Terminalbeschreibung von Bursa Metropolitan

Die Behauptung eines öffentlichen Schadens, der sich aus der Vergabe des Busterminalbetriebs an Burulaş durch die Stadtverwaltung von Bursa ergibt, wurde in der Entscheidung des Rechnungshofs berücksichtigt, und das Gerichtsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Berufungsverfahren wird von der Stadtverwaltung zu diesem Thema eingeleitet.

Andererseits erfolgte die Übertragung des Busterminalbetriebs nach Burulaş vollständig in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften. Denn in Artikel 5216 des Metropolitan Municipality Law Nr. 26; „…..Die Stadtverwaltung kann den Betrieb von Transportdienstleistungen für einen Zeitraum und zu einem Preis auf Unternehmen übertragen, an denen die Gemeinde oder ihre Tochtergesellschaften mehr als 50 % der Anteile halten, und auf Unternehmen, an denen diese Unternehmen mehr als 50 % der Anteile halten.“ vom Gemeinderat festgelegt werden, ohne den Bestimmungen des staatlichen Ausschreibungsgesetzes Nr. 2886 zu unterliegen.“ Es heißt.

Während in dem betreffenden Artikel die Unternehmen erwähnt werden, an denen die Metropolitan Municipality zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist, sollte nicht vergessen werden, dass Burulaş ein Transportunternehmen ist, das sich im Besitz der Metropolitan Municipality mit 100 Prozent Kapital befindet.
Die Übertragung von Geschäften durch die Metropolitan Municipality, eine öffentliche Einrichtung, auf ein Unternehmen, das sich vollständig in ihrem Besitz befindet, ist ein Schritt, bei dem das öffentliche Interesse und nicht der öffentliche Schaden im Vordergrund steht. In dieser Praxis ist es nicht möglich, öffentliche Mittel an Privatpersonen und Institutionen zu übertragen oder Gewinne zu erwirtschaften.

Nach Abschluss des Berufungsverfahrens und Abschluss des Gerichtsverfahrens werden die erforderlichen Arbeiten durchgeführt.

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