Verordnung über Eisenbahnausbildung und Prüfungszentren geändert

Nach den Angaben im Amtsblatt vom 6. Juli 2018 hat das Verkehrsministerium Änderungen an den Vorschriften für Eisenbahnausbildungs- und Prüfungszentren vorgenommen.

Das Verkehrsministerium nahm Änderungen an den Vorschriften für Eisenbahnausbildungs- und Prüfungszentren vor.

Nach den Angaben im Amtsblatt

„ARTIKEL 1 - Artikel 31 Absatz 12 der Verordnung über das Eisenbahnausbildungs- und Prüfungszentrum, veröffentlicht im Amtsblatt vom 2016 und mit der Nummer 29935, wurde wie folgt geändert.

(2) Öffentliche juristische Personen sind von den in den Absätzen (a), (b), (c), (d) und (d) des ersten Absatzes genannten Dokumenten ausgenommen.

ARTIKEL 2 - Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3 - Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgeführt. “ Aussagen fanden statt.

Quelle: www.kamupersoneli.net

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