Technisches Komitee der Eisenbahnsystemindustrie gegründet

technischer Ausschuß für Schienensysteme eingerichtet
technischer Ausschuß für Schienensysteme eingerichtet

Die Produktion für die Bahnindustrie in der Türkei wurde eingerichtet, indem der aktuelle Status der Import- oder Exportkapazität ermittelt und die Modernisierung zur Qualitätsverbesserung durchgeführt und diesbezügliche Empfehlungen abgegeben wurden (RAY-TEK).

Das „Kommuniqué über die Bildung und die Aufgaben des Technischen Ausschusses für die Schienensystemindustrie“ des Ministeriums für Industrie und Technologie wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.

KOMMUNIQUE ÜBER DIE BILDUNG UND PFLICHTEN DES TECHNISCHEN AUSSCHUSSES FÜR SCHIENENSYSTEME (KOMMUNIKATIONSNUMMER: SVGM-2019 / 1)

KAPITEL EINS

Zweck, Geltungsbereich, Basis und Definitionen

Ziel

ARTIKEL 1 - (1) Der Zweck dieses Communiqué ist: Festlegung der Industriepolitik der Eisenbahnsysteme im Einklang mit den Grundsätzen, Zielen und Strategien in den Entwicklungsplänen, Jahresprogrammen und Strategien, Einsetzung eines Fachausschusses für die Feststellung der Probleme des Sektors und die Entwicklung von Lösungen sowie die Festlegung der Arbeitsverfahren und Grundsätze dieses Ausschusses.

Anwendungsbereich

ARTIKEL 2 - (1) Dieses Communiqué behandelt die Aufgaben und Grundsätze des Technischen Ausschusses für die Eisenbahnsystemindustrie (RAY-TEK), der sich aus Vertretern öffentlicher Einrichtungen und Organisationen zusammensetzt, die mit der Eisenbahnsystemindustrie und Branchenvertretern in Verbindung stehen.

Unterstützung

ARTIKEL 3 - (1) Dieses Communiqué 10 vom 7 / 2018 / 30474 Nr. 1 Nr. 388 des Beschlusses des Vorsitzes des Vorsitzes des ersten Absatzes des Artikels (d) mit dem Unterabsatz 29 / 6 / 2001 und dem 4703 datierten und XNUMX datierten technischen Gesetzgebungsverfahren und basierend auf dem Gesetz zu seiner Umsetzung.

Begriffsbestimmungen

ARTIKEL 4 - (1) In diesem Communiqué;

  1. a) Ministerium: Ministerium für Industrie und Technologie,
  2. b) Geschäftsführer: Generaldirektor für Industrie und Produktivität,
  3. c) Hauptsitz: Generaldirektion Industrie und Produktivität,

ç) Schienensysteme: Hochgeschwindigkeits-, konventionelle, Vorort-, U-Bahn-, Straßenbahn-, Stadtbahn-, Monorail-, Magnetaufzugs- (MAGLEV) -Linien und alle Arten von Fahrzeugen, die auf diesen Linien betrieben werden.

  1. d) RAY-TEK: Der Technische Ausschuss der Eisenbahnsystemindustrie, der sich aus Vertretern der in Artikel 5 Absatz 1 genannten Institutionen und Organisationen zusammensetzt,
  2. e) Sekretariat: Der zuständige Abteilungsleiter, der von der Generaldirektion Industrie und Produktivität zum Sekretariat des Technischen Ausschusses ernannt wurde.

drückt aus

ZWEITER TEIL

RAY-TEK-Bildung, Arbeitsverfahren sowie Grundsätze und Pflichten

Bildung von RAY-TEK

ARTIKEL 5 - (1) RAY-TEK setzt sich aus Vertretern folgender Institutionen und Organisationen zusammen:

  1. a) Zwei Mitglieder der Generaldirektion.
  2. b) Ein Mitglied der Generaldirektion für Sicherheit und Inspektion von Industrieprodukten.
  3. c) Ein Vertreter der Generaldirektion Industriezonen des Ministeriums.

