Verordnung zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr erneuert

zu den Grundsätzen und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr
zu den Grundsätzen und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr

Die „Verordnung über Verfahren und Grundsätze zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr“ des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.

Gemäß der Verordnung, die die Grundsätze zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr festlegt; Die Verkehrsträger, Hauptstraßen, Logistikzentren, geteilten Straßen, Brücken, Tunnel, Rohrübergänge, Hochgeschwindigkeitszüge und Schienennetze, Häfen, Industriegebiete und Logistikzentren, die für eine effiziente Energienutzung und eine Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs durch das Verkehrsministerium erforderlich sind. Investitionen und Aufsicht werden mit kurz-, mittel- und langfristigen Plänen versehen, die eine Integration zwischen den Unternehmen ermöglichen.

In den Stunden des starken Verkehrsstaus in der Stadt können, um den Verkehr zu entlasten und Energie und Zeit zu sparen, Start- und Endzeiten geplant werden, vorausgesetzt, dass die entsprechenden Meinungen der Institutionen und Organisationen in der Stadt eingenommen werden. Flexible Bedienungs- und Fernbedienungsmöglichkeiten werden bewertet.

Das Ministerium wird der Verwendung umweltfreundlicher alternativer Energiequellen in Beleuchtungs-, Heizungs- und Kühlsystemen an Flughäfen, Häfen, Terminals und Bahnhöfen Vorrang einräumen.

Kommunen, Taxis werden den leeren Verkehr stoppen, das Warten vor dem Bahnhof stoppen, Taximanagement oder Callcenter, Telefon, Walkie-Talkie und Taxifächer in den zentralen Bereichen erweitern die Anwendungsmöglichkeiten. Zu diesem Zweck legt die Stadt die Bereiche fest, in denen die Taxis entsprechend dem Verkehr gehalten werden.

VORSCHRIFTEN

Vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur:

ERHÖHUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ BEIM TRANSPORT

VERORDNUNG ÜBER VERFAHREN UND GRUNDSÄTZE

KAPITEL EINS

Zweck, Geltungsbereich, Basis und Definitionen

Zweck und Umfang

ARTIKEL 1 - (1) Mit dieser Verordnung soll die Energieeffizienz im Verkehr erhöht werden. die Verfahren zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugen pro Einheit, zur Erhöhung der Effizienz der Fahrzeuge, zur Förderung der Verwendung von umweltfreundlichem Kraftstoff, zur Verringerung der Luftschadstoffe und der Treibhausgasemissionen, zur Verbreitung des öffentlichen Verkehrs, zur wirksamen Einführung intelligenter Verkehrssysteme, zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur und zur Vorbereitung von Verkehrsplänen deckt die Prinzipien ab.

Unterstützung

ARTIKEL 2 - (1) Diese Verordnung, 18 des Präsidialdekrets Nr. 4 des ersten Absatzes des ersten Absatzes von Artikel 2007 des Energieeffizienzgesetzes Nr. 5627 vom 7 und das Amtsblatt vom 10 mit der Nummer 7. Es wurde auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 2018 Absatz 30474 Buchstabe b erstellt.

Begriffsbestimmungen

ARTIKEL 3 - (1) In dieser Verordnung;

a) Fahrzeug mit alternativem Kraftstoff: Kraftfahrzeug, das gemäß der im Amtsblatt vom 28 (6/2009 / EG) veröffentlichten Typgenehmigungsverordnung für Kraftfahrzeuge und Anhänger (27272/2007 / AT) zugelassen ist und die Motorleistung teilweise oder vollständig aus alternativen Kraftstoffen liefert;

b) Alternative Kraftstoffe: Potenzial zur Verringerung oder Verringerung der Emissionen im Verkehrssektor, die teilweise oder vollständig anstelle von Erdölkraftstoffen im Verkehr verwendet werden können;

1) mechanische Energiequelle oder Speicher an Bord (einschließlich Abwärme),

2) Biokraftstoffe,

3) Erdgas, CNG / LNG,

4) Elektrik,

5) Wasserstoff,

6) Sonnenenergie,

7) LPG,

Kraftstoffe oder Stromversorgungen

c) Intelligentes Verkehrssystem (AUS): Die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien in allen Verkehrsträgern des Verkehrssektors.

d) AUS-Architektur: Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für die Planung, Identifizierung, Integration und Implementierung intelligenter Verkehrssysteme

d) Fahrzeug: Schienenfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen der Klasse T, Motorräder der L-Klasse zwei, drei oder vier Räder und Motorräder (Mopeds), außer für alle Maschinen; Kraftfahrzeuge, konstruiert für den Einsatz auf Autobahnen, mit mindestens vier Rädern der Klassen M und N, die die Höchstgeschwindigkeit für die Auslegung von 25 km / h überschreiten,

e) Ministerium: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur,

f) Ganzzug: Der Zug von der Station, an der er zuerst gebaut wurde, zur letzten Ankunftsstation, ohne die Loks und Wagen zu wechseln.

g) Umweltarmer Bereich: Bereiche oder Strecken, in denen der Zugang je nach Verkehrsdichte von Fahrzeugen, die nach nationalen und internationalen Normen gemäß den Motortechnologien und der Kraftstoffnutzungssituation nach nationalen und internationalen Normen eingestuft sind, nach bestimmten Kriterien begrenzt, verboten oder kostenpflichtig ist,

i) sparsames Fahren: Fahrtechniken zur Kraftstoffeinsparung

h) Elektronisches Straßenführungssystem: Lenkung der Fahrer auf die bequemste Route, Reduzierung der Fahrzeit, des Kraftstoffverbrauchs, der Luftverschmutzung und des Lärms, Unterstützung der menschlichen Psychologie und Gewährleistung der Fahrzeugsicherheit.

