Die Burdur Mehmet Akif Ersoy University wird akademisches Personal einstellen

Die Burdur Mehmet Akif Ersoy University wird akademisches Personal einstellen
Die Burdur Mehmet Akif Ersoy University wird akademisches Personal einstellen

Gemäß den einschlägigen Artikeln der Verordnung über die Verfahren und Grundsätze für die zentrale Prüfung und Zulassungsprüfung für Ernennungen von nicht dem Fakultätsmitglied angehörenden wissenschaftlichen Mitarbeitern, Artikel 2547 des Hochschulgesetzes Nr. 31 und den folgenden Referaten des Rektorats der Burdur Mehmet Akif Ersoy Universität Offizier wird genommen.

Bewerber für Instructor Staff:
1 - Petition (Die Kontaktadressen des Personals, der Abteilung, des Titels, des Abschlusses und des Kandidaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail usw.) sind in den Bewerbungsanträgen ausdrücklich angegeben
Es ist anzugeben.
2 - Kopie des Personalausweises,
3 - Fortsetzen
4 - Ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass er entlassen, suspendiert oder vom Militärdienst für männliche Kandidaten befreit wurde;
5 - Kopien von Diplom- / Diplomarbeiten (beglaubigtes Dokument)
6 - Fotokopie des Dokuments, aus dem die Gleichwertigkeit der Diplome der Absolventen ausländischer Hochschuleinrichtungen durch das Interuniversity Board hervorgeht (beglaubigtes Dokument)
7 - Offizielle Zeugnisse (in Bezug auf die Grundausbildung) (beglaubigtes Dokument)
8 - ALES-Zertifikat
9 - 2 biometrische Fotos (müssen in den letzten sechs Monaten aufgenommen worden sein)
10 - Fremdsprachenzertifikat
11 - Dokument mit dem Erfahrungsstatus (abhängig vom angekündigten Personal zu erhalten) (beglaubigtes Dokument)
12 - Servicedokument, das vom Service Tracking Program (HİTAP) der Sozialversicherungsanstalt (SGK) bezogen wurde (diejenigen, die noch in einer öffentlichen Einrichtung arbeiten, und diejenigen, die getrennt wurden, bringen es mit.) (Beglaubigtes Dokument)
13 - Dokument, aus dem hervorgeht, dass kein Strafregister vorliegt (Dokument per E-Government erhalten)
Allgemeine Bedingungen
(1) In den Ernennungen des akademischen Personals im Rahmen dieser Verordnung;
a) Um die in Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 genannten Bedingungen zu erfüllen,
b) Eine Mindestpunktzahl von 70 von ALES, eine Mindestpunktzahl von 50 von der vom Hochschulrat akzeptierten zentralen Fremdsprachenprüfung oder eine gleichwertige Punktzahl einer gleichwertigen Prüfung. Der ALES-Score wird in der Vor- und Endbewertungsphase der Bewerber, die von der zentralen Prüfungsbefreiung profitieren möchten, als 70 eingestuft.
(2) Mit Ausnahme des vom Hochschulrat festgelegten Lehrpersonals der Berufsfachschulen
Hochschulinstitute und Hochtechnologieinstitute erhalten nach Entscheidung des Senats eine Punktzahl, die über der in dieser Verordnung festgelegten Mindestpunktzahl für ALES und Fremdsprachen-Staudämme liegt
wie sie können.
(3) Die Gleichwertigkeit der 4- und 5-Notensysteme, die für die Berechnung der Abschlussnote in der Vor- und Endbewertung verwendet werden, wird durch die Entscheidung des Hochschulrats festgelegt. Die Gleichwertigkeit der anderen Bewertungssysteme mit dem 100-Bewertungssystem wird von den Senaten der Hochschulen festgelegt.
(4) Kandidaten in der Sprache der Bildungs- und Ausbildungsprogramme, die dem Lehrpersonal bei der Ernennung des Programms zugewiesen werden sollen, werden in der Sprache der Ausbildung zugewiesen. Die Ernennung eines Dozenten für das fremdsprachliche Personal im Bereich Wissenschaft und 4 / 11 / 1981 datiert und 2547 nummeriert Hochschulbildung
In Bezug auf die Ernennungen des Lehrpersonals zum Unterrichten des obligatorischen Fremdsprachenkurses gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe i des Gesetzes; Lehrbeauftragter für die angewandten Einheiten für internationale Beziehungen und Fremdsprachen der Hochschulen
In den Terminen ist mindestens eine der vom Rat für Hochschulbildung anerkannten zentralen Fremdsprachenprüfungen erforderlich, deren 80-Punktzahl einer Punktzahl entspricht, die einer Prüfungspunktzahl entspricht.
Besondere Bedingungen
1) Kandidaten, die sich für das Lehrpersonal bewerben, müssen mindestens einen Master-Abschluss mit Abschluss haben oder Absolventen der Studiengänge sein, die sowohl Bachelor- als auch Diplomabschlüsse anbieten.
2) Bewerber, die sich in den vom Hochschulrat der Berufsakademien festgelegten Fachgebieten an das Lehrpersonal wenden, müssen mindestens einen Master-Abschluss mit Abschluss oder mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen, sofern sie einen Abschluss und eine Zertifizierung vorweisen können.
Befreiung
(1) Lehrpersonal in Promotion oder Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin mit abgeschlossenen Kenntnissen oder Fertigkeiten in der Kunst, das den vom Hochschulrat bestimmten Fachgebieten der Berufsschulen zugeordnet wird.
Eine zentrale Prüfung ist für diejenigen, die gearbeitet haben oder in ihren Positionen gearbeitet haben, nicht erforderlich.
(2) Für die Einreichung von Anträgen an das Lehrpersonal der Berufsschulen sind keine fremdsprachlichen Anforderungen erforderlich, mit Ausnahme des Lehrpersonals in Artikel 6 Absatz 4 dieser Verordnung.

PRÜFUNGSPLAN
ERSTES ANWENDUNGSDATUM: 09.12.2019
LETZTES ANWENDUNGSDATUM: 23.12.2019
VORBEWERTUNGSDATUM: 25.12.2019
TEILNAHME-PRÜFUNGSDATUM: 27.12.2019
ERGEBNISBESCHREIBUNGSDATUM: 30.12.2019

* Sämtliche Unterlagen des/der berufsberechtigten Bewerber(inne)n müssen beglaubigt sein.
* Anträge werden persönlich oder per Post gestellt und Verspätungen auf dem Postweg werden nicht berücksichtigt.
* Ergebnisse https://www.mehmetakif.edu.tr Webadresse. Angekündigt.

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