TÜLOMSAŞ Ausschreibungsmodernisierung Ausschreibung

DIE MODERNISIERUNG DES LACKES
ARBEITSPLATZ LOCOMOTIVE BRIKU DIRECTORATE
DATEINUMMER 85.02 / 122187
TENDER DATUM UND UHRZEIT 11.07.2012 14: 00
ANHANG GESCHICHTE 20.06.2012
AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN
SPEZIFIKATIONSPREIS / BANKKONTO NR.: 100, - TL / VAKIFBANK ESK. ŞB. - TR80 0001 5001 5800 0207 5535 73
ANGEBOT DES ANGEBOTS Yaşar UZUNÇAM
INTERESSE DES ANGEBOTS Asuman KARAGÖZ
Telefon und Fax Nein 0-222-224 00 00 (4435-4436)
Einkauf: 225 50 60, Hauptsitz: 0-222-225 72 72
ELEKTRONISCHE MAIL-ADRESSE Preparing@tulomsas.com.tr
der Auftragnehmer
BEWEGUNG MIT OFFENEM AUSSCHREIBUNGSVERFAHREN
VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN FÜR SERVICEKÄUFE
(FÜR LOKALE ANGEBOTE)
I - ANGEBOT DES ANGEBOTS UND DER ANGEBOTE
Artikel 1 - Informationen zum Geschäftsinhaber
1.1. Der Inhaber des Geschäfts;
a) Name: Der Auftragnehmer (Türkei Lokomotive und Motor Industry Inc.
b) Anschrift: Ahmet Kanatli Cad. 26490 ESKİŞEHİR
c) Telefonnummer: 0 222-224 00 00 / (4435-4436)
d) Faxnummer: 0 222-225 50 60 (Kauf) - 225 72 72 (Hauptsitz)
e) E-Mail-Adresse: tulomsas@tulomsas.com.tr
f) Name, Nachname / Titel des zuständigen Personals: Yaşar UZUNÇAM - Chef
1.2. Bieter können Informationen über das Angebot erhalten, indem sie das Personal unter den oben genannten Adressen und Nummern kontaktieren.
Artikel 2- Informationen zum Vertragsgegenstand
Die Dienstleistung des Angebotsgegenstandes;
a) Name: Modernisierung der Färberei TÜLOMSAŞ.
b) JCC-Registrierungsnummer: 2012 / 77203
c) Menge und Typ: 1-Stücke
d) Ort: TÜLOMSAŞ
e) Sonstige Angaben: Gemäß 250.173-Nr.
Artikel 3 - Informationen zu Angeboten
Informationen zur Ausschreibung:
a) Ausschreibungsverfahren: Offenes Ausschreibungsverfahren
b) TALOMSAŞ Ahmet Kanatlı Cad. 26490 ESKISEHIR
c) Ausschreibungsdatum: 11.07.2012
d) Ausschreibungszeit: 14.00
e) Treffpunkt der Ausschreibungskommission: TÜLOMSAŞ Tender Commission Meeting Hall
Artikel 4 - Beschaffung und Beschaffung des Ausschreibungsdokuments
4.1. Die Ausschreibungsunterlagen können an der unten angegebenen Adresse als kostenlos angesehen werden. Diejenigen, die ein Angebot einreichen, sind jedoch verpflichtet, die vom Auftraggeber genehmigte Ausschreibungsunterlage zu erwerben.
a) Die Ausschreibungsunterlagen sind zu sehen: TÜLOMSAŞ Einkaufsversorgungsabteilung
b) Ort des Kaufs des Ausschreibungsdokuments: Einkaufsabteilung von TÜLOMSAŞ
c) Verkaufspreis der Ausschreibung (inkl. MwSt.): 100, - TL
4.2. Das Ausschreibungsdokument wird von einer Reihe von Kompassen begleitet, die die Dokumente im Inhalt zeigen. Der Bieter prüft die Echtheit der die Ausschreibungsunterlagen bildenden Unterlagen und die Vollständigkeit der Unterlagen. Nach dieser Prüfung erhält der Auftraggeber die vom Bieter unterzeichnete Erklärung auf dem Kompass, aus der hervorgeht, dass der Bieter alle Unterlagen erhalten hat, aus denen das Ausschreibungsdokument gemäß dem Original besteht.
4.3. Es wird davon ausgegangen, dass der Bieter die Bedingungen und Regeln der Ausschreibungsunterlagen akzeptiert hat.
Artikel 5 - Angebotplatz
5.1. Angebote: TÜLOMSAŞ Einkaufsabteilung
5.2. Gebote können bis zu dem Datum und der Uhrzeit des Angebots an dem oben genannten Ort abgegeben werden und können auch per Einschreiben verschickt werden. Angebote, die erst zum Zeitpunkt des Angebots den Auftrag erhalten, werden nicht berücksichtigt.
5.3. Angebote, die an den Auftraggeber abgegeben werden oder von ihm eingehen, können aus keinem Grund zurückgezogen werden, es sei denn, es wird ein Nachtrag abgegeben.
5.4. Wenn der für das Angebot festgelegte Zeitpunkt mit dem Feiertag übereinstimmt, wird das Angebot am ersten Geschäftstag nach dem Datum an demselben Ort abgehalten, und die bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Angebote werden angenommen.
5.5. Falls sich die Arbeitszeit später ändert, wird das Angebot zu dem oben genannten Zeitpunkt abgehalten.
5.6. Zeiteinstellung der Türkei Rundfunk- und Fernsehanstalt (TRT) auf nationaler Zeiteinstellung basiert.
Artikel 6 - Geltungsbereich der Ausschreibungsunterlagen
6.1. Das Ausschreibungsdokument besteht aus den folgenden Dokumenten.
a) Administrative Spezifikation und Liste der Anforderungen
b) Technische Spezifikationen (250.173-Nr.
c) Vertragsentwurf
d) Allgemeine Servicebedingungen (nicht im Ausschreibungsdokument enthalten)
e) Standardformulare (Einheitspreis, Lineal, befristeter Garantieschein, Praktikumsbescheinigung, Zertifikat über den Partnerschaftsstatus)
6.2. Im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen dieser Spezifikation bilden der vom Auftraggeber veröffentlichte Nachtrag und schriftliche Erklärungen der Verwaltung auf schriftlichen Antrag der Bieter einen verbindlichen Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
6.3. Der Bieter muss den Inhalt aller oben genannten Dokumente sorgfältig prüfen. Bei Nichteinhaltung der Bedingungen für die Einreichung des Vorschlags liegt die Verantwortung beim Bieter. Angebote, die nicht dem in der Ausschreibungsunterlage beschriebenen und beschriebenen Verfahren entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
II - FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER TEILNAHME AM ANGEBOT
Artikel 7 - Erforderliche Dokumente und Qualifikationskriterien
7.1. Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, müssen die Bieter folgende Unterlagen in der folgenden Reihenfolge einreichen:
a) Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer oder der Industrie- oder Handelskammer, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingetragen ist;
1) Bei einer realen Person ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie bei der Industrie- und Handelskammer oder der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist.