ı) Emissionsklasse: Die in Anhang 1 angegebene Klassifizierung gemäß den nationalen und internationalen Normen nach Motorentechnologien und Kraftstoffverbrauchsstatus.

i) Mobilitätsmanagement: jede Fahrzeug- und Fußgängerbewegung; ganzheitliche Steuerung des Verkehrsflusses, der Sicherheit, der Energieeffizienz und der Umwelt,

j) Masterplan Urban Transportation: Berücksichtigung der Bedürfnisse, Anforderungen und der nachhaltigen Entwicklung der Stadt entsprechend den räumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Merkmalen der Stadt; das Transportsystem der Stadt und ihrer Umgebung, das Transportnetz, die Verteilung des Standards und seiner Kapazitäten auf die Arten, den Land-, See- und Lufttransport und die Integration dieser Transportarten, Übergabestellen dieser Arten, Lager- und Transferzentren, kommerzielle Frachtkorridore und öffentliche Transportwege. Bei Bedarf können der Parkplatz, die Fahrrad- und Fußgängerstraße, die Zugänglichkeit und die Verkehrsprobleme, die die erforderlichen Details bestimmen, wodurch der öffentliche Verkehr vorrangig und vorrangig behandelt wird, kurz- und langfristige Verkehrsprobleme, die bei Bedarf Problemlösungen bieten, in Abstimmung mit den oberen und unteren Stufen des Stadtplans vorbereitet werden Der Plan ist ein Ganzes mit Layout und Bericht,

k) KGM: Generaldirektion der Autobahnen,

l) Kombinierter Verkehr: Beförderung auf der Straße mit der kürzesten Entfernung vom Beginn oder der letzten Etappe der Beförderung, wobei der überwiegende Teil der Beförderung auf der Schiene, auf Binnenwasserstraßen oder auf dem Seeweg erfolgt.

m) Raumplan: 3 / 5 / 1985 datiert und datiert 3194-nummeriertes Zonierungsgesetz, erstellt in Übereinstimmung mit dem Umfang und den Zielen der oberen Ebene bis zu den unteren Ebenen; räumlicher Strategieplan, Umweltplan und Entwicklungsplan,

n) intermodales Transportsystem: System, bei dem die Produkte in derselben Ladeeinheit oder in demselben Straßenfahrzeug mit mehr als einer Transportart ohne Umschlag bewegt werden.

o) Fahrzeug der Kategorie M1: Fahrzeug mit höchstens neun Sitzen, einschließlich eines Fahrersitzes, das in erster Linie für die Beförderung von Passagieren und deren Gegenständen konstruiert und hergestellt wurde

ö) Regenerative (rückgewonnene) Energie: Die zurückgewonnene Energie, die beim Bremsen eines Fahrzeugs mit Elektromotor entsteht und sofort von demselben oder einem anderen Fahrzeug genutzt oder gespeichert werden kann, um bei Bedarf genutzt zu werden,

p) Travel Demand Management: Die Reiseanfragen von Passagieren oder Gütern so organisieren, dass sie die vorhandene Transportinfrastruktur oder das vorhandene System effizienter und effizienter nutzen und die Einheit vom Startpunkt bis zum Ziel verwalten können, um mit hoher Kapazität, wirtschaftlichen und schnellen Beförderungsarten und hohen Belegungsraten zu reisen.

r) Signalanlagen: Licht- und Tonsysteme, die die Bewegungen von Fahrer, Fahrzeug, Fußgänger und Fahrrad innerhalb des Verkehrsflusses regulieren.

s) Volllast: Die maximale Last, die die Lok zwischen Ausgang und Ankunftsstation ziehen kann.

ş) Öffentliches Transportsystem: Das Transportsystem, das die Beförderung durch Transportfahrzeuge gewährleistet, die für die Beförderung zahlreicher Personen geeignet sind.

t) Verkehrsmanagement: Das Management von Engineering, Bildung, gesetzlichen Anforderungen, Umwelt- und Energiefaktoren sowie die Verkehrsmaßnahmen, die sich auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz konzentrieren.

u) Türkei Logistik-Masterplan: Logistik Bedürfnisse des kurzen des Landes, mittel- und langfristiger Grund Plan Planung,

ü) UKOME: Verkehrskoordinierungszentrum,

v) Nationaler Transport-Masterplan: Ein umfassender Plan, der einem methodischen Prozess folgt und die Erstellung von Nachfragemodellierungsmodellen mit mathematischen Methoden zum Ziel hat. Mit 15 werden alle Transportinvestitionen im Einklang mit den kurz-, mittel- und langfristigen Zielen des Jahres festgelegt.

y) Green-Wave-System: Das System, das das Fahren ohne Signalisierung des Rotlichts in einer definierten Geschwindigkeit zwischen den signalisierten Kreuzungen ermöglicht.

z) grüner Flughafen / grüner Hafen: umweltsensible Anlagen, die mögliche Umweltprobleme möglichst beseitigen und beseitigen,

drückt aus

ZWEITER TEIL

Uygulamalar

messen

ARTIKEL 4 - (1) Ministerium, relevante Ministerien und Gemeinden; Horizontale und vertikale Verkehrsschilder, elektronische Straßenleitsysteme und -steuerungssysteme, Management von Verkehrsnachfragen, Verkehrssteuerung und -management, Verkehrsinformations- und Verkehrssignalsysteme, Verbesserung und Planung der Verkehrsinfrastruktur, intermodaler Verkehr, öffentlicher Verkehr, Güterverkehr, Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und umweltfreundlich Gemeinsame Maßnahmen werden durch die Zusammenarbeit bei der Nutzung von Fahrzeugen ergriffen.

