Das Gouverneursamt von Istanbul ergreift neue Maßnahmen zum Schutz der sozialen Distanz im öffentlichen Verkehr

Das Gouverneursamt von Istanbul hat neue Maßnahmen ergriffen, um die soziale Distanz im öffentlichen Verkehr zu schützen
Das Gouverneursamt von Istanbul hat neue Maßnahmen ergriffen, um die soziale Distanz im öffentlichen Verkehr zu schützen

Das Gouverneursamt von Istanbul kündigte die Maßnahmen und Entscheidungen zum Schutz der sozialen Distanz in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs mit Wirkung vom Montag, den 13. April 2020, ab 05.00:XNUMX Uhr an.

In der Erklärung des Gouverneurs von Istanbul heißt es:

Maßnahmen und Entscheidungen zum Schutz der sozialen Distanz in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs Zum Schutz der sozialen Distanz in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs durch den Sanitärrat der Provinz in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (U-Bahn, U-Bahn, Marmaray, Straßenbahn, IETT, Privatverkehr), die in Istanbul (Land-, See- und Schienensysteme) verkehren. Busse und Istanbul Bus Inc. und enthalten):

1-) Alle Fahrer und Passagiere müssen Masken tragen. Diejenigen, die keine Masken benutzen, sollten nicht zu Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs gebracht werden, und individuelle Strafen sollten für Fahrer und Passagiere verhängt werden, bei denen festgestellt wird, dass sie keine Maske haben.

2-) Da die soziale Distanz in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs nicht eingehalten wird, „wenn 50% der Passagierbeförderungskapazität genutzt werden“;

  • Nicht mehr als 50 Prozent der Anzahl der sitzenden Passagiere,
  • Begrenzung der Anzahl der stehenden Passagiere auf höchstens die Hälfte der sitzenden Passagiere,
  • Lassen Sie die Korridorseite der Zweisitzer-Sitze in den Fahrzeugen leer, um sicherzustellen, dass die Passagiere auf den Sitzen am Fenster fahren können.

3-) Um den Fahrgästen, die am Bahnhof reisen oder warten, die Einhaltung der sozialen Distanz zu erleichtern, müssen an den Haltestellen und im Fahrzeug die erforderlichen Markierungen angebracht werden (Etiketten usw.).

4-) Flüssiges Händedesinfektionsmittel in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und Haltestellen.

5-) Verhängung von Geldbußen gemäß Artikel 1593 des Allgemeinen Sanitärgesetzes Nr. 282 gegen diejenigen, die gegen die oben genannten Maßnahmen verstoßen.

6-) Die zuständigen Verwaltungen haben beschlossen, Vorkehrungen zu treffen, um die Anzahl der Fahrten zu erhöhen und die Vorschriften unseren Bürgern bekannt zu geben, um die soziale Distanz in den Fahrzeugen zu schützen und die Viktimisierung unserer Bürger zu verhindern.

  • Entscheidungen werden am Montag, den 13. April 2020, ab 05.00:XNUMX Uhr umgesetzt.

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