Die Betreiber sind für die Eisenbahnsicherheit verantwortlich

Die Betreiber werden auch für die Eisenbahnsicherheit verantwortlich sein: Die Betreiber werden für die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften für die Eisenbahn durch das Ministerium für Verkehr, Schifffahrt und Kommunikation verantwortlich sein.

Die "Eisenbahnsicherheitsverordnung" des Ministeriums trat in Kraft, nachdem sie in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlicht wurde. Mit der Verordnung wurden die Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Gewährleistung, Verbesserung, Überwachung und Kontrolle der Sicherheit im Schienenverkehr festgelegt.

Dementsprechend wird das Ministerium alle Arten von Unterregelungen für ein sicheres Infrastrukturmanagement und Transportaktivitäten im Eisenbahnsektor treffen. Die Betreiber sind verpflichtet, der Verhütung schwerer Unfälle Vorrang einzuräumen und die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Sicherheit auf der Eisenbahn sicherzustellen.

  • Sicherheitsmanagementsystem muss etabliert werden

Die Betreiber werden den sicheren Betrieb des Eisenbahnsystems sicherstellen und die Risiken auf einem akzeptablen Niveau halten. Um Risikokontrollmaßnahmen gemäß den nationalen Sicherheitsvorschriften und -standards zu implementieren, müssen die Betreiber gemeinsam ein Sicherheitsmanagementsystem einrichten.

Das Sicherheitsmanagementsystem umfasst das Management des operationellen Risikos, indem die möglicherweise auftretenden oder möglicherweise auftretenden Gefahren und Risikofaktoren identifiziert, eliminiert oder minimiert werden.

Die Betreiber stellen sicher, dass alle Dienste, Wartungsarbeiten, Fahrzeuge, Ausrüstungen und Materialien von Dienstleistern den Anforderungen und Nutzungsbedingungen entsprechen.

  • Nichttouristischer Eisenbahnbereich

Zu den Eisenbahnzugbetreibern gehören Eisenbahninfrastrukturbetreiber und Betreiber des städtischen Schienenverkehrs.

Die Bestimmungen der Satzung gelten nicht für den Güterverkehr in der Eisenbahninfrastruktur von privatem Eigentum, der nicht an das nationale Eisenbahninfrastrukturnetz und an Eisenbahninfrastruktur- und Eisenbahnzugbetreiber angeschlossen ist, die zu historischen oder touristischen Zwecken genutzt werden.

  • KAIK zur Untersuchung schwerer Unfälle

Stadtbahnunternehmen, die mit TCDD und TCDD Taşımacılık A.Ş. arbeiten, erhalten spätestens innerhalb des 3-Jahres die erforderlichen Sicherheitsgenehmigungen und Sicherheitszertifikate. Während dieser Zeit werden TCDD, TCDD Transportation Inc. und die Betreiber des städtischen Schienenverkehrs ihren Betrieb fortsetzen.

Untersuchungen zu Eisenbahnunfällen und Zwischenfällen, die als schwere Unfälle definiert sind, werden vom Accident Research and Investigation Board (KAIK) durchgeführt. Falls erforderlich, kann das Ministerium schwere Unfälle getrennt von KAIK untersuchen.

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