(2) Bereitstellung der Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und den zuständigen Ministerien, der wirtschaftlichen Lebensdauer des Kraftstoffverbrauchs in Bezug auf den Kraftstoffverbrauch, der Rücknahme von Fahrzeugen aus dem Verkehrsrisiko für die Umwelt, der Verkehrs- und Navigationssicherheit, der Erneuerung der Fahrzeugflotte mit hoher Energieeffizienz und niedrigen Emissionsemissionen notwendige regulatorische Maßnahmen werden ergriffen.

(3) Das Ministerium legt Wert auf den Betrieb von elektrischen Zügen, solange die Güterzüge mit einer Ganzzuganwendung betrieben werden, der signalisierte Betrieb signalisiert und die geographischen Bedingungen im Schienenverkehr übergeben werden.

(4) Die Kommunen ergreifen Maßnahmen, um den Einsatz von privaten und gewerblichen Fahrzeugen in städtischen Zentren zu reduzieren und den öffentlichen Verkehr effizienter und effizienter zu nutzen.

(5) Das Ministerium und die Kommunen ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um die Mängel der Infrastruktur zu beseitigen und zu überprüfen, die den Kraftstoffverbrauch erhöhen und die Fahrsicherheit gefährden.

(6) FuE-Programmen, die sich auf alternative Kraftfahrzeuge und Schienensystemtechnologien beziehen, werden Bedeutung beigemessen.

(7) In Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen und Organisationen und lokalen Verwaltungen werden erforderlichenfalls Anreizmaßnahmen oder Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Mitarbeiter öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

(8) Um den Verkehr zu entlasten und Energie und Zeit zu sparen, können in den Stunden starker Verkehrsstaus in der Stadt Start- und Endzeiten geplant werden, vorausgesetzt, die Meinungen der Institutionen und Organisationen in der Stadt werden berücksichtigt. Flexible Bedienung und Fernbedienung werden bewertet.

Verbesserung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

ARTIKEL 5 - (1) Das Ministerium, nationale und Bereitstellung des Güter- und Personenmobilitätsmanagement in internationalen Korridoren, die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die effiziente Nutzung von Energie und Verkehr auf der Hauptstraße, die notwendig sind, um den Kraftstoffverbrauch, Logistikzentren, aufgeteilt Autobahnen, Brücken, Tunnel, Röhren Übergänge, Hochgeschwindigkeitszüge zu reduzieren und Schienennetze, Häfen, Industriezonen und Logistikzentren zu Kurz Provider Integration zwischen den verschiedenen Zufahrtsstraßen, sofern die Investitionen durch mittel- und langfristige Pläne und Überwachung.

(2) Das Ministerium für Nationalen Masterplan Verkehr Infrastruktur Investitionen in der Türkei und die Einhaltung des Logistik-Masterplan maßgebend.

(3) vom Ministerium; Datenerhebungs-, Berechnungs-, Modellierungs- und Berichtspraktiken werden entwickelt oder verbessert, um den Beitrag von Verkehrsinfrastrukturprojekten und -investitionen zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und zur Verringerung der Emissionen zu demonstrieren.

(4) Stationen für Flughäfen, Häfen, Terminals und Bahnsysteme; Priorität hat der Einsatz alternativer umweltfreundlicher Energiequellen in Beleuchtungs-, Heizungs- und Kühlsystemen.

(5) Es werden Infrastrukturinvestitionen getätigt, um den erforderlichen Energiebedarf von Meer und Flugzeug während ihres Aufenthalts in den Häfen sicherzustellen. Green Port- und Green Airport-Anwendungen werden erweitert.

Städtische Verkehrsplanung

ARTIKEL 6 - (1) Andere Kommunen als Metropolen und Metropolen mit mehr als einhunderttausend Einwohnern bereiten den Urban Transportation Masterplan gemäß dem vom Ministerium erstellten National Transport Master Plan vor. Diese Pläne werden für 15-Jahresperioden erstellt und alle fünf Jahre erneuert, indem die Entwicklungspläne der Stadt, die mittelfristigen Pläne und die Raumpläne überprüft werden. Überarbeitete Planentscheidungen spiegeln sich in Überarbeitungen und Ergänzungen von Raumplänen wider.

a) im Rahmen der Koordinierung des Ministeriums und der Koordinierung der relevanten öffentlichen Einrichtungen und Organisationen sowie im Rahmen eines nachhaltigen Stadtverkehrsansatzes; Das Handbuch / Handbuch ist für die Vorbereitung von Transport-Masterplänen vorbereitet, die die städtische und innerstädtische Verkehrsplanung, die effiziente Nutzung von Energie, umweltfreundliche und integrierte Verkehrsträger, Mobilitätsmanagement, intelligente Verkehrssysteme und alle anderen Elemente des Verkehrs umfassen.

b) Master-Pläne für den Stadtverkehr müssen auf der Grundlage des Handbuchs / Leitfadens zur Vorbereitung von Transport-Masterplänen erstellt werden, das vom Ministerium erstellt wird.

c) plant Transport von den Gemeinden in der Stadt vorbereitet sein, nicht den Masterplan, nach Stellungnahme der Ministerium Metropole in UKOME Generalversammlung zu erhalten und andere von der Stadtverwaltung Entscheidung genehmigt Gemeinden und genehmigt das Ministerium mit einer Kopie zur Information vorgelegt.

(2) Städtische Verkehrspläne werden kurz-, mittel- und langfristig in Übereinstimmung mit der nachhaltigen Verkehrspolitik auf strategischer Ebene, den räumlichen Planentscheidungen der Stadt sowie den nationalen und lokalen Aktionsplänen für saubere Luft geplant.

