Embargo der türkischen UAV-Motoren der kanadischen Produktionsfirma gegen die Türkei

Embargo der türkischen UAV-Motoren der kanadischen Produktionsfirma gegen die Türkei
Embargo der türkischen UAV-Motoren der kanadischen Produktionsfirma gegen die Türkei

Canadian Bombardier Recreational Products (BRP), das Motoren für unbemannte türkische Luftfahrzeuge (UAV) herstellt, gab bekannt, dass die Exporte in "Länder mit ungewisser Verwendung" eingestellt wurden.

Laut den Nachrichten in den Euronews soll die kanadische Regierung UAV Türkei zur Verwendung im Konflikt der Türkei mit Aserbaidschan nach Armenien zur Verfügung gestellt und gewarnt haben, dass ein solcher Schritt unternommen werden könnte.

In Quebec ansässige Unternehmensvertreter gaben bekannt, dass sie letzte Woche erfahren haben, dass die Motoren der Vertragshersteller Rotax in Österreich in türkischen Bayraktar TB2-UAVs verwendet werden, und dass sie diesbezüglich eine Entscheidung getroffen haben.

"Unsere Motoren sind nur für den zivilen Gebrauch zertifiziert."

Vizepräsident des Unternehmens und sözcüMartin Langelier verwendete in einer schriftlichen Erklärung gegenüber International Radio Canada die folgenden Aussagen:

„Wir wurden informiert, dass die Teile, die wir kürzlich hergestellt haben, in militärischen Technologien verwendet wurden, und haben sofort eine Untersuchung zu diesem Thema eingeleitet. Während dieser Zeit stellen wir unseren Verkauf in Länder ein, in denen nicht klar ist, wo und wie unsere Teile verwendet werden. Alle von Rotax hergestellten Flugzeugtriebwerke werden für rein zivile Zwecke hergestellt und sind nur für den zivilen Gebrauch zertifiziert.

Es gibt eine Gesetzeslücke

Für den militärischen Einsatz von Motoren ist jedoch eine Lizenz erforderlich, wenn diese aus Kanada, nicht jedoch aus Österreich importiert werden.

Österreichisches Außenministerium sözcüIn seiner Erklärung zu diesem Thema sagte Gabriele Juen, dass Rotax-Motoren nur für den „zivilen Gebrauch“ bestimmt sein sollten, fügte jedoch hinzu:

„In der Kontrollliste der Europäischen Union für Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck für Gegenstände mit doppeltem Verwendungszweck sind keine Drohnenmotoren enthalten. Daher gibt es keine Erlaubnis von Österreich, in Verteidigungsfahrzeugen verwendet zu werden. "

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