Generaldirektion für Einwanderungsverwaltung, um den Assistenten des Provinzmigrationsspezialisten zu kaufen

GOC-Verwaltung
GOC-Verwaltung

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung über Einwanderungskompetenz der Provinz, die im Amtsblatt vom 8. Juli 9 veröffentlicht wurde und die Nummer 200 hat, aus der Klasse der Allgemeinen Verwaltungsdienste (GİH), die in der Provinzorganisation der dem Innenministerium angeschlossenen Generaldirektion für Migrationsmanagement vakant ist. Der Assistent des Einwanderungsspezialisten der Provinz wird mit der Aufnahmeprüfung abgelegt, um als Einwanderungsspezialist der Provinz ausgebildet zu werden. Die Aufnahmeprüfung findet in zwei Phasen statt, schriftlich und mündlich. Schriftliche Prüfungsanträge und schriftliche Prüfungen werden von der Ankara Yıldırım Beyazıt University von der Generaldirektion Migrationsmanagement gestellt.

Die mündliche Prüfung wird von der Generaldirektion für Migrationsmanagement durchgeführt.

Anmeldebedingungen für die I-Prüfung

1- Um die in Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 genannten allgemeinen Bedingungen zu erfüllen,

2. eine der in der Bekanntmachung genannten Fakultäten, die mindestens 4 Jahre Ausbildung umfasst, oder eine der Hochschuleinrichtungen, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat anerkannt wird, abgeschlossen haben,

3- Vorausgesetzt, der Student hat 6 (siebzig) oder mehr Punkte von KPSSP7, KPSSP16, KPSSP21, KPSSP26, KPSSP31, KPSSP36, KPSSP41, KPSSP70 für Prüfungen zur öffentlichen Personalauswahl (KPSS) erhalten, die am letzten Tag des Antragsdatums noch nicht abgelaufen sind. als Ergebnis der Bewerber ab der höchsten Punktzahl; 20-mal mehr als die Anzahl der Assistant Provincial Migration Specialists (Kandidaten mit gleichen Punkten in der letzten Reihe werden ebenfalls zur schriftlichen Prüfung eingeladen),

4- Ab dem 01. Januar 2019 jünger als 35 (fünfunddreißig) sein (diejenigen, die am 01.01.1984. Januar XNUMX und später geboren wurden, können sich bewerben).

II- PRÜFUNGSANTRAG

1- Anträge auf Aufnahmeprüfung durch das Forschungs- und Antragszentrum für Migrationspolitik der Universität Ankara Yıldırım Beyazıt https://aybu.edu.tr/gpm/ wird online über die Linkadresse bekannt gegeben, die auf der Website bekannt gegeben wird.

Die Bewerbungen für die Aufnahmeprüfung beginnen am Mittwoch, dem 25. Dezember 2019, um 09.00 Uhr und enden am Sonntag, dem 05. Januar 2020, um 17.00 Uhr. Das Antragsregistrierungsformular, das am Ende der Online-Bewerbung ausgefüllt wird, wird auf dem Computer gespeichert

gpmsinav@ybu.edu.tr wird per E-Mail verschickt.

2- Kandidaten, die zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt sind, finden am 10. Januar 2020 statt. https://aybu.edu.tr/gpm/ Die Kandidaten erhalten keine weiteren Informationen.

Kandidaten, die zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt sind, müssen die Prüfungsgebühr von 10 TL (Neunzig Türkische Lira) als Beitrag zur Erfüllung der Prüfungsleistungen von Freitag, 2020. Januar 09.00, 17:2020 Uhr bis Freitag, 16:00 Uhr, zahlen 90,00, Ankara Yıldırım Beyazıt Halkbank – Ankara Central Branch der Abteilung für Revolving Fund Management der Universität nimmt Einzahlungen auf die IBAN-Kontonummer TR53 0001 2009 1940 0006 0001 55 vor, indem sie den Vor- und Nachnamen, die TR-Identitätsnummer und den Prüfungsnamen des Kandidaten (Provinz) angibt „Immigration Assistant Specialist Exam“ finden Sie im Abschnitt „Erläuterungen“.

3- Kandidaten, die berechtigt sind, an der Prüfung teilzunehmen, aber die Prüfungsgebühr nicht zahlen, können die Prüfung nicht ablegen.