(3) Die Lagepläne der neuen Wohngebiete und die Großpläne, die den Transport der Siedlungen zueinander ermöglichen, werden von den jeweiligen Gemeinden erstellt und in den Transportplan aufgenommen.

(4) In den Transportleitungsplänen werden die Kriterien zur Minimierung des Kraftstoffverbrauchs und des Kraftstoffverbrauchs in der Stadt berücksichtigt.

(5) In den Transportplänen wird der Umwelt, die Straßen- und Schienensysteme durchführen, Priorität eingeräumt. Um den öffentlichen Verkehr zu fördern, wird der Anteil des Schienensystems in Korridoren erhöht, in denen die Nachfrage der Fahrgäste ausreichend ist.

(6) in der Logistikplanung, nach der Lage der Stadt und Bedürfnisse, außerhalb der Stadt und in der Nähe zu den wichtigsten Verkehrskorridore in der Region ist die Türkei Logistik Masterplan als Logistikzentren und Terminals kompatibel mit der Bedeutung für die Schöpfung gegeben.

(7) In Küstenstädten werden Gerüst-, Liegeplatz- und Hafenkapazitäten erhöht, und es sind Investitionen für eine effektive Nutzung geplant. Die Flotte, die in den Linien eingesetzt wird, in denen die Fracht- und Passagiernachfrage ausreicht, wird erneuert und der Anteil des Seeverkehrs und des Binnenschiffsverkehrs erhöht.

(8) Um die Energieeffizienz zu erhöhen und den Kraftstoffverbrauch zu senken, wird in den Transportplänen eine systematische Integration zur Verbesserung der Verkehrssicherheits- und Verkehrsflussplanung für alle Verkehrsträger vorgenommen.

(9) Kommunen, Transportpläne, topografische Struktur der geeigneten Routen, um die Nutzung von Fahrrädern zu fördern, Fahrradabonnement, spezielle Straßen- und Parkarrangements.

(10) Die Gemeinden, unter der Bedingung der Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften über den Strommarkt, Parkplatz von Elektrofahrzeugen alternative Energiesysteme zu fördern, Verkehr, schafft Infrastrukturplan, die Sie auf den Straßen und Gassen laden kann und die Schaffung dieser Infrastruktur zu gewährleisten.

Anwendungen zur Reduzierung der Fahrzeugnutzung in urbanen Zentren

ARTIKEL 7 - (1) Die folgenden Implementierungen werden für den öffentlichen Stadtverkehr von Kommunen mit mehr als einhunderttausend Einwohnern aus anderen Kommunen als Metropolen und Metropolen durchgeführt:

a) In den Siedlungsplanungs- und Stadtumbauprojekten ist das Parken von Kraftfahrzeugen in Stadteingängen oder in bestimmten Zentren vorgesehen. Methoden, die den Autofahrer zum Parken auf diesen Parkplätzen anregen, werden empfohlen, die öffentlichen Verkehrsmittel vom Parkplatz in die Innenstadt und auf die Rückfahrwege zu benutzen.

b) Es ist sichergestellt, dass die zu den Stadteingängen zu machenden Parks kostenlos und mit einer nicht befristeten Parkgebühr betrieben werden.

c) Mobile Terminalanwendungen werden gemäß den Transportplänen an den Stadteingängen entwickelt.

d) Die Plätze, Einkaufsstraßen, historischen und touristischen Orte, an denen in den Innenstädten ein intensiver Fußgängerverkehr besteht, können bei Bedarf als geschlossener Bereich oder für den Fahrzeugverkehr gesperrter Bereich deklariert werden.

d) Vor den Stadteingängen werden Ringstraßen für Transitfahrzeuge eingerichtet und die Zufahrtsstraßen mit den Hauptverkehrskorridoren der Stadt verbunden.

e) Um das Abstellen von Fahrzeugen auf Straßen und Straßen zu verhindern, werden in städtischen Zentren Anwendungen entwickelt, die die kurzfristige Nutzung von Parkplätzen fördern.

f) Im Güterverkehr beförderte Nutzfahrzeuge dürfen zu bestimmten Zeiten nicht in die vorgesehenen Linien oder in die Innenstädte einfahren.

g) Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf Stadtverkehrsstraßen anzupassen.

»Es wird vorrangig die Einrichtung von Fußgänger- und Radwegen in städtischen Zentren und auf Stadtteilebene vorausgesetzt, sofern die Einrichtungen dies zulassen. Pläne und Anwendungen für den Bau von intelligenten Fahrradstationen werden für Fahrradparkplätze entwickelt, wodurch Fußgänger oder Fahrräder attraktiv werden.

h) Einrichtung eines Schienennetzes zwischen Flughäfen, Bushaltestellen, Häfen, Intercity-Bahnübergabestellen und Innenstädten, in denen der Personen- und Frachtumschlag konzentriert ist, und ein effizientes und schnelles öffentliches Verkehrssystem ist etabliert.

i) Bürgerschafts, Personenbeförderung, so dass elektronische Maut, um Energieverluste auf der Wartezeit Auto, öffentlichen Verkehrsmittel Stationen, Bahnhöfe und dergleichen zu erhöhen ihre Tore an dem Pier zu reduzieren schnell Einschiffung-Ausschiffung Anwendungen ermöglichen gemacht werden.

i) Es sind Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere, fließende und effiziente Verwaltung des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs im städtischen Verkehrsnetz sicherzustellen, insbesondere wenn die Bevölkerung dicht ist, es zu Verkehrsstaus und Luftverschmutzung kommt. Mobilitätsmanagement wird durch intelligente Verkehrssysteme unterstützt.

j) Studien werden durchgeführt, um Passagieranfragen zu bewerten und umzusetzen, indem ein Callcenter eingerichtet wird, in dem die Fluggäste ihre Meinungen, Vorschläge, Beschwerden und Anfragen erhalten.

k) Die Verwendung eines gemeinsamen Fahrzeugs (Fahrzeugpool, Park-and-Go-like), Verbreitung innovativer Anwendungen, schnelle (dedizierte) Linien und alternative Transportmöglichkeiten werden empfohlen.

