Was ist das Verhandlungsverfahren?

Vergabebehörde - Verhandlungsverfahren
Vergabebehörde - Verhandlungsverfahren

Wenn die Ausschreibungsbekanntmachung veröffentlicht oder nicht veröffentlicht wird (ohne Namen), können die Angebote, die von ekap.com.tr gefunden und verfolgt werden können, unter den folgenden Bedingungen vorgenommen werden.

Für öffentliche Einkäufe

  • Für den Fall, dass die Ausschreibung des offenen Ausschreibungsverfahrens oder des Ausschreibungsverfahrens zwischen bestimmten Bietern kein Ergebnis / Angebot enthält (21 / a)
  • Naturkatastrophen, Epidemien, Verlust von Leben oder Eigentum, wie die Gefahr eines plötzlichen und unerwarteten oder durch die Vergabeverfahren unmittelbar nach dem Auftreten unvorhersehbarer Ereignisse verwaltet werden, wenn auch nicht unbedingt getan (21 / b)
  • Bei Auftreten von Sonderfällen im Zusammenhang mit Verteidigung und Sicherheit ist es zwingend, das Angebot in dringender Reihenfolge abzugeben (21 / c).
  • Wenn die Ausschreibung einen Forschungs- und Entwicklungsprozess erfordert und nicht der Massenproduktion unterliegt (21 / d)
  • Wenn die Beschaffung von Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand des Angebots sind, und die technischen und finanziellen Merkmale der Werke aufgrund ihrer Besonderheit und Komplexität nicht bestimmt werden können (21 / e)
  • Für den Kauf von Fertigwaren, Materialien oder Dienstleistungen, deren ungefähre Kosten 144.103 TL (Einhundertvier Vierhundertdreihundert Türkische Lira) nicht überschreiten (21 / f)

Die Auftragsvergabe kann mit dem MARKETING-VERFAHREN erfolgen

WICHTIGE HINWEISE:

I) Die Bekanntgabe der unter 21 / b, 21 / c und 21 / f abgegebenen Angebote ist nicht obligatorisch.
Wenn keine Werbung vorliegt, werden mindestens drei Bieter aufgefordert, ihre Zuständigkeitsunterlagen und Angebote einzureichen.

II) Bei den Angeboten im Rahmen von 21 / a, 21 / d und 21 / e legen die Bieter, deren Eignung anhand der in der Ausschreibungsunterlage festgelegten Bewertungskriterien ermittelt wird, zunächst ihre ersten Angebote vor, die keine Preise hinsichtlich der technischen Einzelheiten des Angebotsgegenstands und der Realisierungsmethoden enthalten.

Die Ausschreibungskommission konsultiert mit jedem Bieter die Methoden und Lösungen, die den Bedürfnissen der Verwaltung am besten entsprechen.

Nach der Klärung der Bedingungen infolge der technischen Interviews werden die Bieter, die diese Anforderungen erfüllen können, aufgefordert, ihre Angebote einschließlich der Angebote auf der Grundlage der geklärten technischen Spezifikationen einzureichen.

III) Bei der Beschaffung von Waren im Rahmen von 21 / b, 21 / c und 21 / f ist es nicht obligatorisch, einen Vertrag abzuschließen und eine endgültige Garantie zu erhalten, wenn die Waren innerhalb der Vertragslaufzeit geliefert werden und dies vom öffentlichen Auftraggeber als angemessen erachtet wird.

Vergaberecht Nr. 4734

Vergaberecht Nr. 4734 download

Schreiben Sie den ersten Kommentar

Hinterlasse eine Antwort

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*