TCDD-Rechtsberatungs- und Anwaltsprüfungs- und Ernennungsverordnung

TCDD Legal Counsel und Advocacy Prüfung und Ernennung yönetmeliği.türki Republik Staatsbahnen Generaldirektion für Recht und Anwaltsprüfung und Ernennung Ordnung.
Amtsblatt
Nummer: 28802
VORSCHRIFTEN
Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen des Geschäfts:
Turkish State Railways VERWALTUNG
ALLGEMEINES RECHT UND BERATUNG
PRÜFUNGS- UND PRÜFUNGSVERORDNUNG
KAPITEL EINS
Zweck, Geltungsbereich, Basis und Definitionen
Ziel
ARTIKEL 1 - (1) Mit dieser Verordnung sollen die Verfahren und Grundsätze für die Ernennung und Ernennung von Rechtsberatern und Rechtsanwälten geregelt werden, die zum ersten Mal für die TCDD-Organisation ernannt werden.
Anwendungsbereich
ARTIKEL 2 - (1) Diese Verordnung gilt für diejenigen, die in die Positionen von Rechtsberatern und Rechtsanwälten in der TCDD-Organisation berufen werden.
Unterstützung
ARTIKEL 3 - (1) Diese Verordnung wurde auf der Grundlage der zusätzlichen 18 der Allgemeinen Bestimmungen zu den Prüfungen für die Ernennungen für die ersten Ernennungen bei den Beamten des öffentlichen Dienstes ausgearbeitet, die vom Ministerrat von 3 / 2002 / 2002 erlassen werden.
Begriffsbestimmungen
ARTIKEL 4 - (1) In dieser Verordnung;
a) Die Generaldirektion der Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen Verwaltung,
b) Aufnahmeprüfung: Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen Verwaltung Rechtsberatung und die Aufnahmeprüfung Anwalt
c) Legal Counsel: Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen Administration of Legal Counsel,
ç) KPSS (B): B-Personalauswahlprüfung für den Kader der Gruppe B,
d) KPSSP3: Prüfungspunktzahl für die öffentliche Personalauswahl 3,
e) ÖSYM: Mess-, Auswahl- und Vermittlungszentrum,
f) Prüfungskommission: Rechtsberater- und Anwaltseingangsprüfungskommission,
g) TCDD: Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen Verwaltung,
i) TCDD Organisation: Republik Türkei Generaldirektion der Staatsbahnen Verwaltung der zentralen und Landesorganisationen,
drückt aus
ZWEITER TEIL
Aufnahmeprüfung und Bewertung von Bewerbungen
Aufnahmeprüfung
ARTIKEL 5 - (1) Diejenigen, die in die Positionen von Rechtsberatern oder Anwälten in der TCDD-Organisation berufen werden, werden gemäß der Erfolgsreihenfolge am Ende der Aufnahmeprüfung besetzt, die vom TCDD gemäß der Position und Anforderung eröffnet wird.
(2) Die Anzahl der Bewerber, die zur Aufnahmeprüfung eingeladen werden sollen, darf nicht mehr als das Fünffache der maximal zu besetzenden Planstellen und / oder Planstellen betragen. Die Kandidaten, die die gleiche Punktzahl wie der letzte Rang haben, werden als Ergebnis der mit dem KPSSP3 vorgenommenen Rangliste zur Prüfung abgerufen.
Eingangsprüfung Ankündigung
ARTIKEL 6 - (1) Zulassungsvoraussetzungen, erste und letzte Bewerbungsfrist, Ort und Form der Bewerbung, Basispunktzahl von KPSSP3, maximale Anzahl von Stellen oder Positionen, die für die Ernennung geplant sind, Anzahl der Personen, die die Prüfung ablegen können, Art der Prüfung, Ort, Zeit und für die Bewerbung erforderliche Unterlagen durch andere Überlegungen bestimmt Prüfungskommission nach Bedarf und bis zum Prüfungstermin mindestens einen Monat vor der Veröffentlichung des Amtsblatts mit der Türkei angekündigt, um in mindestens einer der höchsten in den ersten fünf Zeitungsauflagen veröffentlicht zu werden, wird täglich im Allgemeinen veröffentlicht und am Schwarzen Brett mit der TCDD-Website veröffentlicht.
Voraussetzungen für die Aufnahmeprüfung
ARTIKEL 7 - (1) Um die Aufnahmeprüfung zu beantragen;
a) die allgemeinen Bedingungen gemäß Artikel 657 des Beamtengesetzes Nr. 48 zu tragen,
b) Abschluss an juristischen Fakultäten oder Hochschuleinrichtungen, deren Gleichwertigkeit vom Hochschulrat akzeptiert wird,
c) die in der Prüfung des KPSSP3-Score-Typs angegebene Basispunktzahl erhalten haben, wie in der Ankündigung der Frist angegeben,
ç) am letzten Tag des Antragstermins eine Anwaltslizenz für die Position des Anwalts zu besitzen,
Bedingungen werden gesucht.