2) Falls es sich um eine juristische Person handelt, wird sie von der Handelskammer und / oder Industrie erhalten, wenn sie gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Register der juristischen Person eingetragen ist.
b) Unterschriftenerklärung oder Unterschriftsrundschreiben, aus denen hervorgeht, dass sie zum Bieten berechtigt ist;
1) Notarielle Unterschriftenerklärung bei einer echten Person,
2) Im Falle einer juristischen Person wird der letzte Status angegeben, der die Personen, Mitglieder oder Gründer der juristischen Person und die Personen, die der juristischen Person unterstehen, entsprechend ihrem Interesse angibt.
c) Angebotsschreiben im Anhang der Spezifikation,
d) Vorübergehende Garantie, deren Form und Inhalt im Anhang der Spezifikation angegeben sind,
e) Qualifikationsdokumente, die in dieser Spezifikation angegeben sind,
f) notariell beglaubigte Vollmacht zur Teilnahme an der Ausschreibung und notariell beglaubigte Unterschriftenerklärung zur Teilnahme an der Ausschreibung bei Vollmachten,
g) die Liste der Bauarbeiten und Unterauftragnehmer, die der Unterauftragnehmer für die Verwendung eines Unterauftragnehmers in Betracht zieht, wenn der Unterauftragnehmer verwendet werden darf,
h) gegebenenfalls Berufserfahrung Zertifikat, das Dokument vorgelegt Berufserfahrung des Bieters nachweisen, wenn sie an einen Partner Unternehmen gehören mehr als die Hälfte der Aktien, die Türkei Kammern und Börsen Union oder Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfer nach der ersten Ankündigung Datum durch Finanzberater oder Notare eine Bescheinigung über den Status der Partnerschaft, aus der hervorgeht, dass diese Bedingung seit einem Jahr ununterbrochen aufrechterhalten wurde
i) Andere vom Auftraggeber angeforderte Dokumente: -
7.2. Zu durchsuchende Dokumente nach fachlichen und technischen Qualifikationen und nach den Kriterien, die diese Dokumente erfüllen müssen:
7.2.1. Die Bieter müssen eine Bescheinigung über die Berufserfahrung vorlegen. Das Zertifikat über die Berufserfahrung ist das Dokument, das die Erfahrung der Arbeit in den letzten fünf (5) Jahren im In- oder Ausland und im öffentlichen oder privaten Sektor sowie den vertraglichen Vertrag zeigt, der als nicht fehlerhaft und fehlerhaft gilt.
Das Zertifikat über die Berufserfahrung wird vom öffentlichen Auftraggeber vom öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des Bieters bei der Lieferung des Materials / der Dienstleistung, das in öffentlichen Einrichtungen und Organisationen im Rahmen einer Verpflichtung erbracht wird, genehmigt. Im Rahmen einer Zusage legen die Auftragnehmer bei der Lieferung von Material / Dienstleistungen für den privaten Sektor für ihre Berufserfahrung der Ausschreibungskommission die für die Durchführung dieses Vertrags erstellten Beschaffungsverträge und Rechnungskopien den Ausschreibungsunterlagen bei.
Als Berufserfahrung wird für einen Auftrag oder ein Werk, das Gegenstand des Angebots ist, ein Bescheinigung über die Berufserfahrung für einen einzigen Vertrag vorgelegt, und zwar in Höhe von mindestens 25% des vom Bieter angebotenen Preises.
Die aufgrund eines einzigen Vertrags erhaltenen Arbeitserfahrungsdokumente werden bei der Zertifizierung der gewünschten Berufserfahrung im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand bewertet. Mehr als eine Berufserfahrung, auch wenn sie zu ähnlichen Jobs gehören, wird nicht berücksichtigt.
Ähnliche Berufe, die in der Berufserfahrung zu bewerten sind;
Lokomotive, Wagen usw. Das Malen für Fahrzeuge, die Errichtung einer Spachteleinrichtung gilt als ähnliche Arbeit.
Die Ausschreibungskommission wird bei der Bewertung der Kompetenz, die die als Arbeitserfahrung eingereichten Unterlagen vorlegen, hinsichtlich der Ähnlichkeit mit der Arbeit und des in der Ausschreibung festgelegten Mindestbetrags ähnlich sein.
1 1 / 1 / 2003 Anzahl der Arbeitserfahrungen in den Dokumenten, aus denen die Arbeitserfahrung der nach dem Datum geleisteten Arbeit hervorgeht; Hersteller letzter Türkei Institut für Statistik Monat des Monat, in dem der Vertrag Preise Tabelle der Index Ergebnisse von Teilsektor „Allgemein“ Spalte (2003 = 100 Base-Year) Index aktualisiert wird durch Koeffizienten durch den Anteil des Index des Vormonats, der Monat gefunden unterzeichnet wurde, in dem das Datum der ersten Mitteilung oder Einladung .
2 1 / 1 / 2003 Arbeitserfahrung vor dem Datum der Arbeitserfahrung in Dokumenten, die die Menge der Arbeitserfahrung belegen; State Institute of Statistics Großhandelspreisindex des Vormonats (1994 = 100 WPI) Tabelle: Index der 2-Generalzeile, 2002 Dezember des Jahres WPI-Tabelle: 2-Generalzeile zum Index um den Koeffizienten über dem 1 / 1 / 2003-Datum bis zum es wird aktualisiert. Berechnet diesen Betrag, fand das Jahr 2003 Januar Türkei Statistical Institute Erzeugerpreisindex Ergebnisse der einzelnen Teilsektoren Tabelle „Allgemein“ Spalte (2003 = 100 Base-Year) Index, die ersten Mitteilung oder eine Einladung für den vergangenen Monat, der Monat, in dem die Geschichte des Index im Verhältnis Koeffizient durch die wird über aktualisiert.
3) in Kaufangeboten durch die türkische Lira und Fremdwährungs Zusammenhang mit der Arbeit Arbeitserfahrung verbunden Verträgen, die Dokumente in Höhe von Berufserfahrung, das historische Dokument Business-Thema zeigt veröffentlicht Auslagerung Kauf Wechselkurs Türkische Zentralbank im Amtsblatt in türkische Lira übersetzt. Dieser Betrag wird gemäß den Grundsätzen der Absätze 1 und 2 aktualisiert.
4) Bei Angeboten, die Gebote in Fremdwährung abgeben dürfen; Fremdwährung Verträge Zusammenhang mit der Arbeit Berufserfahrung verbunden, um die Dokumente in Höhe von Berufserfahrung, das erste Mitteilung oder Einladung Datum in der Zentralbank der Republik Türkei im Amtsblatt in die Hauptwährungen übersetzt veröffentlicht zeigt auf dem Kreuzkurs zu bieten.