4- Die Antragsteller sind für die im Antrag angegebenen Informationen verantwortlich. Der Bewerber haftet für die Folgen unvollständiger, falscher und / oder falscher Angaben. Wenn sich herausstellt, dass die Aussage eines Bewerbers nicht der Wahrheit entspricht, muss der Bewerber

Es verliert alle Rechte, die es aus dieser Prüfung erhält, unabhängig vom Zeitraum.

5- Gebühren, die von Bewerbern gezahlt werden, die die Bewerbungsbedingungen nicht erfüllen, deren Bewerbung als ungültig gilt, die die Prüfung nicht ablegen oder nicht ablegen, nicht abgelegt oder von der Prüfung ausgeschlossen sind, die Prüfung nicht bestehen oder deren Prüfung als ungültig gilt, werden nicht zurückerstattet.

III-DOKUMENTE FÜR DIE MÜNDLICHE PRÜFUNG ERFORDERLICH

Kandidaten, die nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung zur mündlichen Prüfung berechtigt sind, reichen vor der mündlichen Prüfung die folgenden Unterlagen bei der Generaldirektion Migrationsmanagement ein.

a) Original oder beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses (Original oder beglaubigte Kopie des Diplomäquivalenzzeugnisses von Absolventen im Ausland),

b) Drei Passfotos,

c) das ursprüngliche KPSS-Ergebnisdokument oder den Computerausdruck,

ç) Erklärung der TC-Identifikationsnummer,

d) Lebenslauf,

Diese Dokumente können von der Generaldirektion genehmigt werden, sofern die Originaldokumente eingereicht werden.

IV- ABTEILUNGEN UND QUOTEN

Die Anzahl der von der Generaldirektion für Migrationsexperten zu rekrutierenden Fakultäten, die Anzahl der Mitarbeiter und die Anzahl der Kandidaten, die zur schriftlichen Prüfung eingeladen werden sollen, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Graduierte Fakultät Personal
Stück
Fordern Sie eine schriftliche Prüfung an
Anzahl der Kandidaten
Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung
Absolvierte die Fakultät der Wissenschaften,
200 4000
TOPLAM 200 4000

V-FORMULAR UND AUSGABEN DER PRÜFUNG

1- Die Aufnahmeprüfung ist schriftlich und mündlich.

2- 80% der Prüfungsfragen des schriftlichen Teils der Aufnahmeprüfung bestehen aus Fachwissen über die Grundausbildung und 20% aus den Grundinformationen des Aufgabenbereichs der Generaldirektion.

3- Der schriftliche Teil der Aufnahmeprüfung der Generaldirektion für Migrationsmanagement, Assistent des Provinzials für Migrationsexperten, wird im Prüfungsverfahren durchgeführt. Die Prüfungsfächer sind wie folgt:

A- Prüfungsfächer im Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich der Generaldirektion;

Ausländergesetz, Gesetz Nr. 04.04.2013 über Ausländer und internationalen Schutz vom 6458, Abschnitt 4 des Präsidialerlasses Nr. XNUMX der Generaldirektion für Migrationsmanagement (alle Artikel des dreizehnten Abschnitts)

B- Prüfungsfächer im Zusammenhang mit den beruflichen Kenntnissen der Grundausbildung;

Mikro- und Makroökonomie, die türkische Wirtschaft, internationale Wirtschaftsbeziehungen und Institutionen, öffentlich Finanz, Finanzpolitik, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht (allgemeine Bestimmungen), Zivilrecht (initial in-Person-Gesetz), Vertragsrecht (allgemeine Bestimmungen), international Recht, Menschenrechte, Managementwissenschaft, Politikwissenschaft, Politikgeschichte, türkische Außenpolitik, internationale Beziehungen, internationale Organisationen.

VI-PRÜFUNGSDATUM UND ORT

1- Der schriftliche Teil der Aufnahmeprüfung findet am 08. Februar 2020 (Samstag) in Ankara statt. Die Prüfung beginnt um 10.00:120 Uhr morgens. Die Prüfungsdauer beträgt XNUMX Minuten.