(2) Bereiche, in denen starker Verkehr und Luftverschmutzung in städtischen Zentren und auf Distriktebene auftreten, können als emissionsarmer Bereich deklariert werden, sofern die Kommunen die entsprechenden Stellungnahmen des Ministeriums für Umwelt und Urbanisierung erhalten. Die folgenden Punkte sind von den Gemeinden bei der Bestimmung und Ankündigung des emissionsarmen Gebiets zu berücksichtigen:

a) Niedrige Emissionsbereich, 9 von Gemeinden / 8 / 1983 vom 2872 Gesetz über die Umwelt, 3 / 7 / 2005 datiert 5393 Nr 10 durch das Stadtrecht / 7 / 2004 vom 5216 Nr Metropolitan Municipality wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes erklärt.

b) Die emissionsarme Fläche wird basierend auf der Anzahl der täglich vorbeifahrenden Fahrzeuge und der Luftqualitätskarten angewendet. Emissionsarme Pläne sind so ausgelegt, dass sie alle Transportpläne erfüllen.

c) Alternative Beförderungsmöglichkeiten und -routen sind für Fahrzeuge vorgesehen, die auf das Gebiet beschränkt sind.

d) Elektronische Fahrzeugidentifikationssysteme, die den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen, werden bei der Erkennung und Identifizierung von Fahrzeugen bevorzugt, die in einen emissionsarmen Bereich einfahren.

d) Begrenzung und Preisgestaltung werden proportional nach Fahrzeugemissionsklasse, eingegebener Straße, Verkehrsdichte, Region und Zeitzone berechnet. Emissionsklassen sind in Anhang 1 enthalten.

e) Bei der Anwendung von emissionsarmen Bereichen sind die Transaktionen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 2872 für Verstöße auszuführen.

f) Spezialfahrzeuge, Fahrzeuge, die in Einheiten verwendet werden, die für die öffentliche Ordnung zuständig sind, und emissionsfreie Fahrzeuge, die in der im Amtsblatt vom 18 veröffentlichten Straßenverkehrsordnung mit der Nummer 7 definiert sind, sind von Anwendungen für emissionsarme Gebiete ausgenommen.

g) Anwendungsbezogene Fragen in Bezug auf die deklarierten Umweltbereiche werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Taxi-Anwendungen

ARTIKEL 8 - (1) Die Gemeinden planen und verbreiten Anwendungen wie Taxi-Management oder Call-Center, Telefon, Walkie-Talkie und Rollentaschen in zentralen Bereichen. Dadurch wird verhindert, dass Taxis im Verkehr herumlaufen und außerhalb des Bahnhofs warten. Zu diesem Zweck werden die Bereiche festgelegt, in denen die Taxis entsprechend dem Stadtverkehr gehalten werden.

Schaffung von Parkplätzen

ARTIKEL 9 - (1) Die Gemeinden der Stadtgemeinden und der Stadtgemeinde der Gemeinde mit mehr als hunderttausend Einwohnern werden entsprechend den Bedürfnissen der Stadt, des Transports und der Raumpläne gemäß dem Masterplan für das Parken erstellt.

(2) Bereiche, die in Übereinstimmung mit dem Stadtverkehr geparkt werden können, werden von den Gemeinden festgelegt und diese Bereiche werden nach dem Effizienzprinzip als Parkplatz betrieben.

(3) Mit den Parkeingangsleitsystemen an den Stadteingängen können Sie die Parkhäuser mit geeigneter Kapazität schnell erreichen. Zur Förderung von Park-on-and-Go-Anwendungen werden die Kosten für die von den Gemeinden geschaffenen Parkplätze niedrig gehalten oder ein sicherer Betrieb gewährleistet.

(4) Bei der Planung von Siedlungs- und Stadtumbauprojekten wird auf die Planung von Parkplätzen an den wichtigsten Haltestellen des öffentlichen Verkehrs geachtet. Das Entwicklungspotenzial der Stadt und ihre zukünftigen Bedürfnisse werden bei der Planung der Parkflächen berücksichtigt.

(5) 3194 37 des Gesetzes des Gebäudes unter dem Gebäude muss unter der Aufsicht der Gemeinden gemacht werden, die von den Gemeinden gemacht werden. Im Projekt wird die Nutzung des zugewiesenen Platzes für das Parken nur zu diesem Zweck genutzt. Mit Parklaschen auf den Autobahnen ist eine sehr kurze Parkzeit erlaubt.

(6) Auf den Parkplätzen sind Elektroauto-Ladestationen installiert, die den einschlägigen Rechtsvorschriften des Strommarktes entsprechen. Es werden Serviceleistungen angeboten, um die Fahrzeuge kostenlos oder zu einem erschwinglichen Preis aufzuladen.

(7) Um den Fahrradtransport zu unterstützen, werden in Bereichen, in denen Fahrräder sicher abgestellt werden können, öffentliche Parkplätze geschaffen.

(8) Parkplätze für Personal- und Servicefahrzeuge werden von öffentlichen Einrichtungen und Organisationen angelegt. In Fällen, in denen die Einrichtungen und Fähigkeiten begrenzt sind, sind die erforderlichen Maßnahmen für die Zuweisung gemeinsamer Parkmöglichkeiten zu ergreifen, beginnend bei der nächstgelegenen öffentlichen Einrichtung und Einrichtung.