5) Bei Angeboten, die Gebote in Fremdwährung abgeben dürfen; Die Menge an Arbeitserfahrungen in den Dokumenten, aus denen die Arbeitserfahrung in Bezug auf die in türkischen Liras erteilten Arbeiten hervorgeht, die mit dem Bieter in Fremdwährung verbunden sind, wird im Rahmen der Bestimmungen in den Absätzen 1 und 2 aktualisiert. Von diesem Betrag, Datum der ersten Mitteilung oder im Amtsblatt veröffentlicht Einladung der Republik Türkei Zentralbank Währung an der Börse zu verkaufen, umgewandelt Währungsbasis anbieten zu können.
Ausschreibungskommissionen werden verwendet, um die Informationen in den von den Bietern eingereichten Dokumenten über die Arbeitserfahrung zu prüfen. Arbeitserfahrungsdokumente, Abnahmeprotokolle, Zahlungsdokumente und, falls eine Arbeit die Anreize erhöht, Zusatzverträge und Übertragungsverträge, wie etwa eine Partnerschaftsvereinbarung, Dokumente, wie die erforderlichen, von denen, die im Ausland tätig sind, können das Äquivalent dieser Dokumente verlangen.
Diese Verträge dürfen nicht zum Nachweis der Arbeitserfahrung verwendet werden, da die im Vertragspreis nicht angegebenen Verträge oder die als kostenlos bezeichnete Arbeit nicht die Menge der Arbeitserfahrung einschließen.
7.2.2 Bieter müssen in ihren Angeboten alle Ausrüstungen angeben, die nicht in den technischen Spezifikationen festgelegt sind, sich jedoch auf das Ofenanstrichkabinen-System beziehen.
7.2.3. Falls es sich bei dem Bieter um ein Konsortium handelt, wird der vom Notar genehmigte Konsortialvertrag dem Angebot beigefügt.
7.2.4. Die Bieter legen ihre vorläufigen Projekte für das gesamte System zusammen mit dem Vorschlag vor.
7.2.5. Der Bieter muss alle erforderlichen Berechnungen vorlegen, z. B. Lüftungsberechnungen für die Einrichtung der Anlage, Berechnung der Wärmelast der Kabinen und Beleuchtungsberechnungen.
7.2.6. Der Bieter gibt die Preise der Ersatzteile für das gesamte System sowie deren Preise an.
7.2.7. Die Bieter müssen ihre Informationen zu den Service- und Gewährleistungszeiten mitteilen, die sie bei einem Ausfall angeben.
7.2.8. Die Bieter müssen alle Artikel der technischen Spezifikation 250.173 einzeln und im Anhang des Angebots einreichen.
7.2.9. TULOMSAS ist befugt zu entscheiden, ob der Bieter technisch kompetent ist oder nicht. Bei Bedarf kann die Verwaltung die Einrichtungen des Bieters (falls vorhanden, Unterauftragnehmer) besuchen und die durchgeführten Arbeiten prüfen. Als Ergebnis dieser Überprüfung wird der Lieferant, der 70 nicht gemäß dem Lieferantenqualifikationsformular bewerten kann, von der Bewertung ausgeschlossen.
7.3. Wie man Dokumente einreicht:
7.3.1. Die Bieter müssen das Original oder das vom Notar genehmigte Exemplar der oben genannten Dokumente vorlegen. Werden Arbeitserfahrungsbescheinigungen für die Arbeiten oder ähnliche Arbeiten angefordert, so werden die Originale der notariell beglaubigten Arbeitserlaubnis vom Auftraggeber vor der Genehmigung des Ausschreibungsbeauftragten vom Auftraggeber eingereicht.
7.3.2. Die notariell beglaubigten Dokumente müssen mit der vollständigen Anmerkung versehen sein; diejenigen, deren Kopie oder Fotokopie genehmigt und genehmigt wurde, stimmen mit denjenigen überein, die ini eingereicht wurden, oder diejenigen, die die Anmerkung enthalten, werden nicht als gültig betrachtet.
7.3.3. Die Bieter können die Originale der Dokumente mit den von der Ausschreibungskommission in den Worten görül geschriebenen Fotokopien ändern, wobei das Original während des Angebots gesehen wurde.
7.3.4. Wenn Qualitätskontrolldokumente angefordert werden; Dieser Artikel ist leer.
Artikel 8- Offenheit der Ausschreibung für ausländische Bieter: Nur örtliche Bieter können an dieser Ausschreibung teilnehmen.
Artikel 9- Diejenigen, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen können
9.1. Die unten aufgeführten Personen können weder direkt noch indirekt in irgendeiner Weise für sich selbst oder für andere als Unterauftragnehmer teilnehmen:
a) vorübergehend oder dauerhaft gemäß den Bestimmungen der Gesetze 4734 und 4735 und anderer Gesetze.
Personen, denen die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen untersagt ist, und Personen, die wegen des Anti-Terror-Gesetzes Nr. 3713 wegen Verbrechen und organisierter Kriminalität verurteilt wurden.
b) Personen, die von den zuständigen Behörden als betrügerische Insolvenz angesehen wurden.
c) Personen des öffentlichen Auftraggebers der Verwaltung oder Personen in den zuständigen Ausschüssen.
d) Verantwortliche für die Vorbereitung, den Abschluss und die Genehmigung von Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Arbeit des Auftraggebers.
e) Ehegatten von unterhaltsberechtigten Personen bis zum dritten Grad und Angehörigen bis zum zweiten Grad, Angehörigen und Adoptierenden bis zum zweiten Grad, wie in den Absätzen (c) und (d) angegeben.
f) die Gesellschafter und Gesellschaften der in den Absätzen c, d und e genannten Gesellschaften (ausgenommen Aktiengesellschaften, bei denen diese Personen nicht bestellt werden oder über 10% ihres Kapitals verfügen).
9.2. Auftragnehmer, die Beratungsleistungen für die angebotene Leistung erbringen, können nicht an der Ausschreibung für diese Arbeiten teilnehmen. Dieses Verbot gilt auch für Unternehmen mit einer Partnerschafts- und Managementbeziehung und für Unternehmen mit mehr als der Hälfte des Kapitals dieser Unternehmen.
9.3. Trotz der oben genannten Verbote werden die an der Ausschreibung teilnehmenden Bieter von der Ausschreibung ausgeschlossen und ihre Bietungsgarantien werden als Einnahmen verbucht. Wenn diese Bedingung nicht bei der Bewertung der Angebote festgelegt wird, wird die Garantie als Einnahmen verbucht, wenn der Auftrag an einen von ihnen vergeben wird, und das Angebot wird storniert.