Für die Bewerbung einzureichende Unterlagen
ARTIKEL 8 - (1) Bewerber, die die Aufnahmeprüfung ablegen möchten, füllen das Bewerbungsformular aus, das bei der Personalabteilung oder auf der Website von TCDD erhältlich ist, und fügen die folgenden Dokumente hinzu:
a) Original oder genehmigtes Muster des Diplom- oder Abschlusszeugnisses (Original oder beglaubigte Kopie des Diplomäquivalenznachweises derjenigen, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben).
b) Das Original oder die genehmigte Kopie der Anwaltslizenz.
c) Drei Passfotos.
ç) Computerausgabe von KPSS (B).
d) fortsetzen.
(2) Die in Absatz 1 aufgeführten Dokumente können von den öffentlichen Einrichtungen oder der TCDD an dem Ort, an dem sich der Antragsteller befindet, genehmigt werden, sofern das Original eingereicht wird.
Bewerbungsverfahren
ARTIKEL 9 - (1) Antrag auf Aufnahmeprüfung; Dies kann persönlich, per Hand oder per Post auf der TCDD-Website erfolgen, sofern dies in der Anzeige oder in der Anzeige angegeben ist.
(2) Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens am Ende der Frist bei der Personalabteilung eingereicht werden. Verspätungen in der Post werden nicht berücksichtigt.
Prüfung der Bewerbungen und Annahme der Kandidaten
ARTIKEL 10 - (1) Die Sekretariatsdienste der Aufnahmeprüfung werden von der Personalabteilung durchgeführt. Die Personalabteilung prüft die rechtzeitig eingereichten Bewerbungen und stellt fest, ob die für die Bewerber erforderlichen Bedingungen vorliegen. Kandidaten, die die Anforderungen erfüllen, werden einem Ranking unterzogen, das von dem Kandidaten ausgeht, der die höchste Punktzahl in der in der Ankündigung angegebenen KPSSP3-Punktzahl und nicht mehr als das Fünffache der maximalen Anzahl von Positionen oder Positionen erzielt hat, deren Ernennung geplant ist. Für den KPSSP3-Punktetyp werden auch Kandidaten mit der gleichen Punktzahl wie die letzte Punktzahl zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Kandidaten, die in der Rangliste aufgeführt sind, werden auf der TCDD-Website und an der Pinnwand bekannt gegeben.
Prüfungskommission
ARTIKEL 11 - (1) Unter dem Vorsitz der Prüfungskommission der Generaldirektor oder ein stellvertretender Generaldirektor; Es besteht aus zwei Mitgliedern, die vom General Manager unter den Aufsichtsbehörden, Rechtsberatern oder Anwälten ernannt werden, und fünf ständigen Mitgliedern, dem Ersten Rechtsberater und dem Leiter der Personalabteilung. Darüber hinaus werden vom Generaldirektor drei stellvertretende Mitglieder unter den in diesem Absatz genannten Mitgliedern bestimmt. Wenn die Hauptmitglieder aus irgendeinem Grund nicht an der Prüfungskommission teilnehmen können, treten die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Bestimmung der Prüfungskommission bei.
(2) Die Prüfungskommission tritt mit der Gesamtzahl der Mitglieder zusammen und entscheidet mit Stimmenmehrheit. Während der Abstimmung wird keine Abstimmung durchgeführt.
(3) Vorsitzender und Mitglieder der Prüfungskommission; Sie können nicht an Prüfungen teilnehmen, auch wenn sie geschieden sind, zusammen mit ihrem Ehepartner, Blut zweiter Stufe (einschließlich dieses Grades) und Verwandten oder Adoptionen.
TEIL DREI
Aufnahmeprüfung
Form der Aufnahmeprüfung
ARTIKEL 12 - (1) Die Aufnahmeprüfung erfolgt in zwei Schritten, mündlich, mündlich, mündlich und schriftlich.
Prüfungsfächer
ARTIKEL 13 - (1) Prüfungsgegenstände sind:
a) Verfassungsrecht.
b) Zivilrecht.
c) Obligationenrecht.
ç) Handelsrecht.
d) Zivilprozessrecht.
e) Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.
f) Verwaltungsrecht.
g) Verwaltungsstrafgesetz.
i) Strafrecht
h) Strafprozessrecht.
i) Arbeitsrecht
(2) TCDD kann auch zusätzliche Fächer bestimmen, sofern diese in der Aufnahmeprüfungsankündigung enthalten sind.