Verbraucherinformationen

ARTIKEL 10 - (1) Ministerium für Industrie und Technologie; Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, sachkundige Entscheidungen zu treffen, neue Autos zu verkaufen oder auf dem Markt zu mieten.2 Die Verbraucher werden über ihre Emissionen und ihren Kraftstoffverbrauch informiert.

(2) Die M1-Kategorie für Kraftstoffverbrauch und CO von neuen Personenkraftwagen2 Kraftstoffverbrauch und CO neuer Pkw, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28 und nummeriert 12, in der Verordnung über Etiketten, Leitfäden, Plakate / Demonstrationen, Werbematerial und Materialien mit Emissionswerten.2 Als Grundlage dienen die in der Verordnung über die Information der Verbraucher über die Emissionen festgelegten Grundsätze.

(3) Das Ministerium, verwandte Institutionen / Organisationen und Gemeinden organisieren Aktivitäten, um die Luftverschmutzung zu reduzieren, die Energieeffizienz zu steigern, die Bedeutung des öffentlichen Verkehrs für lebenswerte und nachhaltige Städte zu erhöhen und das Bewusstsein zu schärfen.

Schulung und Schulung von Fahrern

ARTIKEL 11 - (1) Führerscheinkurse werden in den Kursen ökonomisches Fahren und Umweltverschmutzung angeboten.

(2) Die Themen Umwelt und wirtschaftliche Fahrtechniken werden in die Berufsausbildungsprogramme von Fahrern mit Intercity-Fracht und Personenverkehr aufgenommen.

(3) In Kommunen erhalten Autofahrer, die den öffentlichen Verkehr nutzen, eine Schulung zu umwelttechnischen und wirtschaftlichen Fahrtechniken und werden alle drei Jahre zertifiziert.

Gütertransport

ARTIKEL 12 - (1) Nutzfahrzeuge, die Transportaktivitäten auf der Straße ausführen, unterliegen den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, die im Amtsblatt vom 8 veröffentlicht und mit der Nummer 1 nummeriert ist. Die Fahrzeuge in diesem Bereich können ihre Aktivitäten auf wirtschaftliche, serielle, bequeme, sichere und umweltfreundliche Weise fortsetzen, ohne von den Umweltauswirkungen beeinträchtigt zu werden.

(2) Im Güterverkehr wird den Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen Vorrang eingeräumt, um den Energieverbrauch zu minimieren. Der Einsatz des regenerativen Energierückgewinnungssystems in Fahrzeugen und Schienensystemen wird unterstützt.

(3) Beim Güterverkehr wird der Betrieb der Züge in Volllast bevorzugt.

(4) Im Güterverkehr wird vorrangig der Anteil des See- und Schienenverkehrs erhöht, um die Integration mit anderen Verkehrsträgern zu gewährleisten. Kabotagetransport wird empfohlen.

(5) In den bestehenden Eisenbahnstrecken werden Signalisierungs- und Elektrifizierungssysteme eingerichtet und ermutigt, die Kapazität zu erhöhen, die Betriebskosten zu senken, die CO2-Emissionen zu senken, einen sicheren Transport zu gewährleisten, die Abhängigkeit von Elektrizität durch den Einsatz von Elektrizität im Transport zu verringern und Zeit zu sparen.

(6) Es werden Pläne und Anreize entwickelt, um die öffentlichen Verkehrsmittel und Schienensysteme außerhalb der Arbeitszeit für die Zustellung der Lasten von den Zentren mit hoher Lastübertragung in die Innenstädte zu nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel

ARTIKEL 13 - (1) Die Gemeinden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um die Nutzung des öffentlichen Verkehrs zu fördern und die Passagierkapazität zu erhöhen. Die folgenden Praktiken für den öffentlichen Stadtverkehr werden von den Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als einhunderttausend ausgeführt:

a) Die öffentlichen Verkehrssysteme werden so betrieben, dass eine maximale Belegung gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang; Fahrhäufigkeit, Fahrzeugkapazität und Passagierbedarf.

b) Im öffentlichen Verkehr wird der Antrag auf Chipkarten erweitert, um in allen Verkehrsträgern und im ganzen Land gültig zu sein.

c) Es werden Preisfindungstechniken angewandt, um die Nutzung des öffentlichen Verkehrs und das Management der Reisennachfrage sicherzustellen. Es werden entfernungsabhängige Tarifpreise, ein kostengünstiges Transferticket, tägliche, wöchentliche und monatliche Ticketanträge entwickelt.

ç) In öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen; Informationstafeln wie Abfahrtszeiten, Routen usw. An verschiedenen zentralen Orten der Stadt sind große beleuchtete Tafeln mit Routing-Boards angebracht, auf denen die Routen, Haltestellen und Übergabepunkte angezeigt werden. Intelligente Pausen werden erleichtert, um den öffentlichen Verkehr zu erleichtern.

d) Dem Einsatz umweltfreundlicher alternativer Kraftfahrzeuge mit hoher Servicequalität und Energieeffizienz wird Vorrang eingeräumt.

e) Elektromotoren von Elektrofahrzeugen werden für die Art der Stromerzeugung aus den Bremsenergien bevorzugt.

f) Zusätzliche Reisen müssen organisiert werden, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrssysteme wie Sportveranstaltungen, Kundgebungen, Messen, Seminare und Prüfungen verstärkt wird.

g) Streifen- und Straßenanwendungen für den öffentlichen Verkehr werden erweitert.