Artikel 10 - Gründe für den Ausschluss von Angeboten
Bieter werden in folgenden Fällen von der Ausschreibung ausgeschlossen, wenn solche Fälle festgestellt werden:
a) Konkurs, Liquidation, Ausführung von gerichtlichen Arbeiten, Konkordatserklärung, Aussetzung der Arbeit oder ähnliche Situation gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in seinem eigenen Land.
b) Es wird eine Insolvenzentscheidung getroffen, eine obligatorische Liquidationsentscheidung getroffen, die gerichtliche Verantwortlichkeit ist aufgrund von Schulden an die Gläubiger oder in einer ähnlichen Situation nach den gesetzlichen Bestimmungen des eigenen Landes.
c) die endgültige Sozialversicherungsprämienschuld zum Zeitpunkt des Angebots.
d) mit einer endgültigen Steuerschuld zum Zeitpunkt des Angebots.
e) Im Laufe von fünf (5) Jahren vor dem Zeitpunkt des Angebots, das aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit durch eine gerichtliche Entscheidung verurteilt wurde.
f) Während der fünf (5) Jahre vor dem Zeitpunkt der Ausschreibung wird von der Verwaltung festgelegt, dass sie während der von der Verwaltung durchgeführten Arbeiten gegen die Geschäfts- oder Berufsethik verstößt.
g) Zum Zeitpunkt des Angebots wurde die berufliche Tätigkeit von der Kammer, in der sie eingetragen ist, verboten.
h) Unterrichtet durch die Verwaltung der von der Verwaltung angeforderten Informationen und Dokumente oder irreführender Informationen und - oder gefälschter Dokumente, die dazu bestimmt sind.
i) Teilnahme an der Ausschreibung, obwohl in Artikel 9 dieser Spezifikation angegeben ist, dass sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen kann.
j) Es wird festgestellt, dass sie sich an verbotenen Handlungen oder Verhaltensweisen beteiligen, die in der 11 dieser Spezifikation angegeben sind.
HINWEIS:
Sanayi Das Dokument der vorstehenden Absätze (a), (b) und (g) wird bei der angeschlossenen Handelskammer und / oder Industrie unter dem Namen "Ausschreibungsstatusdokument" beantragt.
Document das Dokument von Buchstabe e);
- Wirkliche Person gehört echten Menschen
- In Bezug auf die Bieter der juristischen Person,
• Verwaltungsratsmitglieder in Aktiengesellschaften
• In Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an den Unternehmensleiter oder an alle Partner,
• gehört zu den Partnern, der Gesamtzahl der assoziierten Partner und der Partner, die befugt sind, sie im Unternehmen zu vertreten,
• Alle Partner der Kollektivgesellschaften sind bei den Einheiten der Generaldirektion Statistik des Justizministeriums zu finden.
Artikel 11 - Verbotene Verben oder Verhaltensweisen
11.1. Folgende Handlungen oder Handlungen sind während der Ausschreibungsfrist verboten:
(a) Irreführung oder Versuch, das auf die Beschaffung bezogene Verfahren durch Betrug, Versprechen, Drohung, Einfluss, Nutzung, Einigung, Korruption, Bestechung oder auf andere Weise in die Irre zu führen.
b) die Bieter zögern zu lassen, die Teilnahme zu unterbinden, den Bietern Vorschläge zu machen oder ihnen vorzuschlagen, in einer Weise zu handeln, die den Wettbewerb oder die Ausschreibungsentscheidung beeinträchtigt.
c) Fälschung von Dokumenten oder Fälschungen zu arrangieren, zu verwenden oder zu versuchen.
d) in der Ausschreibung; Mehr als ein Angebot direkt oder indirekt direkt oder indirekt für sich selbst oder andere einreichen, außer bei alternativen Angeboten.
e) Teilnahme an der Ausschreibung, obwohl in Artikel 9 dieser Spezifikation angegeben ist, dass sie nicht an der Ausschreibung teilnehmen kann.
11.2. Die Bestimmungen des vierten Abschnitts des Gesetzes Nr. 4734 gelten für diejenigen, die dieser verbotenen Handlung oder Verhalten gemäß der Natur der Handlung oder des Verhaltens unterliegen.
Artikel 12 - Kosten für Gebote
Alle mit der Vorbereitung und Einreichung der Angebote verbundenen Kosten werden von den Bietern getragen. Der Auftraggeber haftet in keiner Weise für die dem Bieter entstandenen Kosten, unabhängig von Verlauf und Ergebnis des Angebots.
Artikel 13 - Ort der Arbeit
13.1. Um den Arbeitsplatz und seine Umgebung herumfahren; Es liegt in der Verantwortung des Bieters, alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Vorbereitung und zum Zusagen des Angebots erforderlich sind. Alle mit der Besichtigung des Arbeitsplatzes und seiner Umgebung verbundenen Kosten gehören dem Bieter.
13.2. Der Bieter besucht den Arbeitsplatz und seine Umgebung. Informationen über Form und Art des Arbeitsplatzes, Klimabedingungen, Umfang und Art der Arbeiten, die zur Ausführung der Arbeit auszuführen sind, und Menge und Typ der zu verwendenden Materialien sowie Kosten und Zeitaufwand für die Einrichtung der Baustelle einholen; nimmt alle erforderlichen Informationen in Bezug auf Risiken, außergewöhnliche Situationen und andere ähnliche Faktoren, die sich auf sein Angebot auswirken können.
13.3. Die Verwaltung erteilt die erforderliche Erlaubnis für das Betreten des Gebäudes und / oder des Grundstücks, auf dem die Arbeiten ausgeführt werden, wenn von den Bietern ein Antrag auf Einsicht in den Arbeitsort gestellt wird.
13.4. Bei der Bewertung der Angebote wird davon ausgegangen, dass der Bieter den Arbeitsplatz geprüft und den Vorschlag entsprechend vorbereitet hat.
Artikel 14 - Erläuterung im Ausschreibungsdokument
14.1. Bieter können ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Angebote bis zu sieben (7) Tage vor Einreichung der Vorschläge in der Ausschreibungsunterlage eine schriftliche Erklärung verlangen. Ersuchen um Klarstellung nach diesem Datum werden nicht berücksichtigt.
14.2. Wenn das Ersuchen um Klarstellung als angemessen erachtet wird, ist die vom Auftraggeber vorzulegende Erklärung allen Bietern zu übersenden, die die Ausschreibungsunterlagen schriftlich oder von Hand zur Unterschrift erhalten haben. Diese schriftliche Erklärung des Auftraggebers muss erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Bieter mindestens drei (3) Tage vor Ablauf der Angebotsfrist informiert werden.
14.3. Die Erklärung enthält eine Beschreibung des Problems und detaillierte Antworten der Verwaltung. Die Identität des Bieters, der eine Erklärung verlangt, wird jedoch nicht angegeben.
14.4. Die schriftlichen Erklärungen sind den Bietern vorzulegen, die die Ausschreibungsunterlagen nach dem Datum der Unterrichtung erhalten haben.
