In der Wettbewerbsbehörde im Rahmen der Bestimmungen der Berufspersonalverordnung der Wettbewerbsbehörde zu beschäftigen;
1) Für (10 Personen) Mitarbeiter des Wettbewerbsassistenten (allgemein); Aus den Fakultäten für Wirtschaftswissenschaften, Politikwissenschaft, Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften oder Management Engineering oder Wirtschaftsingenieurwesen von Hochschuleinrichtungen, die mindestens vier Jahre Ausbildung anbieten,
2) Für (5-Personen-) Mitarbeiter des Wettbewerbsassistenten (Recht); Von Rechtsfakultäten,
3) Für (5 Personen) Mitarbeiter des Wettbewerbsassistenten (IT); Computertechnik, Statistik und Computer, Mathematik und Computer, Wirtschaftsingenieurwesen, Elektrotechnik, Elektronik und Kommunikationstechnik, Abteilungen Elektrotechnik,
Als Ergebnis der Aufnahmeprüfung, an der Absolventen von Bildungseinrichtungen im In- und Ausland teilnehmen können, die vom Hochschulrat zugelassen sind, werden Assistenten von Wettbewerbsspezialisten abgelegt.
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