»In den Hauptstraßen und Korridoren, die von öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden, wird ein Haltesystem für Zwischentransportfahrzeuge wie Kleinbusse und Kleinbusse entwickelt, und Pausen außerhalb des Bahnhofs sind nicht zulässig.

h) Die Anforderungen des Behindertengesetzes von 1 / 7 / 2005 und 5378 sind erfüllt. Für Fahrgäste mit Behinderungen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, werden diese Fahrzeuge, Fahrgaststände, Unter- und Überführungen, Aufzüge, Steigungen usw. hergestellt. Der Zugang zu Transportfahrzeugen und Dienstleistungen wird durch AUS erleichtert.

ı) Personenkilometer, Fahrzeugkilometer, Kraftstoffverbrauch und andere Daten im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsdiensten werden erhoben, berichtet, überwacht und notwendige Verbesserungsstudien durchgeführt, um die Energieeffizienz zu erhöhen und schädliche Emissionen gemäß den Ergebnissen der Analyse zu reduzieren.

i) Planung und Investitionen erfolgen für den integrierten und effizienten Betrieb des Eisenbahnsystems, des Straßennetzes und des Seeverkehrssystems.

j) Bei Reifen für den öffentlichen Verkehr werden Hocheffizienzreifen der Kraftstoffeffizienzklasse verwendet.

Verkehrsmanagement und Informationssysteme

ARTIKEL 14 - (1) Die folgenden Aktivitäten werden vom Ministerium, der Generaldirektion für Sicherheit und den Kommunen durchgeführt, um die Servicequalität von Transportsystemen zu verbessern, um die Effizienz, Effizienz, Sicherheit und Transportfreundlichkeit beim Transport zu gewährleisten:

a) Zusammenarbeit im Bereich Travel Demand Management, Echtzeit-Verkehrsmanagement 7 / 24, intermodales Transportsystem, Wechselverkehrszeichen, horizontale und vertikale Verkehrsmarkierungen sowie Überwachungssystem-Anwendungen. Die Einhaltung nationaler und internationaler Normen ist erforderlich.

b) Das Nationale Transportportal, das für die Darstellung von Transportinformationen von einem einzigen Punkt zu den Bedürftigen entwickelt wurde, wird auf dem neuesten Stand gehalten, und es werden Praktiken entwickelt, die eine breite Nutzung fördern.

c) Mit den Routing-Systemen, die an den Eingängen der Innenstadt installiert werden sollen, werden die Fahrzeuge auf weniger intensive Routen geleitet.

ç) Die Informationen, die den auf der Strecke zu installierenden / installierten Wettervorhersagen und meteorologischen Sensoren entnommen werden, werden analysiert, die Verkehrsteilnehmer werden von den Fahrerinformationssystemen informiert und die erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen.

d) Passagiere und Fahrer werden vor der Reise über Web- und mobile Anwendungen, Funk- und Straßenberatungsstellen über alternative Transportmittel wie vorübergehende Schließung oder Schließung des Verkehrs informiert.

e) Straßenbenutzern werden Echtzeit-Informationssysteme zur Verfügung gestellt, um sofortige Entwicklungen der Straßen-, Verkehrs- und Umweltbedingungen während der Fahrt zu ermöglichen.

f) Verkehrsfunk, Verkehrsdurchsagen, Verkehrsprogramm, Telematiksysteme, In-Car-Einheiten und ähnliche AUS-Methoden werden verwendet und zur Information der Fahrer empfohlen.

(2) In Städten mit mehr als zweihundertfünfzigtausend Einwohnern und mehr; Verantwortlich für die Straßen im Verantwortungsbereich wird ein geeignetes Traffic Management Center eingerichtet. Durch dieses Zentrum wird sichergestellt, dass der Stadtverkehr in Echtzeit überwacht und gesteuert wird. Hierzu werden notwendige Überwachungs-, Erkennungs- und Informationssysteme installiert.

Signalanlagen

ARTIKEL 15 - (1) Signalisierungssysteme, die eingerichtet werden sollen, um den Verkehrsfluss auf Stadt- und Stadtautobahnen zu steuern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Kapazität der aktuellen / geplanten Straßen- und Autobahnelemente auf Höchstwerten zu nutzen, werden gemäß den von KGM festgelegten Kriterien, Verfahren und technischen Prinzipien vorgenommen.

(2) In Signalsystemen verwendete Materialien; TS EN 12675 für Verkehrssignalsteuerungen - Funktionale Sicherheitsregeln, TS EN 12368 für Verkehrssteuergeräte und Signallampen und TS EN 50556-Normen für Verkehrszeichenanlagen.

(3) Zur Minimierung des Energieverbrauchs in den zur Regelung des Verkehrsflusses im Verkehr verwendeten Signalsystemen wird der Einsatz von Signallampen mit niedrigem Energieverbrauch Vorrang eingeräumt.

(4) Es sind Vorkehrungen zu treffen, um einen Prioritätsdurchgang zu ermöglichen, indem die Intensitäten anderer Verkehrszweige an den signalisierten Kreuzungen mit den speziellen öffentlichen Straßenverkehrssystemen (Straßenbahn, Metrobus) berücksichtigt werden.

(5) Signalinduzierte Signalsysteme werden installiert, um den Zeitverlust in signalisierten Kreuzungen zu reduzieren.

(6) Signalisierungssysteme für grüne Wellen werden an Kreuzungen nahe beieinander errichtet und ein Durchgangskorridor wird gebildet.

(7) An den Kreuzungen, an denen die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, wird sichergestellt, dass die Systeme, die den kontrollierten Durchgang der von der rechten Seite in Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeuge ermöglichen, verbreitet werden.