Artikel 15 - Änderung der Ausschreibungsunterlagen
15.1. Es ist wichtig, dass die Ausschreibungsunterlagen nach der Ankündigung der Ankündigung nicht geändert werden. Für den Fall, dass die Ankündigung Änderungen an den Anzeigen, Spezifikationen und Anhängen nach der Ankündigung vornehmen muss oder der Bieter vom Auftraggeber oder den Bietern schriftlich benachrichtigt wird, kann der Auftraggeber eine Änderung des Ausschreibungsdokuments vornehmen und den endgültigen Status erneut bekannt geben.
15.2. Der Nachtrag wird per Brief an alle Bieter versandt oder gegen die Unterschrift ausgehändigt und hat mindestens drei (3) Tage vor dem Ausschreibungsdatum zu erfolgen.
15.3. Wenn aufgrund der vorgenommenen Änderungen zusätzliche Zeit für die Vorbereitung der Angebote erforderlich ist, kann die Verwaltung den Termin für die Ausschreibung um einen Nachtrag um maximal zwanzig (20) Tage verschieben. Während des Aufschubzeitraums wird das Ausschreibungsdokument verkauft und die Gebote werden fortgesetzt.
15.4. Bei einem Nachtrag können die Bieter, die ihre Angebote vor dieser Vereinbarung abgegeben haben, ihre Angebote zurückziehen und erhalten die Möglichkeit zur erneuten Einreichung.
Artikel 16 - Verwaltungsfreiheit, das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist zu stornieren
16.1. In Fällen, in denen der Auftraggeber oder die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Unterlagen es als notwendig erachtet, um die Vergabe des Angebots zu verhindern, und festgestellt wird, dass keine Probleme vorliegen, die nicht korrigiert werden können, kann das Angebot vor Ablauf der Angebotsfrist storniert werden.
16.2. In diesem Fall wird die Annullierung des Angebots den Bietern unter Angabe des Rücktrittsgrundes mitgeteilt. Die Bieter werden auch über die Annullierung des Angebots bis zu diesem Zeitpunkt informiert.
16.3. Bei einer Annullierung des Angebots gelten alle Angebote als abgelehnt, und die Angebote werden ohne Öffnung an die Bieter zurückgegeben.
16.4. Bieter können wegen der Stornierung des Angebots keine Rechte beanspruchen.
Artikel 17-Subunternehmer
Die Ausschreibung / das gesamte Angebot kann nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden.
Artikel 17.1-Konsortium
Mehrere echte und / oder juristische Personen können ein Konsortium einreichen. Bieter, die durch Bilden eines Konsortiums ein Angebot einreichen, legen eine vom Notar genehmigte Konsortialvereinbarung vor, in der sie den koordinierenden Partner darüber informieren, dass sie ein Konsortium zur Durchführung dieser Arbeiten gebildet haben. Im Konsortialvertrag sollte angegeben werden, welcher Teil des Unternehmens und die realen Personen und juristischen Personen, aus denen sich das Konsortium zusammensetzt, verpflichtet sind, und die Kommunikation zwischen dem Koordinator und dem Partner bei der Erfüllung der Verpflichtung gewährleistet ist.
III - FRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER VORBEREITUNG UND EINREICHUNG VON ANGEBOTEN
Artikel 18- Währung in Angeboten und Zahlungen, Sprache des Angebots
18.1. Die Bieter müssen ihre Angebote in türkischen Lira (TL) einreichen. Die Zahlungen erfolgen in türkischer Lira (TL) wie im Vertrag angegeben.
18.2. Alle Dokumente, Anhänge und sonstigen Dokumente, aus denen der Vorschlag besteht, müssen in türkischer Sprache verfasst sein. Dokumente, die in einer anderen Sprache eingereicht werden, sind gültig, wenn sie zusammen mit einer türkischen Übersetzung eingereicht werden. In diesem Fall dient die türkische Übersetzung als Grundlage für die Auslegung des Vorschlags oder Dokuments.
Artikel 19 - Teilgebot
19.1. Ein Teilangebot für die Facharbeit kann nicht abgegeben werden.
Artikel 20 - Alternative Angebote
Alternative Angebote können nicht für das Angebot eingereicht werden.
Artikel 21 - Angebotsabgabe
21.1. Alle Dokumente, die gemäß dieser Spezifikation als Bedingung für die Teilnahme an dem Angebot erforderlich sind, einschließlich der Angebotsschreiben und der Angebotsgarantie, werden in einen Umschlag gelegt. Der Name, der Nachname oder der Handelsname des Bieters, die Anschrift, die Adresse des Angebots und die Adresse des Auftraggebers sind schriftlich niederzulegen. Die Umschlagsstelle des Umschlags muss vom Bieter unterzeichnet, versiegelt oder gestempelt sein.
21.2. Die Angebote werden dem Auftraggeber (wo die Angebote eingereicht werden) für die nummerierten Quittungen bis zu dem in der Ausschreibungsunterlage angegebenen Zeitpunkt eingereicht. Angebote, die nach diesem Zeitpunkt abgegeben werden, werden nicht angenommen und sind vor der Öffnung an den Bieter zurückzugeben.
21.3. Gebote können auch per Einschreiben mit der Post verschickt werden. Die per Post zu übermittelnden Angebote sind bis zu den in der Ausschreibungsunterlage angegebenen Ausschreibungszeiten an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Zeitpunkt des Eingangs der Angebote, der aufgrund der Verspätung der Stelle nicht bearbeitet wird, wird auf eine Minute festgelegt und nicht berücksichtigt.
21.4. Gebote können nicht zurückgezogen oder aus irgendeinem Grund geändert werden, es sei denn, ein Nachtrag wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Spezifikation abgegeben.
21.5. Wird die Angebotsfrist um einen Nachtrag verlängert, so gelten alle Rechte und Pflichten des Auftraggebers und der Bieter je nach Zeitpunkt der ersten Angebotsabgabe bis zur Frist für die Einreichung der Fristen als verlängert.
Artikel 22 - Form und Inhalt des Angebotsschreibens
22.1. Ausschreibungsschreiben sind schriftlich und unterzeichnet gemäß dem beigefügten Formblatt einzureichen.
22.2. Angebotsschreiben;
a) um anzugeben, dass die Ausschreibungsunterlagen vollständig gelesen und akzeptiert werden, und auf alle Artikel in den technischen Spezifikationen zu antworten, sofern in den technischen Spezifikationen angegeben,
b) Stimmt die Abfassung des angegebenen Preises eindeutig mit der Zahl und dem Artikel überein?
c) Name, Nachname oder Handelsname des Ausschreibungsschreibens müssen von berechtigten Personen unterschrieben sein.
Artikel 23 - Gültigkeitsdauer der Gebote
23.1. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt mindestens 60 (60) Tage ab dem Angebot. Kürzere Bewerbungsschreiben werden nicht berücksichtigt.
23.2. Im Notfall kann der Auftraggeber von den Bietern verlangen, dass die Gültigkeitsdauer des Angebots maximal um den oben genannten Zeitraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Angebots verlängert wird. Bieter können diese Aufforderung des Auftraggebers annehmen oder zurückweisen. Die Bietungsgarantie der Bieter, die den Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit des Angebots ablehnen, wird zurückgegeben.
