Registrierungspflicht für Schienenfahrzeuge

Zulassungsvoraussetzungen für Schienenfahrzeuge wurden eingeführt: Die Zulassungspflicht zur Nutzung des nationalen Schieneninfrastrukturnetzes der in der Türkei hergestellten oder eingeführten Schienenfahrzeuge wurde eingeführt.

Die "Verordnung über die Registrierung und Registrierung von Eisenbahnfahrzeugen" des Ministeriums für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation trat nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Dementsprechend müssen die Schienenfahrzeuge in der Türkei hergestellt oder nach den geltenden Rechtsvorschriften importiert werden. Die Registrierung muss im nationalen Schieneninfrastrukturnetz verwendet werden.

Es wurde im Rahmen eines Mietvertrags aus dem Ausland bezogen und das nationale Eisenbahninfrastrukturnetz wird für Schienenfahrzeuge registriert, die länger als einen Monat genutzt werden.

Um im nationalen Eisenbahninfrastrukturnetz eingesetzt zu werden, ist die Bedingung für die Registrierung von Personen- und Güterwagen, die im Rahmen des Mietvertrags von 3 für einen Zeitraum von einem Jahr kurzfristig sind, für die Personenkraftwagen und Güterwagen, die die Bedingungen der Vereinbarung regeln, in der die gegenseitige Verwendung des internationalen Verkehrs geregelt ist, nicht erforderlich. In Güterwagen wird die Wartung der Wagen jedoch von der für die Instandhaltung zuständigen Organisation verlangt. Das Registrierungsverfahren ist nicht erforderlich, wenn die Unterlagen für die Herstellung von Eisenbahnfahrzeugen vorgelegt werden, die nicht in den entsprechenden technischen Spezifikationen und Anweisungen angegeben sind.

Die Registrierung von TEN, RIV, RIC oder RID, die im internationalen Verkehr mit dem Ausland verwendet werden, ist nicht erforderlich.

Der Besitzer der Eisenbahnfahrzeuge und die Person oder Organisation, die ein Nutzungsrecht hat, sowie die Organisation oder die für die Instandhaltung verantwortliche Einheit werden gewechselt und das Fahrzeug wird bei Änderung oder Typwechsel erneuert.

Wenn der Antrag auf Registrierung vollständig und vollständig ist, wird 20 an einem Werktag bewertet und entschieden.

Das Einfuhrdokument, aus dem hervorgeht, dass Einfuhren vor dem Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt wurden, muss dem Ministerium für vor heute eingeführte Schienenfahrzeuge übergeben werden. Diese Bestimmung gilt jedoch nicht für Schienenfahrzeuge, die von TCDD angeboten wurden, aber noch nicht eingeführt wurden.

Die Zulassung der Güter- und Personenwagen, die aus dem Ausland importiert werden, erfolgt ab sofort nicht vor dem 1-2020-Datum im Januar.

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