Keine Asphaltstraße zahlt keine Anwesenheitssteuer

Die Straße ohne Asphalt zahlt keine Teilnahmesteuer: Die Justiz sagte "Stop" zu der Steuer, die unter dem Namen Asphaltbeteiligungssteuer erhoben wird. In Ankara wurde die Entscheidung über die Asphaltbeteiligungssteuer getroffen, was eine große Reaktion der Öffentlichkeit hervorrief. Das 4. Finanzgericht von Ankara sagte, die hohe Asphaltbeteiligungssteuer der Gemeinde Büşükşehir sei gestoppt.
In der Gerichtsentscheidung heißt es: „Die Steuergebühr kann nicht berechnet werden, indem die Straßen einbezogen werden, auf denen die Immobilie keine Fassade hat. Dies widerspricht den Kriterien der Fairness “, sagte er.
Die Teilnahmegebühr für Asphalt 2014, die eine große Reaktion der Immobilienbesitzer in Ankara hervorrief, wurde der Justiz vorgelegt. Zu diesem Thema sind noch viele Klagen anhängig.
Das 4. Finanzgericht von Ankara hat beschlossen, einen Präzedenzfall in der Klage von Didem B. mit Wohnsitz in Bağlıca Mahallesi zu schaffen. Der Angeklagte Didem B. erklärte, dass die für den Asphaltbelag beantragte Teilnahmegebühr von zweitausend 2 Lira exorbitant sei und dass auf der Straße, auf der sich sein Haus befand, keine Arbeiten durchgeführt worden seien, und brachte die Angelegenheit zur Justiz.
Ankara 4. Das Finanzgericht hat den Fall abgeschlossen. Gericht, der Anteil des Steuerzahlers an den Straßenkosten pro Aktie, während die Kosten für den Bau, die Reparatur und den Ausbau der Straße bis zur Fassade der Immobilie berechnet werden, sollte nur der Anteil der Exzellenz der Fassade auf dieser Straße im Namen des Steuerzahlers abgegrenzt werden.
Didem B Rechtsanwalt Sahin Freunde, insbesondere unter Hinweis darauf, dass Ankara, einschließlich der Türkei in vielen Teilen ähnliche Anträge gestellt wurden, ist das Gericht in dieser Hinsicht kein Präzedenzfall, indem es diejenigen verklagt, die mehr afsalt Teilnahmegebühr zahlen mussten, können Ihr Geld zurückbekommen.

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