23.3. Bieter, die den Antrag annehmen, müssen die Bestimmungen des neuen Angebotsgültigkeitszeitraums und die Bestimmungen über die vorläufige Garantie in jeder Hinsicht einhalten, ohne die Angebotsbedingungen und den Vertrag zu ändern.
23.4. Anfragen und Antworten müssen schriftlich, per Post oder per Hand zugestellt werden.
Artikel 24 - Kosten, die im Angebotspreis enthalten sind
24.1. Der Bieter muss die während der Vertragsanwendung zu zahlenden Steuern, Zölle, Gebühren und ähnlichen Kosten sowie Transport-, Entlade- und Stapelungskosten im Angebotspreis enthalten.
24.2. (24.1) Bei einer Erhöhung der Aufwandspositionen des Artikels oder der Bildung neuer Aufwandspositionen wird davon ausgegangen, dass der vorgeschlagene Preis den Anteil enthält, um solche Erhöhungen oder Differenzen abzudecken.
24.3. Darüber hinaus sind die Schulungskosten in den technischen Spezifikationen usw. angegeben. im Angebotspreis enthalten.
24.4. Für diesen Kauf wird dem Auftragnehmer Mehrwertsteuer (MwSt) gezahlt.
Artikel 25 - Geldschein
25.1. Die Bieter müssen eine Bietungsgarantie in Höhe des von ihnen festgelegten Betrags vorlegen, der nicht unter 3% des angebotenen Preises liegt. Die Angebote der Bieter, die weniger als% 3 des angebotenen Preises anbieten, werden von der Bewertung ausgeschlossen.
25.2. Garantiebriefe für Banken und private Finanzinstitute, die als vorläufige Bürgschaft angeboten werden, müssen mindestens dreißig (30) Tage länger sein als die Gültigkeitsdauer des Angebots.
25.3. Gebote, für die keine akzeptable vorläufige Garantie abgegeben wurde, werden von der Verwaltung mit der Begründung ausgeschlossen, dass die erforderlichen Teilnahmebedingungen nicht erfüllt werden können.
Artikel 26 - Werte, die als Garantie gelten
26.1. Die als Sicherheit zu akzeptierenden Werte sind unten aufgeführt.
a) Bargeld in der Währung des Vorschlags.
b) Garantiebriefe von Banken und privaten Finanzinstituten im Angebot.
c) Inländische Schuldverschreibungen des Staates, die vom Unterstaatssekretariat für Staatskasse ausgestellt wurden, und Dokumente, die anstelle dieser Anleihen ausgegeben wurden.
26.2. Die in Buchstabe c genannten Schuldscheindarlehen und die Ausgabe von Zinsen am Nominalwert der anstelle dieser Wertpapiere ausgestellten Dokumente gelten als Garantie über den dem Kapital entsprechenden Verkaufswert.
26.3. Ähnliche Gesetze Türkiye in Übereinstimmung mit dem Schreiben von Garantien für den Betrieb erlaubt, sie hielten ausländische Bänke sind auch als Sicherheit akzeptiert.
26.4. Im Falle eines Garantieschreibens müssen Umfang und Form dieses Schreibens den Grundsätzen oder den einschlägigen Gesetzen in dem der Ausschreibungsunterlage beigefügten Formular entsprechen. Zuwiderhandlungen gegen die Grundsätze des Formulars oder der zugehörigen Gesetzgebung werden Garantiebriefe nicht als gültig anerkannt.
26.5. Garantien können durch andere als Sicherheit akzeptierte Werte ersetzt werden.
26.6. In jedem Fall können die bei der Verwaltung eingegangenen Garantien nicht eingezogen werden und es können keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden.
Artikel 27 - Ort der Einreichung der Bewerbungsschuld
27.1. Garantieerklärungen werden der Ausschreibungskommission innerhalb der Ausschreibungshülle vorgelegt.
27.2. Andere Sicherheiten als Sicherheitenschreiben müssen bei den Rechnungslegungsdirektionen hinterlegt werden, und ihre Quittungen müssen im Angebotsumschlag eingereicht werden.
Artikel 28 - Vorübergehende Abdeckung
28.1. Die Bietungsgarantie des übergebenden Bieters ist unverzüglich nach Erteilung der Leistungsgarantie und Vertragsunterzeichnung zurückzugeben.
28.2. Die Garantien der anderen Bieter werden nach Genehmigung der Ausschreibungsentscheidung zurückgegeben.
28.3. Die Rückgabe der Bietungsgarantie erfolgt an die Bank oder auf Verlangen des Bieters / Bevollmächtigten von Hand.
IV - BEWERTUNG DER ANGEBOTE UND PROBLEME IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VERTRAG
Artikel 29 - Bieten und Öffnen von Geboten
29.1. Die Angebote sind dem Auftraggeber bis zu den in der Ausschreibungsunterlage angegebenen Ausschreibungsstunden vorzulegen. Die Anzahl der Angebote, die von der Ausschreibungskommission zu dem in der Ausschreibungsunterlage angegebenen Zeitpunkt abgegeben werden, wird durch eine Minute festgelegt, die den Betreuern mitgeteilt wird, und die Ausschreibung wird sofort gestartet. Die Ausschreibungskommission prüft die Ausschreibungsumschläge in der Reihenfolge ihres Eingangs. 21.1 der Spezifikation. Die Umschläge, die nicht für den Artikel geeignet sind, werden nicht mit einem Protokoll ausgewertet. Umschläge werden mit den Bietern in der Reihenfolge ihres Eingangs vor den Anwesenden geöffnet.
29.2. Es wird geprüft, ob die Unterlagen der Bieter fehlen und ob das Bewerbungsschreiben und die vorläufigen Garantien den Verfahren entsprechen. Bieter, deren Unterlagen unvollständig sind oder die nicht mit dem Bewerbungsschreiben und der vorläufigen Garantie übereinstimmen, werden durch das Protokoll festgelegt. Bieter und Geldpreise werden bekannt gegeben. Das für diese Transaktionen erstellte Protokoll wird von der Ausschreibungskommission unterzeichnet. In diesem Stadium; Die Ablehnung oder Annahme eines Angebots wird nicht entschieden. Die Sitzung wird geschlossen, um die Angebote durch die Ausschreibungskommission unverzüglich zu bewerten.
Artikel 30 - Bewertung von Angeboten
30.1. Bei der Bewertung der Angebote wird beschlossen, die in der ersten Sitzung ermittelten Angebote der Bieter gemäß Artikel 29 dieser Spezifikation, in dem die Unterlagen unvollständig sind, oder das Angebotsschreiben und die vorläufige Bürgschaft nicht dem Verfahren entsprechen, auszuschließen. Vorausgesetzt jedoch, dass Dokumente nicht oder nur unwesentlich in den Dokumenten enthalten sind, sofern die Dokumente nicht geeignet sind, die Grundlage des Vorschlags zu ändern, wird schriftlich aufgefordert, dieses fehlende Dokument oder die Informationen der Bieter innerhalb der festgelegten Frist auszufüllen. Bieter, die die fehlenden Dokumente oder Informationen nicht fristgerecht ausfüllen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.