2- Für die Bewerber erstellt die Universität Ankara Yıldırım Beyazıt ein Prüfungsdokument, in dem Datum und Uhrzeit des Ablegens der Prüfung in dem Gebäude und der Halle angegeben sind. Die Bewerber werden ihre Unterlagen zum 31. Januar 2020 bei Ankara Yıldırım Beyazıt einreichen.

Universitätsforschungszentrum für Migrationspolitik https://aybu.edu.tr/gpm/ Internetadresse.

3- Die Kandidaten sollten eine Stunde vor der Prüfung an dem Ort anwesend sein, an dem sie die Prüfung ablegen. Sie sollten einen gültigen Personalausweis mit der ID-Nummer der Türkischen Republik oder einen gültigen Reisepass besitzen. Andere Dokumente mit Ausnahme dieser Dokumente werden für die Zulassung zur Prüfung nicht akzeptiert.

4- Kandidaten, die die schriftliche Prüfung bestehen, werden in Ankara einer mündlichen Prüfung unterzogen. Datum, Ort und Uhrzeit der mündlichen Prüfung werden derwww.goc.gov.t istwird im Internet bekannt gegeben.

VII- ANKÜNDIGUNG DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG UND BESCHWERDEN

Die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung werden von der Generaldirektion Migrationsmanagement bekannt gegeben. Die Liste der zur mündlichen Prüfung berechtigten Personen, die in der schriftlichen Prüfung mindestens 70 Punkte erzielt haben, wird von der Generaldirektion herausgegeben (www.goc.gov.t ist) und die Çamlıca Mahallesi 122. Sokak No: 4

Yenimahalle / ANKARA.

Die Kandidaten können ihre Einwände innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen nach der Prüfung bei der Generaldirektion einreichen. Einwände gegen Prüfungsfragen und deren Beantragung durch die Generaldirektion innerhalb von spätestens 5 (fünf) Werktagen

Es wird an AYBÜ gesendet. AYBU wird diese Einwände innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Mitteilung an die Generaldirektion prüfen und abschließen.

Einwände gegen die Prüfungsergebnisse werden innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Ergebnisse an die Generaldirektion gerichtet. Die Generaldirektion wird diese Einwände (falls erforderlich) spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen an AYBÜ senden. AYBÜ bestreitet diese 5 (fünf) Werktage

wird es prüfen und abschließen und die Generaldirektion benachrichtigen. Alle Ergebnisse in Bezug auf Einwände werden dem Kandidaten von der Generaldirektion mitgeteilt. Bei Einwänden gilt das Registrierungsdatum der an AYBÜ gesendeten Unterlagen.

Kandidaten, Fragen und Ergebnisse der Beschwerdeanträge Ankara Yildirim Beyazit Universität Revolving Fund Management Halkbank - Zentralstelle Ankara TR58 0001 2009 1940 0006 0000 65 Die IBAN-Kontonummer für jede der fünf Fragen wird mit 25 TL angefochten

(XNUMX türkische Lira).

Einwände, die nach Ablauf der Widerspruchsfrist erhoben wurden, sowie Einwände gegen Petitionen, bei denen die ID-Nummer, die Unterschrift und die Anschrift der Türkischen Republik fehlen und die keinen Bankbeleg haben, werden nicht berücksichtigt.

VIII-BEWERTUNG DER SCHRIFTLICHEN PRÜFUNG UND DER MÜNDLICHEN PRÜFUNG

Bewertung der schriftlichen Prüfung; Die beruflichen Kenntnisse der Grundausbildung werden auf insgesamt 80 Punkten, 20 Punkten, 100 Punkten der Basisinformation über den Aufgabenbereich der Generaldirektion erbracht.

Als Ergebnis der schriftlichen Prüfung werden mindestens siebzig (70) Punkte, beginnend mit der höchsten Punktzahl, bis zu viermal des festgelegten Personals zur mündlichen Prüfung eingeladen. Kandidaten, die die gleiche Punktzahl wie der letzte Kandidat haben, werden zur mündlichen Prüfung eingeladen.

In der mündlichen Prüfung;

a) Kenntnisstand zu den schriftlichen Prüfungsfächern (50 Punkte),

b) Fähigkeit, ein Thema zu verstehen und zusammenzufassen, Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit (10 Punkte),

c) Eignung von Verdienst, Repräsentation, Verhalten und Reaktionen auf den Beruf (10 Punkte),

d) Selbstvertrauen, Überzeugungskraft und Überzeugungskraft (10 Punkte),

d) Allgemeines Talent und allgemeine Kultur (10 Punkte),

e) Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen (10 Punkte),

Aspekte und die angegebenen Punktegewichte.

