Die Universität Ankara wird akademisches Personal einstellen

Ankara Universität
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Der 2547-Ausbilder und der wissenschaftliche Mitarbeiter werden in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 12 und den entsprechenden Artikeln der Verordnung über Verfahren und Grundsätze für die zentralen Prüfungen und Ernennungen des akademischen Personals, das kein Fakultätsmitglied ist, in die Referate des Rektorats der Universität Ankara eingestellt.

Kandidaten, die sich für die Positionen bewerben möchten:

1-Petition (Bewerbungsunterlagen, Abteilung, Abteilung, Titel, Abschluss und die Kontaktadresse des Bewerbers (Adresse, Telefonnummer, E-Mail, etc.) werden deutlich angegeben.

2-Fotokopie des Personalausweises,

3-CV,

4-Diplom, vorübergehendes Abschlusszeugnis und beglaubigte Kopien von Abschlusszeugnissen (Anerkanntes Dokument über die Gleichwertigkeit der Diplome von Absolventen ausländischer Hochschulen durch den Interuniversitären Rat)

5-License Transcript (genehmigtes Dokument) (Die von YÖK ermittelte Umrechnungstabelle basiert auf der Umrechnung des 4- und 5-Bewertungssystems in das 100-Bewertungssystem.)
6-ALES-Zertifikat

7-2-Bilder

8-Fremdsprachenzertifikat

9-Erfahrungszertifikat (abhängig vom angekündigten Personal) (genehmigtes Dokument)

10-Dokument, dass es keine gerichtlichen Aufzeichnungen gibt (Dokument erhalten durch E-Government)

PRÜFUNGSPLAN

Startdatum der Ankündigung: 13.12.2019
Bewerbungsschluss: 27.12.2019
Datum vor der Bewertung: 09.01.2020
Prüfungseintrittstermin: 14.01.2020
Ergebnis Beschreibung Datum: 17.01.2020

WICHTIGE HINWEISE

1-Antrag muss persönlich oder per Post an die Stelle gestellt werden, an die das Personal gemeldet wird.

2-Ergebnisse werden auf der Website des Referats veröffentlicht, auf dem die Mitarbeiter bekannt gegeben werden.

3-657 des Gesetzes Nr. 48 der Kandidaten. Sie müssen alle Anforderungen von erfüllen.

4- Postverspätungen und Anträge, die nicht innerhalb der in der Bekanntmachung angegebenen Frist eingehen, sowie Anträge mit fehlenden Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Post müssen bis zum Abgabetermin beim Dekanat eingehen. (Die Universität ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Post.)

5-Personen, bei denen sich herausstellt, dass sie in den angeforderten Dokumenten falsche Angaben gemacht haben, gelten als ungültig und werden nicht ernannt. Auch wenn sie ernannt wurden, werden sie annulliert und können keine Rechte geltend machen.

6-Dokumente, die genehmigt werden müssen, müssen vom Notar oder den offiziellen Institutionen durch Herstellung von "Originalen" genehmigt werden.

7-Research Assistants werden gemäß Artikel 2547 Absatz (d) des Gesetzes Nr. 50 ernannt.

8-Forschungsassistenten müssen einen Abschluss, eine Promotion oder eine künstlerische Ausbildung vorweisen. Bewerber dürfen die maximale Studiendauer (Absolvent) nicht überschreiten

- Mit den Studierenden, die die in der im Amtsblatt zu 06.02.2013 veröffentlichten Hochschulreglement festgelegte Höchststudienzeit absolviert haben, deren Höchststudienzeit jedoch seit dem Herbstsemester der 2016-2017-Ausbildung erneut begonnen wurde

- Wissenschaftliche Mitarbeiter, die aufgrund des Ablaufs ihrer maximalen Ausbildungsdauer ab dem Datum von 20.04.2016, das in der Graduate Education Regulation bis zum Herbstsemester 2017 veröffentlicht wurde, aus dem Personal entlassen wurden, können sich aufgrund der Wiederaufnahme der maximalen Ausbildungsdauer im Herbstsemester 2016 nicht auf die wissenschaftlichen Mitarbeiter bewerben.

9- Akademisches Personal wird gemäß Artikel 2547 des Gesetzes Nr. 31 zugewiesen.

10 - Wenn der öffentliche Auftraggeber dies für angemessen hält, kann jede Phase der Bekanntmachung storniert werden.

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