Rekrutierung von akademischen Mitarbeitern am Izmir Institute of Technology

Izmir High-Tech-Institut
Izmir High-Tech-Institut

Die im Amtsblatt vom 2547 veröffentlichte Verordnung über die Modalitäten und Grundsätze der zentralen Prüfung und der Zulassungsprüfung für das Personal des akademischen Personals mit Ausnahme des akademischen Personals und die damit zusammenhängenden Artikel des Gesetzes Nr. 09.11.2018 Instruktoren werden gemäß den Artikeln eingestellt.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1- Die Bewerber müssen alle Anforderungen von Artikel 657 des Gesetzes Nr. 48 erfüllen.
2- Kandidaten, die sich für Lehrkräfte bewerben, müssen mindestens einen Masterabschluss mit Abschluss haben.
3- Mindestens 70 Punkte von ALES erhalten zu haben. Wenn die Antragsteller, die von der zentralen Prüfungsbefreiung Gebrauch machen möchten, ihren Befreiungsstatus im Anhang der Antragsunterlagen nachweisen, wird der ALES-Score in der Vor- und Endbewertungsphase mit 70 bewertet.
4-Fremdsprachenprüfungszeugnis (Zentrale Fremdsprachenprüfungen (YDS oder YÖKDİL) oder gleichwertige Prüfungen (ÖSYM) vom Hochschulrat anerkannt) die erforderlichen Punkte erhalten haben.
5- Die Gleichwertigkeit von Diplomen aus dem Ausland muss genehmigt werden.
6- Die Gleichwertigkeit der Bewertungssysteme 4 und 5, die bei der Berechnung der Abschlussnote für die Vor- und Endbewertung verwendet werden, wird durch den Beschluss des Hochschulrates festgelegt. Der Senat der Hochschulen entscheidet über die Gleichwertigkeit der anderen Notensysteme mit dem 100-Punkte-Bewertungssystem.
7 - Bewerbungen per Post müssen bis zum Ende der Arbeitszeit bei unserer Einrichtung eingehen. Bewerbungen, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, Bewerbungen mit fehlenden Unterlagen, Bewerbungen mit genehmigten Unterlagen trotz Aufforderung zur Genehmigung und Verspätungen in der Post werden nicht angenommen. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
8- In den Ausschreibungen in unserem Institut können sich Kandidaten nur auf eine der ausgeschriebenen Positionen bewerben. Bewerber, die sich gleichzeitig bei mehreren Mitarbeitern bewerben, gelten als ungültig.
9. Diejenigen, bei denen sich herausstellt, dass sie in den erforderlichen Dokumenten falsche Angaben gemacht haben, werden als ungültig betrachtet und nicht ernannt. Auch wenn sie ernannt wurden, werden sie annulliert und können keine Rechte geltend machen.
10- Anträge können persönlich oder per Post gestellt werden. Unsere Ankündigung und damit verbundene Regelungen und Entscheidungen http://www.iyte.edu.tr/ erhältlich bei

Unser Institut behält sich das Recht vor, Änderungen in verpflichtenden Situationen im Prüfungsplan vorzunehmen. Alle Ankündigungen auf der Website unseres Instituts erfolgen in Form einer Benachrichtigung, und es erfolgt keine schriftliche Benachrichtigung an die Einzelpersonen. Internetadresse, unter der die Ergebnisse bekannt gegeben werden: http://www.iyte.edu.tr/ d.

ERFORDERLICHE DOKUMENTE

1- Antrags- und Antragsformular ( https://personel.iyte.edu.tr/veriler/ ) Verwenden Sie das Petitions- und Anmeldeformular des Dozenten an der Adresse)
2- Resume,
3- ALES-Zertifikat (Prüfungszeugnis nicht älter als 5 Jahre)
4-Fremdsprachenzertifikat
5- Fotokopien von Diplomen (Antragsteller können sich mit von E-Government erhaltenen Square-Code-Dokumenten bewerben.
Im Falle der Berechtigung zur Ernennung ist das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie des bildungsbezogenen Diploms/Abschlusszeugnisses einzureichen.)
6- Diplom-Gleichwertigkeitsbescheinigung von Absolventen ausländischer Hochschulen
7- Genehmigtes Lizenzprotokoll
8-Fotokopie des Personalausweises,
9- Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung (auch wenn sie bereits gearbeitet haben und bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden sind) legen ein detailliertes Dienstleistungszertifikat der Einrichtung vor, für die sie arbeiten
Will.
10 Passfotos (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
11- Gegebenenfalls wissenschaftliche Studien und Veröffentlichungen
12- Arbeitszeugnis (nass unterschriebenes Arbeitserfahrungszeugnis und SSI-Leistungsnachweis, anerkanntes Leistungszeugnis für öffentliches Personal)

AUSNAHMEN

Zentralprüfungen sind nicht erforderlich für diejenigen, die über einen Doktortitel oder einen Abschluss in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Veterinärmedizin oder über Kenntnisse in der künstlerischen Ausbildung verfügen, die den vom Hochschulrat festgelegten Spezialisierungsbereichen der Berufsschulen zugeordnet werden und die im akademischen Personal der Hochschulen gearbeitet oder gearbeitet haben.

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