Die Einnahmen der Türkei aus der Meerenge werden steigen! Inkrementelle Durchgänge beginnen morgen

Die Einnahmen der Türkei aus der Meerenge werden steigen! Inkrementelle Durchgänge beginnen morgen
Die Einnahmen der Türkei aus der Meerenge werden steigen! Inkrementelle Durchgänge beginnen morgen

Der Minister für Verkehr und Infrastruktur Abdulkadir Uraloğlu sagte: „Die Gebühr von 4,08 US-Dollar pro Nettotonne wird ab dem 1. Juli 2023 4,42 US-Dollar betragen.“ Mit der Entscheidung des Präsidenten werden die Bosporus-Mautgebühren jedes Jahr aktualisiert. „Unser Einkommen aus der Meerenge wird steigen“, sagte er.

Von 1983 bis zum 7. Oktober 2022 wurden von internationalen Schiffen, die die Meerenge passieren, 0,80 Dollar pro Nettotonne erhoben. Später wurde es durch einen Präsidentenbeschluss auf 4,08 US-Dollar erhöht. Durch eine Neuaktualisierung wurde die Nettoeinheit pro Tonne, die zur Bestimmung der Meerengenzölle verwendet wird, mit Wirkung vom 1. Juli 2023 nun auf 4,42 US-Dollar erhöht.

Um ein Beispiel für ein Schiff mit einer Nettoraumzahl von 10 zu nennen; Vor dem 7. Oktober 2022 wurden von einem Schiff insgesamt 3 Dollar für Leuchtturm-, Rettungs- und Gesundheitsdienste verlangt. Diese Gebühr wurde im Oktober 240, als die erste Preisanpassung vorgenommen wurde, auf 2022 Dollar erhöht. Mit der Verabschiedung des neuen Tarifs am 16. Juli muss ein Schiff mit einer Nettotonnage von 393 Tonnen 1 Dollar zahlen. Auf diese Weise wird der Devisenzufluss in das Land erhöht.

Die Preise werden jedes Jahr aktualisiert

Gemäß der Montreux-Konvention; Für Schiffe, die ohne Zwischenstopp die türkische Meerenge passieren, werden drei Gebühren erhoben: Gesundheitsinspektion, Leuchtturmdienst und Rettungsdienst. Bei der Berechnung der Gebühren wird die Nettotonnage der Schiffe (NRT) und die Einheit „Golden Franc“ zugrunde gelegt. Bis zum letzten Jahr blieben diese Preise stabil. Gemäß der Entscheidung des Präsidenten werden die Bosporus-Mautgebühren nun jedes Jahr am 3. Juli automatisch neu berechnet und aktualisiert, ohne dass eine Entscheidung des Präsidenten erforderlich ist.