Die Antragsfrist für die Unterstützung von Umsatzverlusten wurde auf Unternehmen im Lebensmittel- und Getränkebereich ausgedehnt

Die Antragsfrist für die Unterstützung bei Umsatzverlusten wurde auf Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ausgedehnt
Die Antragsfrist für die Unterstützung bei Umsatzverlusten wurde auf Unternehmen der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ausgedehnt

In der Verordnung Nr. 5 des Präsidenten vom 2021. Februar 3506 wurde festgelegt, dass Unternehmen des Lebensmittel- und Getränkesektors, deren Aktivitäten im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid- 19) Epidemie.

Demnach;

  • Als Mehrwertsteuerpflichtiger im Bereich Lebensmittel und Getränke (mit dem allgemeinen Aktivitätsklassifizierungscode der NACE 56),
  • Fortsetzung des Jobs, der vor dem Kalenderjahr 2019 oder im Kalenderjahr 2019 begonnen hat und ab dem 27. Januar 2021 im aktiven Dienst ist,
  • Der Umsatz im Kalenderjahr 2019 beträgt 3 Millionen türkische Lira und darunter, verglichen mit dem Umsatz in diesem Jahr, ging der Umsatz im Kalenderjahr 2020 um 50% oder mehr zurück.

Zahlungen zur Unterstützung von Umsatzverlusten an Unternehmen wurden begonnen.

In der Entscheidung ist festgelegt, dass der zu zahlende Betrag weniger als 2.000 türkische Lira und nicht mehr als 40.000 türkische Lira beträgt, 3% des abnehmenden Umsatzes.

Anträge für diese Unterstützung gingen ab dem 19. Februar 2021 im E-Government-System ein, und mit der Verlängerung wurde die Frist auf den 30. April 2021 festgelegt.

Unter Berücksichtigung der Anfragen der Gewerbetreibenden haben Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, um vom Verlust der Umsatzunterstützung zu profitieren, aber keine fristgerechte Unterstützung beantragen können, die Möglichkeit, sich bis Montag, 31. Mai 2021, bis 23:59 Uhr zu bewerben , sofern die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Unterstützung gleich bleiben.

Zahlungen zur Unterstützung von Umsatzverlusten sind völlig kostenlos und in Form eines Zuschusses und werden nicht zurückgezahlt.

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