Änderung der Zulassungsbestimmungen für Schienenfahrzeuge und der Zulassungsverordnung im Amtsblatt

Die Verordnung zur Änderung der Zulassungs- und Zulassungsverordnung für Schienenfahrzeuge wurde heute im Amtsblatt veröffentlicht.

In der im Amtsblatt vom 18. Januar 2018 veröffentlichten Verordnung mit der Nummer 30305 wurde festgestellt, dass der im Amtsblatt vom 16. Juli 2015 veröffentlichte und mit der Nummer 29418 nummerierte Artikel 11 Buchstabe a der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung über die Registrierung und Registrierung von Schienenfahrzeugen geändert wurde. In der Verordnung wurde auch festgelegt, dass der Tag des Inkrafttretens der Verordnung der Tag ihrer Veröffentlichung war und die Bestimmungen der Verordnung vom Minister für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgeführt würden.

Hier sind die Details der veröffentlichten Verordnung:

18 Januar 2018 DONNERSTAG

Offizielle Zeitung Ausgabe: 30305

VORSCHRIFTEN

Vom Ministerium für Verkehr, Maritime Angelegenheiten und Kommunikation:

VERORDNUNG ÜBER ÄNDERUNGEN IN DER REGISTRIERUNG UND REGISTRIERUNG VON EISENBAHNFAHRZEUGEN

ARTIKEL 1 - Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung über die Registrierung und Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen, die im Amtsblatt von 7 / 2015 / 29418 und 11 veröffentlicht sind, wird wie folgt geändert.
"A) Besitzerwechsel"

ARTIKEL 2 - Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

ARTIKEL 3 - Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Minister für Verkehr, Seeverkehr und Kommunikation ausgeführt.

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