ç) Das Ministerium vertritt die Generaldirektion für Europäische Union und Außenbeziehungen.

  1. d) ein Mitglied des Ministeriums, das die Generaldirektion für FuE-Anreize vertritt.
  2. e) Das Ministerium ist Mitglied der Generaldirektion Anreizimplementierung und Auslandskapital.
  3. f) Ein Vertreter des Handelsministeriums.
  4. g) Ein Mitglied, das den Vorsitz des Strategie- und Haushaltsvorsitzes vertritt.

»Mitglied des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, das die Generaldirektion für Eisenbahnvorschriften vertritt.

  1. h) Ein Mitglied der Generaldirektion für Infrastrukturinvestitionen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur.

i) Die Republik Türkei ist Mitglied der Generaldirektion der Bahn darstellt.

  1. i) Die Republik Türkei, Mitglied der Staatsbahn Transport Joint Stock Company vertreten.
  2. j) Lokomotive und Motor Industry Corporation der Türkei (Tülomsaş), die ein Mitglied.
  3. k) Wagon Industry Corporation der Türkei (Tüvasaş), die ein Mitglied.
  4. l) Türkei Railway Machines Industry Joint Stock Company (TÜDEMSAŞ), die ein Mitglied.
  5. m) Drei Mitglieder von Universitäten, die den Higher Education Council vertreten.
  6. n) Ein Mitglied, das die Präsidentschaft für Entwicklung und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen vertritt.
  7. o) Ein Mitglied des Turkish Standards Institute (TSE).

d) Der Tübitak (TUBITAK), die ein Mitglied.

  1. p) Ein Vertreter der türkischen Patent- und Markenbehörde.
  2. r) Ein Vertreter der türkischen Akkreditierungsagentur.
  3. h) ein Vertreter der Türkei Kammern und Börsen Union darstellt.

vertritt den Verband der Kammern türkischer Ingenieure und Architekten.

  1. t) Ein Mitglied darstellt Türkei Ausführer Assembly.
  2. u) Ein Vertreter des Verbandes der Eisenbahntransportsysteme und Industriellen.

ü) Ein Mitglied, das den Verband der anatolischen Schienenverkehrssysteme repräsentiert.

  1. v) ein Mitglied des Verbandes der Schienensystemcluster.
  2. y) Mitglied des Forschungs- und Testzentrums des Nationalen Eisenbahnsystems.
  3. z) Ein Mitglied der All Rail System Operators Association.
  4. aa) ein Vertreter der Vereinigung der Gemeinden der Türkei darstellt.
  5. bb) Ein Vertreter der TRtest Testing and Evaluation Company.
  6. cc) Mitglied der Karabük Eisen- und Stahlindustrie und Handelsgesellschaft.

(2) RAY-TEK-Mitglieder werden auf Antrag des Ministeriums für zwei Jahre von den zuständigen Institutionen und Organisationen bestimmt und dem Ministerium mitgeteilt.

(3) Im Falle einer Änderung der RAY-TEK-Mitgliedschaft werden neue Mitgliederinformationen dem Ministerium mitgeteilt.

(4) Falls die RAY-TEK-Mitgliedschaft aufgrund des Ablaufs der Amtszeit gekündigt wird, wird davon ausgegangen, dass die Mitgliedschaft des Ausschusses für die nächsten zwei Jahre bestehen bleibt, sofern das Ministerium die Änderung nicht mitteilt.