30.2. Eine detaillierte Bewertung der Vorschläge, deren Unterlagen vollständig sind, sowie das Angebotsschreiben und die vorläufige Bürgschaft stimmen mit dem Verfahren überein. In dieser Phase wird festgestellt, ob die Bieter die Kriterien erfüllen, nach denen die Fähigkeit der Bieter zur Ausführung der vom Angebot abhängigen Arbeit bestimmt wird, und ob die Angebote die in der Ausschreibungsunterlage angegebenen Bedingungen erfüllen.
Für den Fall, dass Rechenfehler in der Ausschreibungsliste und in der Tabelle mit den von den Bietern angebotenen Preisen aufgeführt sind, werden die Rechenfehler von der Ausschreibungskommission von der Ausschreibungskommission auf der Grundlage der von den Bietern angebotenen Einheitspreise korrigiert. Der aufgrund dieser Berichtigung vorgelegte Vorschlag gilt als Hauptangebot des Bieters, und dies wird dem Bieter schriftlich mitgeteilt. Der Bieter hat dem zugestimmt.
30.3. Wenn davon ausgegangen wird, dass derselbe Preis von mehr als einem Bieter angeboten wird und dies das wirtschaftlich günstigste Angebot ist, wird das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt und das Angebot unter Berücksichtigung der nachstehend genannten nichtpreislichen Faktoren abgeschlossen.
30.3.1. Die Menge an Arbeitserfahrungsdokumenten ist mehr als gewollt,
30.3.2. Bereitschaft, maximale Dauer zu garantieren,
30.3.3. Bestrebt, ein ISO 14001-Umweltmanagementsystem-Zertifikat zu haben,
30.3.4.OHSAS 18001 ist bereit, das Zertifikat für das Arbeitsschutzmanagementsystem zu erhalten.
30.4. Am Ende der Bewertung wird der Bieter ermittelt, der das wirtschaftlich günstigste Angebot abgibt, und das Angebot wird auf diesem Angebot belassen. Für den Fall, dass das Angebot nicht gewollt zu sein scheint oder der vorgeschlagene Preis nicht das für die Ausschreibungskommission akzeptable Niveau erreicht, kann das Angebot an das Verhandlungsverfahren weitergeleitet werden oder das Angebot wird durch das von ihm erneut zu bestimmende Verfahren getätigt. Wenn das Angebot in ein Verhandlungsverfahren umgewandelt wird, müssen die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Qualifikationen und Bedingungen beibehalten werden.
30.5. Die Ausschreibungskommission bestimmt ihre begründete Entscheidung und legt sie der Ausschreibungsbehörde zur Genehmigung vor. Die Entscheidungen umfassen die Namen oder Handelsnamen der Bieter, die vorgeschlagenen Termine, den Zeitpunkt des Angebots und die Gründe für die Abgabe des Angebots sowie die Gründe für das Angebot.
30.6. Der Bieter muss die Ausschreibungsentscheidung innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum der Entscheidung genehmigen oder sie durch ausdrückliche Begründung aufheben.
30.7. Beschaffung; im Falle einer Genehmigung ist die Entscheidung gültig und gilt im Falle der Aufhebung als nichtig.
30.8. Das Ergebnis des Angebots wird den Bietern, die nicht an dem Angebot beteiligt sind, durch Versand oder Benachrichtigung ihrer Benachrichtigungsadressen mitgeteilt.
30.9. Die Verwaltung kann alle Angebote ablehnen und das Angebot stornieren.
Artikel 31 - Einladung zum Vertrag
Am Tag der Benachrichtigung unterzeichnet der Bieter den Vertrag mit der endgültigen Garantie innerhalb von zehn (10) Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung. Der siebte (7.) Tag nach dem Absenden des Schreibens ist das Datum der Benachrichtigung des Bieters. Sofern dies vom Vertragspartner als angemessen erachtet wird, können dieser Frist zehn (10) Tage hinzugefügt werden.
Artikel 32 - Performance Bond
Bevor der Bieter den Vertrag unterzeichnet, erhält er die endgültige Garantie in Höhe von% 6 durch Berechnung des Angebotspreises.
Artikel 33 - Pflicht und Verantwortung des Bieters für den Auftrag
33.1. Der Bieter, der über das Angebot verbleibt, 31 dieser Spezifikation. In dem Zeitraum, in dem der Vertrag verpflichtet ist, die Garantie zu unterzeichnen. Die Bietungsgarantie wird unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung zurückgegeben.
33.2. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die vorläufige Garantie des Bieters, der ohne Protest und Rückstellung im Angebot bleibt, als Einkommen erfasst.
Artikel 34-Vertrag zum Vertrag
34.1. Der vom Auftraggeber gemäß den in der Ausschreibungsunterlage genannten Bedingungen erstellte Vertrag wird vom öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterzeichnet.
34.2. Gemäß den einschlägigen Vertragsbestimmungen sind die Steuer (ohne Mehrwertsteuer) und andere Vertragskosten vom Auftragnehmer zu tragen.
34.3. Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht anders angegeben, ist es nicht obligatorisch, den Vertrag dem Notar vorzulegen.
V - PROBLEME BEI ​​DER UMSETZUNG DES VERTRAGS
Artikel 35- Ort und Zahlungsbedingungen
35.1. Die Bezahlung der angebotenen Dienstleistung erfolgt durch die Finanzabteilung von TULOMSAS.
35.2. Bestimmungen über die Regelung des Anspruchs, der Rückstellung, des Abzugs und der Zahlung sind im Vertragsentwurf enthalten.
35.3. Der Auftragnehmer gibt die vertraglich festgelegten Mittel für die Servicearbeiten gemäß dem Arbeitsprogramm während des Jahres aus.
35.4. Wenn der Auftragnehmer mehr als das Arbeitsprogramm tut, sofern der Auftragnehmer den Auftragspreis nicht überschreitet, werden die Kosten für die Mehrarbeit im Rahmen der Zahlungsmöglichkeiten gezahlt.
35.5. Mit Zustimmung der Verwaltung wird der Preis des vorzeitig gelieferten Materials in der Vertragslaufzeit bezahlt.
Artikel 36 - Vorauszahlung und Bedingungen
Während der Erfüllung der Verpflichtung wird keine Vorauszahlung an den Auftragnehmer geleistet.
Artikel 37- Preisdifferenzzahlung und Berechnungsbedingungen
Die Preisdifferenz für diese Arbeit wird nicht bezahlt.
