner auf der Reserveliste stehen. Zuordnung kann vorgenommen werden.

Viertes Kapitel

Sonstiges und Schlussbestimmungen

Erklärung

ARTIKEL 20 - (1) Informationen über diejenigen, die die Aufnahmeprüfung bestanden haben und ernannt wurden und mit der Arbeit begonnen haben, und diejenigen, die die Aufgabe nicht begonnen haben, obwohl ihr Auftrag storniert wurde, oder an das Ministerium für Familie, Arbeit und soziale Dienste über das öffentliche elektronische Antragssystem innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der genannten Transaktionen. berichtet.

Keine Bestimmung

ARTIKEL 21 - (1) In Fällen, in denen diese Verordnung keine Bestimmung enthält, gelten das Beamtengesetz Nr. 14 vom 7, das Gesetzesdekret Nr. 1965, die allgemeine Verordnung über Prüfungen, die zum ersten Mal in öffentlichen Positionen durchgeführt werden sollen, und andere einschlägige gesetzliche Bestimmungen.

Geltung

ARTIKEL 22 - (1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Exekutive

ARTIKEL 23 - (1) Die vom Generaldirektor ausgeführten Bestimmungen dieser Verordnung der Aktiengesellschaft der Staatsbahnen der Republik Türkei.

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