Änderung der Verordnung über die Genehmigung des Eisenbahnbetriebs

Änderung der Genehmigung der Eisenbahnverwaltung
Änderung der Genehmigung der Eisenbahnverwaltung

Durchführungsverordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung des Eisenbahnbetriebs

Vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur:

VERORDNUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER GENEHMIGUNGSVERORDNUNG FÜR EISENBAHNEN

ARTIKEL 1 - Der im Amtsblatt vom 19 / 8 / 2016 mit der Nummer 29806 im ersten Absatz von Artikel 1 der Genehmigungsverordnung für das Eisenbahnmanagement veröffentlichte Begriff „Veranstalter“ wurde gestrichen.

ARTIKEL 2 - Nach dem folgenden Satz: Diese Verordnung; Artikel 2 und 10 des Gesetzesdekrets Görev wurde geändert als X Artikel 7 des Gesetzesdekrets über bestimmte Vorschriften in Bezug auf Transport und Infrastruktur “.

ARTIKEL 3 - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben c und c derselben Verordnung werden wie folgt geändert:

C) Minister: der Minister für Verkehr und Infrastruktur,

ç) Ministerium: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Bakanlık

ARTIKEL 4 - Die Formulierung „Veranstalter Alan“ in Artikel 5 Absatz 1 derselben Verordnung wurde gestrichen.

ARTIKEL 5 - Artikel 6 Absatz 5 derselben Verordnung wurde aufgehoben.

ARTIKEL 6 - Artikel 11 Absatz 4 derselben Verordnung wurde wie folgt geändert, Absatz 5 wurde aufgehoben, Absatz 6 wurde wie folgt geändert, der folgende Absatz wurde zum selben Artikel wie der siebte Absatz hinzugefügt und der andere Absatz wurde wie folgt geändert und geändert.

X (4) Autorisierungszertifikat der Station oder des Stationsbetreibers - DC-Autorisierungszertifikat: Antragsteller für ein DC-Autorisierungszertifikat müssen mindestens das in Artikel 300.000 eingetragene türkische Kapital sowie die allgemeinen Bedingungen für den Erhalt des Autorisierungszertifikats und die in den Artikeln 10 und 14 angegebene berufliche Wertschätzung und finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen. Qualifikationsanforderungen werden an Stationen oder Stationsbetreiber gestellt. Die Betreiber der Station oder Station, die ein Genehmigungszertifikat erhalten, teilen dem Ministerium die Informationen über die Station oder Station, die sie betreiben, sowie etwaige Mietverträge mit. “

X (6) -Zulassungsbescheinigung der Agentur für den Personenverkehr - DE1-Zulassungsbescheinigung: Die Antragsteller für die DE1-Zulassungsbescheinigung müssen über ein eingetragenes Kapital von 5.000 in türkischen Lira und 15.000 in türkischen Lira in dem Bezirk verfügen, in dem die Tätigkeit mindestens ausgeübt wird. Das Recht zur Nutzung eines ausreichenden Platzes in einem der Büros im Bahnhof sowie die allgemeinen Bedingungen für die Erlangung des Zulassungszertifikats gemäß Artikel 10 und 14 sowie Artikel 10 15 werden Agenturen eingeräumt, die die Anforderungen an das berufliche Ansehen und die finanzielle Kompetenz erfüllen. Diejenigen, die ein DE1-Autorisierungszertifikat erhalten möchten, um in Dörfern, Städten und Gemeinden tätig zu sein, müssen kein Kapital oder Betriebskapital haben, und der 80-Rabatt wird auf die Gebühr für das Autorisierungszertifikat angewendet. “

X (7) Freigabebescheinigung für Frachtunternehmen - DE2-Freigabebescheinigung: Die Antragsteller für das DE2-Freigabebescheinigung müssen mindestens das eingetragene Kapital von 50.000 Turkish Lira haben und berechtigt sein, ein unabhängiges Büro oder eines der Büros innerhalb des Bahnhofs oder des Bahnhofs zu nutzen. und auch an die Agenturen, die die allgemeinen Bedingungen für den Erhalt des Zulassungszertifikats gemäß Artikel 10 und die in den Artikeln 14 und 15 festgelegten Anforderungen an die berufliche Seriosität und finanzielle Qualifikation erfüllen. “

X (8) Maklergenehmigung - DF-Genehmigung: Antragsteller für die DF-Genehmigung müssen mindestens über ein eingetragenes Kapital von 50.000 Turkish Lira verfügen, das Recht haben, ein unabhängiges Büro zu nutzen, das für diese Arbeit berechtigt ist, sowie die allgemeinen Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung von 10 und 14 15 wird an Makler vergeben, die die in den Artikeln festgelegten Anforderungen an berufliche Seriosität und finanzielle Kompetenz erfüllen. “

ARTIKEL 7 - Die folgende Klausel wurde dem 24-Artikel derselben Verordnung hinzugefügt.

X (5) Es ist möglich, die Berechtigungsbescheinigung an Mutter, Vater, Kind, Ehepartner und Geschwister zu übertragen, wenn die in Artikel 10 genannten Bedingungen in realen Personen erfüllt sind. Ansonsten kann das Autorisierungszertifikat nicht an Dritte weitergegeben werden. “

ARTIKEL 8 - In Artikel 27 Absatz 3 der gleichen Verordnung wurde der Ausdruck „in Beschäftigten im Zug“ in „Dritte Personen“ geändert.

ARTIKEL 9 - Der Satz f des Gesetzesdekrets Nr. 30 und asında in Artikel 655 Absatz 1 derselben Verordnung wurde aufgehoben.

ARTIKEL 10 - Der Ausdruck "Haber Ministerium für Verkehr, Seeverkehr und Kommunikation" in Artikel 33 Absatz 3 derselben Verordnung wurde in "Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Aynı" geändert.

ARTIKEL 11 - Die Formulierung "Bakanı Minister für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation" in Artikel 42 Absatz 1 derselben Verordnung wurde geändert als "Bakanı Minister für Verkehr und Infrastruktur".

ARTIKEL 12 - Die der Verordnung beigefügte vierte Zeile der Gebührentabelle wurde gestrichen und die fünfte Zeile wie folgt geändert.

„Zulassungsbescheinigung der Agentur für den Personenverkehr DE1 5.000,00“

ARTIKEL 13 - Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 14 - Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Verkehr und Infrastruktur ausgeführt.

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