Stellvertretender Spezialist für Angelegenheiten der Europäischen Union wird eingestellt

Stellvertretender Spezialist für Angelegenheiten der Europäischen Union wird eingestellt
Stellvertretender Spezialist für Angelegenheiten der Europäischen Union wird eingestellt

Präsidentschaft der Europäischen Union; Im Rahmen der Verordnung über Sachverständige für Angelegenheiten der Europäischen Union werden in der Zentralorganisation der Allgemeinen Verwaltungsdienste insgesamt 8 Sachverständige für Angelegenheiten der Europäischen Union für die Verteilung des Personals nach den in TABELLE I aufgeführten Bildungszweigen eingestellt.

 PRÜFUNGSBEDINGUNGEN

a-die in Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 genannten allgemeinen Bedingungen zu erfüllen,
b- keine psychischen Erkrankungen haben, die ihn daran hindern könnten, seinen Dienst ununterbrochen auszuüben,
c-Abschluss in Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschafts- und Verwaltungswissenschaften, D-Veterinär- und Kommunikationsfakultäten und Fakultäten der Europäischen Union, Lebensmitteltechnischen Abteilungen oder gleichwertigen vom Hochschulrat zugelassenen ausländischen Fakultäten. .
ç) das Alter von fünfunddreißig (35) bis zum ersten Januar des Jahres, in dem die Prüfung abgehalten wird, noch nicht erreicht haben,

Vorausgesetzt, die Mindestpunktzahl wurde aus der von s-ÖSYM in den Jahren 2018 bis 2019 durchgeführten Prüfung zur Auswahl des öffentlichen Personals (KPSS) in den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Punktetypen (Tabelle I) ermittelt. Als Ergebnis der Rangfolge der Bewerber ab der höchsten Punktzahl; Um unter den Kandidaten zu sein, die zehnmal so viele Assistenz-Experten rekrutieren sollen (der letzte Kandidat und Kandidaten mit gleichen Punktzahlen werden ebenfalls zu einer schriftlichen Prüfung eingeladen),

Referenzen; Sie beginnt am Montag, den 23.12.2019 um 09.30 Uhr und endet am Freitag, den 10.01.2020 Uhr am Ende der Arbeitszeit (18.00 Uhr).

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