Coronavirus wird nicht als Arbeitsunfall akzeptiert

Coronavirus wird nicht als Arbeitsunfall akzeptiert
Coronavirus wird nicht als Arbeitsunfall akzeptiert

Die Rechtsabteilung der Industriekammer von Eskişehir erstellte einen Bewertungsbericht über den rechtlichen Status von Menschen, die an Coronavirus-Ausbrüchen leiden.

In dem erstellten Bericht wurde festgestellt, dass es verschiedene Diskussionen über den rechtlichen Status von Personen gab, die bei der Arbeit oder außerhalb des Arbeitsplatzes an Coronaviren erkrankt waren, und dass Informationen über den Inhalt des Gesetzes ausgetauscht wurden, wonach das Problem gemäß dem Geltungsbereich des Sozialversicherungs- und allgemeinen Krankenversicherungsgesetzes Nr. 5510 bewertet werden sollte.

Nachdem die verschiedenen Rechtsgutachten vorgelegt worden waren, wurde in dem Bericht auch berichtet, dass die Sozialversicherungsanstalt (SGK) das Problem mit dem Rundschreiben über Coronavirus (Covid-2020) Nr. 12/19 geklärt habe.

Mit dem Rundschreiben der Sozialversicherungsanstalt unterstreicht die neue Art des Coronavirus, die die Welt und unser Land betrifft, die folgenden Zeilen und Ausdrücke:

„Dem Rundschreiben zufolge wurde betont, dass das Covit-19-Virus eine Infektionskrankheit ist und dass Versicherte, die der Epidemie ausgesetzt sind und sich an Gesundheitsdienstleister wenden, vom Umfang der Krankheit aus zugelassen werden sollten. Mit anderen Worten, Covid-19 wurde als Krankheit akzeptiert, nicht als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Unabhängig davon, ob es am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes eine Epidemie gibt, müssen SSI keine Covid-19-positiven Fälle als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gemeldet werden. “

Bereitstellungsanforderung

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass der Bericht, der als Konzept der „Rückstellung“ bezeichnet wird, auch eine Erläuterung der Rückstellung enthält.

Erklären, dass unter der Bestimmung zu verstehen ist, dass die Person, die im Rahmen der Allgemeinen Krankenversicherung von den Gesundheitsleistungen der Sozialversicherungsanstalt profitiert, Gesundheitsleistungen von der SSI (Krankenhaus, Apotheke usw.) erhalten kann: „Aktivieren (Aktivieren einer Person über das System der Einrichtung, um eine Gesundheitsvorsorge zu erhalten). ) heißt Provisioning. Wenn Sie eine Anfrage stellen, indem Sie das heutige Datum an der Stelle mit dem Bereitstellungsdatum auswählen, enthält die Seite, die für die Person geöffnet werden soll, Gesundheitsinformationen. Im abschließenden Teil muss die Erklärung „Der Auftragnehmer kann Provision erhalten“ geschrieben werden. In diesem Fall bedeutet dies, dass die Person krankenversichert ist und jederzeit davon profitieren kann. “ Informationen wurden geteilt.

Der Informationsteil des von der Rechtsabteilung der Industriekammer von Eskişehir erstellten Berichts ist nachstehend aufgeführt.

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