(8) Vorrang erhalten Fahrzeuge, die im 141-Artikel der Highways Traffic Regulation an signalisierten Kreuzungen angegeben sind.

Intelligente Transportsysteme

ARTIKEL 16 - (1) Um ein effizientes, schnelles, intelligentes, sicheres und integriertes Managementsystem in Transport und Kommunikation gemäß den Anforderungen des Zeitalters einzurichten;

a) Die AUS-Architektur wird in Übereinstimmung mit bestimmten Begriffen und Standards erstellt. Richtlinien, Strategien, Verfahren und Grundsätze werden festgelegt, um AUS in einem freien, fairen und nachhaltigen Wettbewerbsumfeld im öffentlichen Interesse zu schaffen.

b) Entwicklung und Einsatz umweltfreundlicher AUS-Anwendungen zur Gewährleistung der Energieeffizienz werden gefördert.

c) Es ist sichergestellt, dass alle notwendigen Strukturen wie Infrastruktur, Netzwerk, Software, Hardware und Dienste für elektronische Zahlungssysteme in AUS nach landesweit geltenden Grundsätzen der integrierten Interoperabilität eingerichtet, betrieben und verwaltet werden.

ç) Bei elektronischen Zahlungs- und Fahrzeugidentifikationssystemen werden High-Tech-Produkte bevorzugt, die einen schnellen Übergang zu Fahrzeugen ermöglichen.

d) Die Einrichtung und Verbreitung von AUS-Systemen soll Daten sammeln, analysieren und melden, die sich auf die Verkehrsdichte, die Fahrzeugidentifizierung, den Kraftstoffverbrauch und die Überwachung der Luftverschmutzung beziehen.

Überwachung des Kraftstoffverbrauchs

ARTIKEL 17 - (1) Angaben zu Motorleistung, Kraftstofftyp, Fahrzeugkategorie und Modelljahr aus den Angaben zur Fahrzeugzulassungsbescheinigung der Generaldirektion Sicherheit für den Straßenverkehr; KGM und Eisenbahnzugbetreiber liefern Informationen zu Fahrzeugkilometern, Personenkilometern und Tonnenkilometern; Die Regulierungsbehörde für den Energiemarkt informiert das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen im März monatlich nach den Kraftstoffarten.

(2) Gemeinden; Taxi, privater öffentlicher Bus, Stadtbus, Kleinbus, U-Bahn, Stadtbahn, Straßenbahn- und Seefahrzeugnummer, Anzahl der beförderten Passagiere, Personenkilometer, Fahrzeugkilometerdaten, jährlicher Kraftstoff für den Betrieb von Eisenbahnsystemen und Signalisierungssysteme für Straßen kündigt dem Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen jedes Jahr im März die Elektrizitätsmenge an.

(3) Busunternehmen, die in Städten tätig sind, umfassen die Anzahl der Busse, den jährlichen Kraftstoffverbrauch, die Anzahl der über das Jahr beförderten Fluggäste sowie die Angaben zu den Fahrleistungen in km. Die Verkehrsunternehmen sammeln die Anzahl der Fahrzeuge, die jährlichen Informationen zum Kraftstoffverbrauch, die über das Jahr transportierte Last, die Tonnenkilometerdaten und informieren das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen im März jedes Jahres.

(4) Ministerium; In Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Anforderungen wird ein Datenerfassungssystem für Kraftstoffverbrauchsdaten für Seefahrzeuge eingeführt und der Kraftstoffverbrauch sowie Maßnahmen zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der Emissionen überwacht.

(5) Generaldirektion Zivilluftfahrt; Errichtet ein System zur Erfassung des Kraftstoffverbrauchs von Luftfahrzeugen und überwacht den Kraftstoffverbrauch gemäß den internationalen Anforderungen. Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt informiert die Fluggesellschaften über die Verringerung der Emissionen.

(6) Das Ministerium, das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen arbeitet mit den Kommunen zusammen und bewertet die Effizienz der öffentlichen Verkehrssysteme der Provinzen insgesamt und getrennt. Um die Systeme mit niedriger Effizienz effizienter zu machen, werden Lösungsvorschläge erarbeitet, Ressourcen werden koordiniert und Verbesserungsprozesse werden verfolgt.

(7) Das Ministerium und das Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen stellen sicher, dass Daten zur Kraftstoffmenge, die im Verkehrssektor verbraucht werden, in einem systematischen oder festgelegten Format erfasst werden, um die Anforderungen internationaler Ebene zu erfüllen. Die Zusammenarbeit mit relevanten Institutionen / Organisationen wird bereitgestellt, um die mit den Datenanforderungen gesammelten Daten gemeinsam zu nutzen.

TEIL DREI

Sonstiges und Schlussbestimmungen

Städtische Verkehrsplanung

VORLÄUFIGER ARTIKEL 1 - (1) Der Masterplan für den Stadtverkehr in 6 und der Masterplan für das Parken im Artikel 9 werden von den zuständigen Gemeinden innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung dieser Verordnung erstellt.

(2) Kommunen, die vor dem Veröffentlichungsdatum dieser Verordnung den Masterplan für den Stadtverkehr vorbereiten, überarbeiten ihre Pläne gemäß dieser Verordnung am Ende des ersten fünfjährigen Verlängerungszeitraums.

Aufgehobene Verordnung

ARTIKEL 18 - (1) Die im Amtsblatt vom 9 mit der Nummer 6 veröffentlichte Verordnung über die Grundsätze und Verfahren zur Steigerung der Energieeffizienz im Verkehr wurde aufgehoben.

Geltung

ARTIKEL 19 - (1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Exekutive

ARTIKEL 20 - (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Verkehr und Infrastruktur ausgeführt.

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