Arbeitsprinzipien und Prinzipien von RAY-TEK

ARTIKEL 6 - (1) Die Arbeitsprinzipien und Verfahren von RAY-TEK lauten wie folgt:

  1. a) Die Sitzungen finden zu den Terminen statt, die die Generaldirektion für angemessen hält.
  2. b) Die Tagesordnung der Sitzung wird von der Generaldirektion festgelegt. RAY-TEK-Mitglieder teilen ihre Anträge dem RAY-TEK-Vorsitzenden oder der Generaldirektion schriftlich zum Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung mit.
  3. c) RAY-TEK trifft aufgrund des Einladungsschreibens des Ministeriums mit der Tagesordnung der Sitzung mindestens 1 / 2 der Gesamtzahl der Mitglieder und fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

ç) Den Vorsitz von RAY-TEK führt der General Manager oder der von ihm autorisierte Vertreter des Ministeriums.

  1. d) Die Sekretariatsdienste von RAY-TEK werden von der Generaldirektion ausgeführt.
  2. e) Die auf der Sitzung getroffenen Entscheidungen sind im Entscheidungsbuch niedergelegt, und das RAY-TEK-Sekretariat sendet den Mitgliedern im Anschluss an die Sitzung ein Beispiel für die Entscheidung.
  3. f) In jeder Sitzung wird die Entscheidungsbuchseite mit den auf der vorherigen Sitzung getroffenen Entscheidungen von den Mitgliedern des RAY-TEK unterzeichnet.
  4. g) In den von RAY-TEK als notwendig erachteten Fällen können relevante Institutionen, Organisationen und relevante Branchenvertreter als Beobachter eingeladen werden. Beobachter haben nicht die Rechte von RAY-TEK-Mitgliedern.

RAY-TEKs Pflichten

ARTIKEL 7 - (1) RAY-TEK hat folgende Aufgaben:

  1. a) in Bezug auf die Eisenbahnindustrie; sich bemühen, die aktuelle Situation der Produktion, des Imports oder Exports zu ermitteln und Studien zur Entwicklung, Verbesserung und Modernisierung durchzuführen, um Kapazität und Qualität zu erhöhen.
  2. b) Verfolgung der Arbeiten der Eisenbahnsystemindustrie in Übereinstimmung mit internationalen Normen und Gesetzen, insbesondere den Rechtsvorschriften der Europäischen Union, und Empfehlungen an die Interessengruppen des Sektors.
  3. c) die Arbeit der Europäischen Union und anderer internationaler Organisationen auf dem Gebiet der Eisenbahnsysteme zu verfolgen und Empfehlungen für die Entwicklung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen unserem Land und anderen Ländern zu geben.

ç) Ermittlung der Probleme in den mit der Eisenbahnbranche verbundenen Sektoren und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen.

  1. d) Überprüfung der in den einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführenden Revisionsarbeiten und neuen technischen Gesetzesentwürfe, die entsprechend den Entwicklungen zu erstellen sind, und Vorschlag von neuen Rechtsvorschriften im Einklang mit den Untersuchungen und dem ermittelten Bedarf.
  2. e) Ermittlung der Probleme, mit denen die betreffenden Sektoren und / oder Probleme konfrontiert sind, die im Rahmen der Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Eisenbahnsystemindustrie zu klären sind, und Erarbeitung von Lösungen für diese Probleme.
  3. f) Verfolgung der Entwicklungen in der Welt und in unserem Land in Bezug auf die Eisenbahnsystemindustrie, Stellungnahmen und Vorschläge zu den Problemen und Beschwerden, die beim Ministerium eingereicht wurden.
  4. g) Meinungen und Vorschläge zur Festlegung der Strategien für die Zukunft der Eisenbahnsystemindustrie abzugeben.

TEIL DREI

Sonstiges und Schlussbestimmungen

Bewertung der Entscheidungen von RAY-TEK

ARTIKEL 8 - (1) Die Entscheidungen von RAY-TEK sind beratend und die getroffenen Entscheidungen werden vom Ministerium bewertet.

Geltung

ARTIKEL 9 - (1) Dieses Communiqué tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Exekutive

ARTIKEL 10 - (1) Die Bestimmungen dieses Kommuniqués werden vom Minister für Industrie und Technologie ausgeführt.

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*