Klausur geschrieben
ARTIKEL 14 - (1) Die gesamte oder ein Teil der schriftlichen Prüfung kann vom TCDD nach der klassischen Methode, die aus offenen Fragen besteht, oder nach der Multiple-Choice-Testmethode sowie vom ÖSYM oder den Universitäten nach denselben Methoden durchgeführt werden. Falls die schriftliche Prüfung an ÖSYM oder eine Universität gerichtet ist, werden die Verfahren und Grundsätze für die Prüfung durch das Protokoll festgelegt, das mit der jeweiligen Institution zu erstellen ist.
(2) Wenn die schriftliche Prüfung von TCDD abgelegt wird, werden die Prüfungsfragen von der Prüfungskommission vorbereitet. Die Prüfung wird vom Präsidenten und von Mitgliedern der Prüfungskommission unterzeichnet, aus denen die Fragen, Punktzahlen und die Dauer der Prüfung hervorgehen. Doppelte Fragebögen werden in Umschlägen versiegelt und versiegelt und in Anwesenheit von Kandidaten im Prüfungssaal geöffnet. Bei der Vorbereitung, Pflege und Auswertung der Fragen wird die Vertraulichkeit gewahrt. Die schriftliche Prüfung wird von der Personalabteilung unter Aufsicht und Aufsicht des für diese Arbeit eingesetzten Personals und der Mitglieder der Prüfungskommission durchgeführt.
(3) Die Bewertung der schriftlichen Prüfung erfolgt über hundert Punkte. Um in der Prüfung erfolgreich zu sein, müssen mindestens 70 Punkte erzielt werden.
(4) Diejenigen, die die schriftliche Prüfung bestanden haben, werden auf der TCDD-Website und auf der Anschlagtafel bekannt gegeben.
Mündliche Prüfung
ARTIKEL 15 - (1) Im Falle einer schriftlichen Prüfung werden die Kandidaten in der Reihenfolge ihres Erfolgs in der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung eingeladen, einschließlich der Kandidaten, die dem letzten Kandidaten entsprechen. Nur im Falle einer mündlichen Prüfung werden die Kandidaten zu der Prüfung eingeladen, die nicht mehr als das Fünffache der Anzahl der zu ernennenden Positionen oder Positionen beträgt. Dies geht aus der Rangfolge hervor, die vom Kandidaten mit der höchsten KPSSP3-Punktzahl ausgeht. Aufgrund des Rankings des Kandidaten mit der höchsten KPSSP3-Punktzahl werden auch Kandidaten mit der gleichen Punktzahl und Kandidaten mit der gleichen Punktzahl zur Prüfung eingeladen.
(2) Die schriftlichen Prüfungsergebnisse derjenigen, die zur mündlichen Prüfung berechtigt sind, sowie Ort, Tag und Uhrzeit der Prüfung werden mindestens zwanzig Tage vor dem Termin der mündlichen Prüfung auf der TCDD-Website und am Schwarzen Brett bekannt gegeben.
(3) Kandidaten in mündlicher Prüfung;
a) 13 Der Kenntnisstand zu den im dritten Artikel genannten schriftlichen Prüfungsfächern.
b) Verstehen und Zusammenfassen eines Themas, Ausdrucksfähigkeit und Argumentationsfähigkeit,
c) Qualifikation, Repräsentationsfähigkeit, Eignung des Verhaltens und Reaktionen auf den Beruf,
ç) Selbstbewusstsein, Überzeugungskraft und Glaubwürdigkeit,
d) allgemeine Fähigkeit und allgemeine Kultur,
e) Offenheit für wissenschaftliche und technologische Entwicklungen,
Die Punkte werden separat ausgewertet.
(4) Die Bewerber werden von der Prüfungskommission auf fünfzig Punkte für Unterabsatz (a) des dritten Absatzes und für jedes der unter (b) bis (e) genannten Merkmale bewertet, und die angegebenen Punktzahlen werden getrennt erfasst.
(5) Ergebnisse: Die Ergebnisse jeder Prüfungskommission sind in den Ergebnissen der mündlichen Prüfungen als einzige Durchschnittsnote anzugeben, sofern die Anmerkungen zu einhundert vollen Punkten gesondert angegeben werden.
(6) Um in der mündlichen Prüfung als erfolgreich zu gelten, muss das arithmetische Mittel der Punkte, die der Vorsitzende und die Mitglieder der Kommission für einhundert volle Punkte angeben, mindestens siebzig betragen.