Die Kandidaten müssen mindestens siebzig (100) von 70 Punkten haben, um die mündliche Prüfung zu bestehen.

IX-ENTRY PRÜFUNGSERGEBNISSE

Um die Aufnahmeprüfung zu bestehen, müssen in jeder Stufe der schriftlichen und mündlichen Prüfung mindestens siebzig (70) Punkte erreicht werden. Bereitstellung der erforderlichen Punktzahl, um erfolgreich zu sein, Bewertung des Erfolgs, Berechnung des arithmetischen Durchschnitts der schriftlichen und mündlichen Prüfungsnoten

Es wird bestimmt. Entsprechend den Prüfungsergebnissen der Kandidatin oder des Kandidaten, die / der bei Gleichheit des arithmetischen Durchschnitts der schriftlichen und mündlichen Prüfungsnoten der Kandidaten eine hohe schriftliche Prüfungsnote aufweist; Wenn beide Werte gleich sind, steht der Kandidat mit einem hohen KPSS-Wert an der Spitze der Rangliste.

Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden nach dem Grad des Erfolgs bewertet, der mit der höchsten Punktzahl beginnt, und die Anzahl der zu ernennenden Kader ist so hoch wie die Anzahl der zu ernennenden Kader, und die Anzahl der von der Kommission zu ernennenden Kandidaten ist als Ersatz zu bestimmen, sofern die Anzahl der zu ernennenden Kader erfolgreich ist.

Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung der Generaldirektion (www.goc.gov.t istwird in der Internetadresse und im Servicegebäude bekannt gegeben. Darüber hinaus werden Kandidaten, die auf der Haupt- und Ersatzliste stehen, schriftlich über die Ergebnisse der Prüfung informiert.

Die Kandidaten können der Prüfungsliste innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Veröffentlichung der Teilnehmerliste oder dem Prüfungsergebnis innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse schriftlich widersprechen. Die Einwände sind innerhalb von höchstens 5 (fünf) Tagen zu prüfen.

Die Ergebnisse werden dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.

Diejenigen, die unter den bestandenen Prüfungen falsche Angaben im Prüfungsantragsformular gemacht haben, werden nicht ernannt, da ihre Prüfungsergebnisse als ungültig gelten. Auch wenn ihr Termin vereinbart wurde, werden sie abgesagt. Wer sich in dieser Situation befindet, kann keinerlei Rechte geltend machen. Auch unwahr

wird eine Strafanzeige gegen diejenigen eingereicht, bei denen festgestellt wurde, dass sie eine Erklärung oder ein Dokument abgegeben haben.

Die notwendigen Informationen zur Aufnahmeprüfung werden von der Generaldirektion (www.goc.gov.t ist) Website.

VOR X-TERMIN ZU ERFORDERNDE UNTERLAGEN

Die folgenden Dokumente werden von den Kandidaten benötigt, die die Assistenzaufnahmeprüfung bestanden haben:

a) Schriftliche Erklärung des militärischen Status männlicher Kandidaten.

b) Vier Passfotos.

c) Schriftliche Strafregistererklärung.

ç) Schriftliche Erklärung, dass es keine psychischen Erkrankungen gibt, die Sie daran hindern könnten, Ihren Dienst ununterbrochen auszuüben.

d) Warenerklärung.

e) Ethikvereinbarung.

Angekündigt werden

KONTAKTINFORMATIONEN:

Adresse: Generaldirektion für Migrationsmanagement Çamlıca Mahallesi 122. Sokak Nr. 4 06370 Yenimahalle / ANKARA

Tel: 0312 422 08 27-29

Fax: 0312 422 09 00

Adresse: Ankara Yildirim Beyazit Universität Forschungszentrum für Migrationspolitik Guvenevler Mahallesi Cinnah Cad. No: 16 06690 Çankaya / ANKARA / TÜRKEI

Tel.: 0312 9061300 - 1095/1346

E-Mail: gpmsinav@ybu.edu.tr

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