Verordnung über nicht übertragbare U-Bahn-Einnahmen

Regulierung der Einnahmen der U-Bahn ohne Eigentumsübertragung: Für den Fall, dass die U-Bahn-Linien in Istanbul und Ankara ohne Eigentums- und Einkommensübertragung in Betrieb genommen werden, wird die übernehmende Organisation 15 Prozent der Einnahmen auf die Konten des Unterstaatssekretariats des Finanzministeriums überweisen.

Auf Schreiben des Ministeriums für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation wurde vom Ministerrat beschlossen, die Entscheidung über die Entscheidung über die Übernahme, Übernahme und Übertragung der städtischen Schienenverkehrssysteme, der U-Bahn und der damit verbundenen Einrichtungen durch das Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation in Kraft zu setzen. .

Gemäß der in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts veröffentlichten Entscheidung werden die Einnahmen aus der Anzahl der Fahrgäste, die von den elektronischen Preisgeräten an den Bahnhöfen der einzelnen U-Bahn- und städtischen Schienenverkehrssysteme gezählt werden, und die im Rahmen jedes übertragenen U-Bahn- und städtischen Schienenverkehrssystems zu bildenden Anzeigen erzielt. Alle Einnahmen, einschließlich anderer Einnahmen aus gewerblichem Leasing und ähnlichen Aktivitäten, entsprechen den Bruttoeinnahmen.

Für den Fall, dass das Projekt ohne Eigentumsübertragung in Betrieb genommen wird und Einnahmen aus dem Projekt erzielt werden, überweist die übernehmende Organisation 15 Prozent aller Bruttoeinnahmen auf das vom Finanzministerium festgelegte Bankkonto, bis die vom Zentralregierungshaushalt gedeckten Projektkosten bezahlt sind. In vom Finanzministerium und den Gemeinden festzulegenden Zeiträumen werden dann 15 Prozent dieser Einnahmen auf die Konten des Finanzministeriums und der verbleibende Betrag auf die Konten des erwerbenden Instituts überwiesen.

Zwischen Bakırköy (İDO) -İncirli-Kirazlı, Bakırköy-Beylikdüzü, dem Busbahnhof-Bağcılar-İkitelli der Stadtverwaltung Istanbul und dem Bahnhof Kızılay-Çayyolu-2 im Besitz der Stadt Ankara, zwischen BatıDan 15 Prozent der Bruttoprojekteinnahmen aus den U-Bahn-Projekten zwischen der Station) -Keçiören (Gazino-Station) werden von der betreffenden Gemeinde innerhalb von 30 Arbeitstagen auf das entsprechende Konto des Unterstaatssekretariats für Finanzen bei der Zentralbank überwiesen.

Die Bestimmungen des Gesetzes über das Einziehungsverfahren für öffentliche Forderungen werden auf unbezahlte Forderungen angewendet.

 

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