Bewertung und Ankündigung der Aufnahmeprüfung
ARTIKEL 16 - (1) Prüfungskommission, die schriftliche und mündliche Prüfung der Aufnahmeprüfung schriftlich, wenn der Durchschnitt der schriftlichen und mündlichen Prüfungsnoten nur bei mündlicher Prüfung gilt, wobei die höchste Punktzahl in der mündlichen Prüfung ausgehend vom Kandidaten die Erfolgsquote bestimmt und die endgültige Erfolgskategorie festlegt. Das Erfolgsranking beginnt mit dem Feld mit der höchsten Bewertung. Wenn die Prüfungsergebnisse gleich sind, wird dem Kandidaten mit einer hohen KPSSP3-Bewertung Priorität eingeräumt. Als Ergebnis dieser Rangfolge wird festgelegt, dass der Kandidat die in der Ankündigung angegebene Anzahl von Positionen und Positionen nicht überschreitet, und der Ersatzkandidat darf nicht die Hälfte der in der Ankündigung angegebenen Anzahl von Positionen oder Positionen überschreiten.
(2) Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden auf der TCDD-Website und am Schwarzen Brett bekannt gegeben. Darüber hinaus erfolgt eine schriftliche Mitteilung an die Kandidaten, die die Prüfung tatsächlich gewonnen haben, sowie an die Ersatzkandidaten in der Reihenfolge der Ernennung. Die in der Reihenfolge ihres Erfolgs zu erstellende Reservekandidatenliste ist sechs Monate ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gültig. Bei Vakanzen des ernannten Personals oder der Stellen innerhalb dieses Zeitraums erfolgt die Zuteilung der Stellvertreter in der Reihenfolge ihres Erfolgs.
(3) Die Dokumente, die sich auf die Prüfung der Aufträge beziehen, die relevanten Dateien in den relevanten Dateien; Diejenigen, die scheitern, aber trotz ihres Erfolgs aus keinem Grund ernannt werden können, werden bis zur nächsten Prüfung von der Personalabteilung aufbewahrt, sofern sie nicht weniger Zeit für die Erhebung einer Klage haben.
Appell an das Prüfungsergebnis
ARTIKEL 17 - (1) Die Bewerber können gegen das Prüfungsergebnis schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse Einspruch einlegen. Die Einwände werden von der Prüfungskommission spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen bewertet und abgeschlossen und den betroffenen Parteien schriftlich mitgeteilt.
Viertes Kapitel
Sonstiges und Schlussbestimmungen
Zuweisungsvorgänge
ARTIKEL 18 - (1) In dem Zeitraum, der in der Mitteilung angegeben ist, an diejenigen Personen zu richten, die aufgrund der Aufnahmeprüfung erfolgreich waren;
a) Bei elektronischem Eingang der Anträge ein Zeugnis über einen Abschluss oder eine Abschlussprüfung und eine beglaubigte Kopie der Anwaltslizenz,
b) eine schriftliche Erklärung über die Abwesenheit des Wehrdienstes durch männliche Kandidaten,
c) Schriftliche Erklärung, dass es kein Hindernis für ihre gesundheitliche Tätigkeit gibt,
ç) schriftliche Erklärung des Strafregisters,
d) 4-Passfotos,
e) Warenerklärung,
Auf schriftlichen Antrag überträgt TCDD Mitarbeiter von Rechtsanwälten und Rechtsanwälte durch TCDD.
(2) Aufträge von Personen, die die erforderlichen Unterlagen nicht fristgerecht einreichen, werden nicht vorgenommen.
Falschdarstellung
ARTIKEL 19 – (1) Unter denjenigen, die die Aufnahmeprüfung bestehen, werden die Prüfungsergebnisse derjenigen, bei denen festgestellt wird, dass sie im Bewerbungsformular für die Prüfung falsche Angaben gemacht oder Dokumente vorgelegt haben, als ungültig betrachtet und ihre Ernennung wird nicht vorgenommen. Selbst wenn ihre Aufgaben erfüllt sind, werden sie storniert. Sie können keine Rechte geltend machen.
(2) Es werden strafrechtliche Beschwerden an die Generalstaatsanwaltschaft über diejenigen erhoben, von denen festgestellt wird, dass sie falsch dargestellt oder Dokumente vorgelegt haben.
Erklärung
ARTIKEL 20 - (1) Informationen über diejenigen, die die Aufnahmeprüfung erfolgreich bestanden und ernannt haben, werden der staatlichen Personalpräsidentschaft innerhalb von XNUMX Tagen über das elektronische Antragssystem mitgeteilt.
Umstände ohne Bestimmung in der Verordnung
ARTIKEL 21 - (1) In Fällen, in denen diese Verordnung keine Bestimmung enthält, gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung für die Ernennungen von Beamten mit der Nummer 657 und Erste Ernennungen für öffentliche Aufgaben sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften.
Geltung
ARTIKEL 22 - (1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Exekutive
ARTIKEL 23 - (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung werden vom Generaldirektor der Staatsbahnen der Republik Türkei durchgesetzt.

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