Artikel 38 - Datum der Arbeit und des Arbeitsabschlusses
38.1. Ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung tritt die Lieferfrist in Kraft und die Arbeiten beginnen. Von diesem Datum bis zur letzten Modernisierung von 31.12.2012 werden die Arbeiten abgeschlossen.
Artikel 39 - Bestimmungen und Bedingungen für die Fristverlängerung
39.1. Höhere Gewalt
a) Naturkatastrophen
b) Rechtsstreik
c) Allgemeine Seuchenerkrankung
d) Ankündigung einer teilweisen oder allgemeinen Mobilisierung
e) Weitere ähnliche Situationen, die bei Bedarf von der Verwaltung zu bestimmen sind.
39.2. Um die oben genannten Fälle als höhere Gewalt akzeptieren zu können und Zeit zu verlängern;
a) nicht aufgrund eines vom Auftragnehmer verursachten Fehlers entstanden ist,
b) die Erfüllung der Verpflichtung verhindern,
c) der Auftragnehmer konnte dieses Hindernis nicht beseitigen;
d) Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach dem Datum der Höheren Gewalt schriftlich benachrichtigen.
e) Die Zertifizierung durch die zuständigen Behörden ist obligatorisch.
39.3. Darüber hinaus sind die Verwaltung, der Vertrag und die Allgemeinen Leistungsbedingungen in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die Erfüllung der Pflichten im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung (Landlieferung, Genehmigung von Projekten und Arbeitsprogramm, wie etwa das Fehlen von Geldern) und daher die Verantwortung des Auftragnehmers für Verzögerungen, die nicht zum Vertrag gehören, die Hindernisse, die zu erfüllen sind und der Auftragnehmer konnte dieses Hindernis nicht beseitigen. Je nach Art der Arbeit und Art der auszuführenden Arbeit kann die Situation um einen bestimmten Zeitraum verlängert werden.
Artikel 40 - Zusätzliche Arbeiten, Vertrag und Vertragsauflösung
40.1. Wenn aufgrund unvorhergesehener Umstände ein Stellenaufbau erforderlich ist,
a) um im Rahmen des Vertrages zu bleiben,
b) Es ist technisch oder wirtschaftlich nicht möglich, das ursprüngliche Werk ohne Auferlegung der Verwaltung zu verlassen.
Die Verwaltung ist berechtigt, die zusätzlichen Arbeiten von demselben Auftragnehmer im Rahmen der Bestimmungen des Vertrags und der Ausschreibungsunterlagen bis zu 20% des Vertragspreises ausführen zu lassen.
40.2. Wenn die Arbeit unter diesen Bedingungen nicht abgeschlossen werden kann, wird das Konto gemäß den allgemeinen Bestimmungen ohne Erhöhung aufgelöst. In diesem Fall ist der Auftragnehmer jedoch verpflichtet, die gesamte Leistung gemäß den Ausschreibungsunterlagen und den Vertragsbedingungen auszuführen.
40.3. Wenn Sie sich darüber im Klaren sind, dass die Arbeiten zum vertraglich vereinbarten Preis ausgeführt werden, wird der Auftragnehmer so viel bezahlt wie die geleistete Arbeit und der Vertrag wird durch den erzielten Betrag / Auftrag geschlossen.
40.4. Im Hinblick auf die Beschäftigungserhöhung und -kürzung des Vertrags gelten für die Verpflichtungen des Auftragnehmers und des Auftragnehmers die Bestimmungen der Allgemeinen Servicebedingungen und die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags.
41- Strafen und Abzüge
Der Vertrag ist im Entwurf angegeben.
Artikel 42 - Annahme, Lieferung, Prüfung, Annahme und Bedingungen
Die Inspektions- und Abnahmeverfahren für die vertragsgegenständliche Dienstleistung werden gemäß den Bestimmungen des Vertrages und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
Artikel 43 - Streitbeilegung
43.1. Konflikte im Prozess bis zur Unterzeichnung des Vertrages, der in Kraft treten soll, unterliegen unbeschadet der Verwaltungsrechte einem Gerichtsverfahren.
43.2. Bei Streitigkeiten aus der Vertragsabwicklung gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Arbeitsvertrags.
Artikel 44 - Sonstige Angelegenheiten
44.1. In Bezug auf dieses Angebot unterliegt die Verwaltung nicht den Gesetzen 4734 und 4735, mit Ausnahme der Verbotsklauseln für Strafen und Angebote.
44.2. Eine Garantie wird ab dem 3-Zeitraum (zwei Jahre) mit dem 2 des Bestellbetrags ab dem Stichtag gewährt.
44.3. Datenschutz:
44.3.1. Der Auftragnehmer ist für die 3 in der Organisation oder in Zusammenarbeit mit der Organisation verantwortlich. jede technische / administrative Tätigkeit, die sie zusammen mit den durchgeführten Geschäftstätigkeiten erworben hat; Arbeit, Entscheidung, Interview, Informationstransfer, gemeinsames Design, Bild, Prozess, Vertrag, Methode, Geschäftspläne, Programme, Erfindungen, Forschung und Entwicklung sowie Prototypstudien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Art von Informationsaustausch, Organisation und 3. hält sie gemäß den Bestimmungen der Vertraulichkeit, des guten Glaubens und der behördlichen Vorschriften vertraulich und vertraulich, um die Rechte und Pflichten des Einzelnen nicht zu verletzen; Es darf nur zum Zweck der Vertragsabwicklung verwendet werden und darf keine Einzelheiten des Vertrags ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftraggebers offenlegen oder veröffentlichen. Unbeschadet der Entscheidungen der türkischen Justizbehörden ist die Entscheidung der Verwaltung in dieser Angelegenheit endgültig, wenn sich Streitigkeiten in Bezug auf Offenlegungs- oder Veröffentlichungspflichten im Einklang mit den Zielen des Übereinkommens ergeben.
44.3.2. Im Falle eines Verlusts, eines Verlusts eines Risikos oder eines Rechtsverlusts aufgrund der Nichterfüllung dieser Verpflichtung, stellt die Verwaltung die Verluste des Auftragnehmers einschließlich anderer Rechte (einschließlich entrechteter Gewinne und entgangener Möglichkeiten) frei.
LISTE DER ANFORDERUNGEN
Definition von Material
1) Modernisierung des alten Paint House 1
(Gemäß technischen Spezifikationen 250.173)
HINWEIS: 1) Der Auftragnehmer bietet kostenlose Schulungen gemäß den technischen Spezifikationen von 250.173 an.
2) Die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuer) wird in Höhe von 2 / 10 aus den Rechnungen erhoben, die vom Auftragnehmer für die besagte Stelle ausgestellt werden müssen.

UNIT PREIS ANGEBOT
EINHEIT PREIS ANGEBOT BRIEF
VORÜBERGEHENDER BRIEF
PARTNERSCHAFTSSTATUS ZERTIFIKAT
Bescheinigung über Arbeitserfahrung
Technische Spezifikation

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